Einblattdruck | Monografie | Verordnung

Unsern : Nachdem Ihro Hochfürstliche Durchl. Unser gnädigster Fürst und Herr, jüngsthin an dero Renth-Cammer den gnädigsten Befehl gethan, daß auff einige ad luxum gereichende Dinge, ein gewisser Licent gesetzt werden solle ... ; Cassel den [ ] Tag [ ] 1707

Unsern : Nachdem Ihro Hochfürstliche Durchl. Unser gnädigster Fürst und Herr, jüngsthin an dero Renth-Cammer den gnädigsten Befehl gethan, daß auff einige ad luxum gereichende Dinge, ein gewisser Licent gesetzt werden solle ... ; Cassel den [ ] Tag [ ] 1707

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0

Sprache
Deutsch
Umfang
[1] Bl.
Anmerkungen
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2010. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
Fürstliche Hessische Renth-Cammer daselbst
VD18 10269223
VD 18
VD18 10269223
Standort
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)

Erschienen
[S.l.] , 1707 -

Letzte Aktualisierung
12.01.2024, 10:05 MEZ

Objekttyp


  • Verordnung ; Einblattdruck ; Monografie

Entstanden


  • [S.l.] , 1707 -

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