Einblattdruck | Monografie | Verordnung

Unsern : Nachdem Ihro Hochfürstl. Durchl. Unser gnädigster Fürst und Herr, mißfällig wargenommen, daß ohnerachtet in der außgelassenen Forst-Ordnung buchstäblich enthalten, daß die Gemeinden und sonsten Männiglich in denen Städten und Dörffern, umb ihre Wiesen und Garten Stamm-Weyden ziehen und pflantzen sollen ... ; Cassel den 10. Tag Martij 1707

Unsern : Nachdem Ihro Hochfürstl. Durchl. Unser gnädigster Fürst und Herr, mißfällig wargenommen, daß ohnerachtet in der außgelassenen Forst-Ordnung buchstäblich enthalten, daß die Gemeinden und sonsten Männiglich in denen Städten und Dörffern, umb ihre Wiesen und Garten Stamm-Weyden ziehen und pflantzen sollen ... ; Cassel den 10. Tag Martij 1707

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0

Sprache
Deutsch
Umfang
[1] Bl.
Anmerkungen
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2010. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
Fürstliche Hessische Renth-Cammer daselbst
VD18 10269231
VD 18
VD18 10269231
Standort
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)

Erschienen
[S.l.] , 1707 -

Letzte Aktualisierung
12.01.2024, 10:04 MEZ

Objekttyp


  • Verordnung ; Einblattdruck ; Monografie

Entstanden


  • [S.l.] , 1707 -

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