Urkunden
Der Abt des Klosters Fulda Johann [von Merlau] entscheidet einen Streit um ein Gebüsch in der Gemarkung Untererthal. Dieses soll künftig zum dortigen Hof des Klosters Thulba gehören.
- Reference number
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Staatsarchiv Würzburg, Hochstift Fulda Urkunden 86
- Former reference number
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WU 117/70
Hochstift Fulda Urkunden 1418 September 21
- Material
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Pergament
- Language of the material
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ger
- Further information
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Besiegelung/Beglaubigung: Siegler bzw. Siegel: Abt Johann, Fragm.
Überlieferung: Original
Sprache: Deutsch
Literatur: Repertorium: WU VII, 498
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Beschreibstoff bzw. Überlieferung: Perg., Orig., dt. (durch Tierfraß beschädigt)
- Context
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Hochstift Fulda Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
- Holding
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Hochstift Fulda Urkunden
Erthal, Heinrich von
Hobeman, Klaus, Untererthal
Behem, Heinrich
Schonefelt, Heinrich
Eiler, Heinrich
Zweckel, Markwart
Span, Johann d. Ä.
Thulba (Gde. Oberthulba/Lkr. Bad Kissingen), Kloster bzw. Propstei
Mittelerthal (aufgeg. in Untererthal Stadt Hammelburg/Lkr. Bad Kissingen), Gemeinde
Untererthal (Stadt Hammelburg/Lkr. Bad Kissingen), Hof, Kloster bzw. Propstei Thulba
Untererthal (Stadt Hammelburg/Lkr. Bad Kissingen), Gebüsch
Untererthal (Stadt Hammelburg/Lkr. Bad Kissingen), Flurnamen
Untererthal (Stadt Hammelburg/Lkr. Bad Kissingen), Einwohner
Hammelburg (Lkr. Bad Kissingen), Stadt
Data provider
Object type
- Urkunden
Associated
- Hochstift Fulda
Time of origin
- 1418 September 21
Other Objects (12)
![Antwort des Abtes des Klosters Fulda Adolf [von Dalberg] auf verschiedene von Philipp Christoph von Erthal gegen das Kloster und seine Beamten vorgebrachte Klagepunkte samt Vorschlägen zur Beilegung der Streitigkeiten. Es geht dabei insbesondere um die gegenseitigen Besitzungen und Rechte zu Hetzlos und Untererthal.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Antwort des Abtes des Klosters Fulda Adolf [von Dalberg] auf verschiedene von Philipp Christoph von Erthal gegen das Kloster und seine Beamten vorgebrachte Klagepunkte samt Vorschlägen zur Beilegung der Streitigkeiten. Es geht dabei insbesondere um die gegenseitigen Besitzungen und Rechte zu Hetzlos und Untererthal.
![Revers des Philipp von Erthal über die ihm vom Abt des Klosters Fulda [Graf] Johann [von Henneberg] verliehenen Lehen: Einen Hof und drei Güter zu Obererthal samt dem Wasser dort vom Dorf bis zum Ottensteyge, seinen Anteil am Schloss, den Eigenleuten, Gütern, Einkünften und dem Gericht sowie an der alten Burgstatt zu Mittelerthal, seinen Anteil an den Einkünften zu Diebach, die zum Schloss Mittelerthal gehören, sowie die fuldischen Afterlehen, die aufgrund eines Schiedsspruchs zwischen der Familie von Erthal und Otto Küchenmeister jeweils der Älteste der Familie Erthal weiterverleiht. Außerdem verbrieft er dem Abt das Öffnungsrecht am Schloss Mittelerthal.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Revers des Philipp von Erthal über die ihm vom Abt des Klosters Fulda [Graf] Johann [von Henneberg] verliehenen Lehen: Einen Hof und drei Güter zu Obererthal samt dem Wasser dort vom Dorf bis zum Ottensteyge, seinen Anteil am Schloss, den Eigenleuten, Gütern, Einkünften und dem Gericht sowie an der alten Burgstatt zu Mittelerthal, seinen Anteil an den Einkünften zu Diebach, die zum Schloss Mittelerthal gehören, sowie die fuldischen Afterlehen, die aufgrund eines Schiedsspruchs zwischen der Familie von Erthal und Otto Küchenmeister jeweils der Älteste der Familie Erthal weiterverleiht. Außerdem verbrieft er dem Abt das Öffnungsrecht am Schloss Mittelerthal.
![Revers des Philipp Christoph von Erthal über die ihm vom Abt des Klosters Fulda Konstantin [von Buttlar] laut seiner im Wortlaut inserierten Urkunde vom selben Tag für sich und als Träger für seine Brüder und Vettern verliehenen Lehen: Einen Hof und drei Güter zu Obererthal samt dem Wasser dort vom Dorf bis zum Ottensteg, ihren Anteil an der Burg, den Eigenleuten, Gütern, Einkünften und dem Gericht sowie an der alten Burgstatt zu Mittelerthal, ihren Anteil an den Einkünften zu Diebach, die zur Burg Mittelerthal gehören, sowie die fuldischen Afterlehen, die jeweils der Älteste der Familie Erthal weiterverleiht. Der Abt behält sich dabei das Öffnungsrecht an Schloss Mittelerthal vor. Philipp Christoph von Erthal für sich allein erhält dazu noch die Mühle und die halbe Schenkstatt zu Mittelerthal verliehen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/aad0c252-c6f9-4892-8c09-5bc13f3dcf2d/full/!306,450/0/default.jpg)
Revers des Philipp Christoph von Erthal über die ihm vom Abt des Klosters Fulda Konstantin [von Buttlar] laut seiner im Wortlaut inserierten Urkunde vom selben Tag für sich und als Träger für seine Brüder und Vettern verliehenen Lehen: Einen Hof und drei Güter zu Obererthal samt dem Wasser dort vom Dorf bis zum Ottensteg, ihren Anteil an der Burg, den Eigenleuten, Gütern, Einkünften und dem Gericht sowie an der alten Burgstatt zu Mittelerthal, ihren Anteil an den Einkünften zu Diebach, die zur Burg Mittelerthal gehören, sowie die fuldischen Afterlehen, die jeweils der Älteste der Familie Erthal weiterverleiht. Der Abt behält sich dabei das Öffnungsrecht an Schloss Mittelerthal vor. Philipp Christoph von Erthal für sich allein erhält dazu noch die Mühle und die halbe Schenkstatt zu Mittelerthal verliehen.
![Bericht über die erfolgte Steinsetzung am Erthaler- und Buchenberg bei Untererthal gemäß dem mit Dietrich von Erthal geschlossenen Vergleich (vgl. Hochstift Fulda Urkunden 338) sowie Bitte um die Überstellung einer rechtsgültigen Ausfertigung des Vergleiches an diesen. Beigefügt ist ein Verzeichnis der gesetzten Marksteine.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Bericht über die erfolgte Steinsetzung am Erthaler- und Buchenberg bei Untererthal gemäß dem mit Dietrich von Erthal geschlossenen Vergleich (vgl. Hochstift Fulda Urkunden 338) sowie Bitte um die Überstellung einer rechtsgültigen Ausfertigung des Vergleiches an diesen. Beigefügt ist ein Verzeichnis der gesetzten Marksteine.
![Johann Friedrich Roth von Rohrbach und Friedrich von der Tann als Kommissare des Klosters Fulda entscheiden Streitigkeiten zwischen der Gemeinde Untererthal und Philipp Christoph von Erthal wegen der Fegung des Mühlbachs und des Schadenersatzes für die Gemeinde Hetzlos für gepfändete Schweine. Außerdem einigen sie sich auf ein Verfahren zur Beilegung der Weidestreitigkeiten zwischen den Gemeinden Untererthal und Hetzlos.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Johann Friedrich Roth von Rohrbach und Friedrich von der Tann als Kommissare des Klosters Fulda entscheiden Streitigkeiten zwischen der Gemeinde Untererthal und Philipp Christoph von Erthal wegen der Fegung des Mühlbachs und des Schadenersatzes für die Gemeinde Hetzlos für gepfändete Schweine. Außerdem einigen sie sich auf ein Verfahren zur Beilegung der Weidestreitigkeiten zwischen den Gemeinden Untererthal und Hetzlos.
![Revers des Lothar Franz von Erthal über die ihm vom Bischof von Fulda Adalberg [von Harstall] laut dessen im Wortlaut inserierter Urkunde vom selben Tag für sich und als Träger für seine Brüder verliehenen Lehen: Einen Hof und drei Güter zu Obererthal samt dem Wasser dort vom Dorf bis zum Ottensteg, ihren Anteil an der Burg, den Eigenleuten, Gütern,. Einkünften und dem Gericht sowie an der alten Burgstatt zu Mittelerthal, ihren Anteil an den Einkünften zu Diebach, die zur Burg Mittelerthal gehören, sowie die fuldischen Afterlehen, die jeweils der Älteste der Familie Erthal weiterverleiht. Der Bischof behält sich dabei das Öffnungsrecht an der Burg Mittelerthal vor. Für sich allein erhält der Beliehene dazu noch die Mühle und die halbe Schenkstatt zu Mittelerthal verliehen.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)