Urkunden
Johann Friedrich Roth von Rohrbach und Friedrich von der Tann als Kommissare des Klosters Fulda entscheiden Streitigkeiten zwischen der Gemeinde Untererthal und Philipp Christoph von Erthal wegen der Fegung des Mühlbachs und des Schadenersatzes für die Gemeinde Hetzlos für gepfändete Schweine. Außerdem einigen sie sich auf ein Verfahren zur Beilegung der Weidestreitigkeiten zwischen den Gemeinden Untererthal und Hetzlos.
- Archivaliensignatur
-
Staatsarchiv Würzburg, Hochstift Fulda Urkunden 483
- Alt-/Vorsignatur
-
WU 118/39
Hochstift Fulda Urkunden 1727 Oktober 24
- Material
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Papier
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Besiegelung/Beglaubigung: Siegler bzw. Siegel: Unbes.
Überlieferung: Abschrift
Sprache: Deutsch
Ausstellungsort: Hammelburg
Literatur: Repertorium: WU VII, 542
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Beschreibstoff: Pap., unbegl. gleichzeitige Abschr., dt.
- Kontext
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Hochstift Fulda Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
- Bestand
-
Hochstift Fulda Urkunden
Erthal, Philipp Christoph von, Lohr, mainz. Oberamtmann
Roth von Rohrbach, Friedrich, Kloster Fulda, Hofrat
Tann, Friedrich von der, Kloster Fulda, Hofrat
Fulda (Hessen), Kloster, Hofrat
Lohr (Lkr. Main-Spessart), Oberamt, Erzstift Mainz
Untererthal (Stadt Hammelburg/Lkr. Bad Kissingen), Gemeinde
Untererthal (Stadt Hammelburg/Lkr. Bad Kissingen), Mühlgraben
Untererthal (Stadt Hammelburg/Lkr. Bad Kissingen), Mühle, von Erthal
Untererthal (Stadt Hammelburg/Lkr. Bad Kissingen), Burg
Untererthal (Stadt Hammelburg/Lkr. Bad Kissingen), Dorfherrschaft
Untererthal (Stadt Hammelburg/Lkr. Bad Kissingen), Hutweide
Hetzlos (Gde. Oberthulba/Lkr. Bad Kissingen), Gemeinde
Hetzlos (Gde. Oberthulba/Lkr. Bad Kissingen), Weide
Thulba, Fluss
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
-
- Letzte Aktualisierung
-
02.11.2023, 07:14 MEZ
Datenpartner
Objekttyp
- Urkunden
Beteiligte
- Hochstift Fulda Urkunden
Entstanden
- 1727 Oktober 24
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Revers des Philipp Valentin von Erthal über die ihm vom Abt des Klosters Fulda Adalberg [von Schleifras] laut seiner im Wortlaut inserierten Urkunde vom selben Tag für sich und seine Brüder und Vettern verliehenen Lehen: Einen Hof und drei Güter zu Obererthal samt dem Wasser dort vom Dorf bis zum Ottensteig, ihren Anteil an der Burg, den Eigenleuten, Gütern, Einkünften und dem Gericht zu sowie an der alten Burgstatt zu Mittelerthal, ihren Anteil an den Einkünften zu Diebach, die zur Burg Mittelerthal gehören, sowie die fuldischen Afterlehen, die jeweils der Älteste der Familie Erthal weiterverleiht. Der Abt behält sich dabei das Öffnungsrecht an Schloss Mittelerthal für das Kloster vor. Philipp Valentin von Erthal erhält außerdem für sich allein die Mühle und die halbe Schenkstatt zu Mittelerthal verliehen.
![Revers des Philipp Christoph von Erthal über die ihm vom Abt des Klosters Fulda Adolf [von Dalberg] laut dessen im Wortlaut inserierter Urkunde vom selben Tag für sich und als Träger für seine Brüder, seine Vetter und die hinterlassenen Söhne seines zweiten Vetters verliehenen Lehen: Einen Hof und drei Güter zu Obererthal samt dem Wasser dort vom Dorf bis zum Ottensteg, ihren Anteil an der Burg, den Eigenleuten, Gütern, Einkünften und dem Gericht sowie an der alten Burgstatt zu Mittelerthal, ihren Anteil an den Einkünften zu Diebach, die zur Burg Mittelerthal gehören, sowie die fuldischen Afterlehen, die jeweils der Älteste der Familie Erthal weiterverleiht. Der Abt behält sich dabei das Öffnungsrecht an Schloss Mittelerthal vor. Philipp Christoph für sich allein erhält dazu noch die Mühle und die halbe Schenkstatt zu Mittelerthal verliehen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/30810b09-94a8-4093-96cf-811b20eb09e9/full/!306,450/0/default.jpg)
Revers des Philipp Christoph von Erthal über die ihm vom Abt des Klosters Fulda Adolf [von Dalberg] laut dessen im Wortlaut inserierter Urkunde vom selben Tag für sich und als Träger für seine Brüder, seine Vetter und die hinterlassenen Söhne seines zweiten Vetters verliehenen Lehen: Einen Hof und drei Güter zu Obererthal samt dem Wasser dort vom Dorf bis zum Ottensteg, ihren Anteil an der Burg, den Eigenleuten, Gütern, Einkünften und dem Gericht sowie an der alten Burgstatt zu Mittelerthal, ihren Anteil an den Einkünften zu Diebach, die zur Burg Mittelerthal gehören, sowie die fuldischen Afterlehen, die jeweils der Älteste der Familie Erthal weiterverleiht. Der Abt behält sich dabei das Öffnungsrecht an Schloss Mittelerthal vor. Philipp Christoph für sich allein erhält dazu noch die Mühle und die halbe Schenkstatt zu Mittelerthal verliehen.
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