Monografie
Bestallungs-Puncten und respectivè Revers Eines Evangelisch-Reformirten Conrectoris Gymnasii in Chur-Pfaltz
- Standort
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Universitätsbibliothek Heidelberg -- Heid. Hs. 579
- VD 18
-
VD18 90427491
- Umfang
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[2] Bl.
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Reihe
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Sonstige digitalisierte Literatur
UBHD
Druckschriften
Digitalisierung wertvoller Bestände baden-württembergischer Bibliotheken
Verzeichnis der im deutschen Sprachbereich erschienenen Drucke des 18. Jahrhunderts
Heidelberger historische Bestände — digital: Sonstige digitalisierte Literatur
- Beteiligte Personen und Organisationen
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Staat Pfalz
- Erschienen
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[S.l.] , 1750
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- DOI
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10.11588/diglit.28125
- URN
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urn:nbn:de:bsz:16-diglit-281256
- Letzte Aktualisierung
-
04.06.2025, 13:56 MESZ
Datenpartner
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Universitätsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Monografie
Beteiligte
- Staat Pfalz
Entstanden
- [S.l.] , 1750
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Chur-Pfaltz [...] wird hiemit anbefohlen, daß derselbe zu Ablegung seiner vormjähriger Rechnung auf den [...] gantz ohnfehlbahr bey der Hoff-Cammer Rechnungs-Verhör dahier entweder selbst Persöhnlich sich einfinden oder (wo er wegen allerdings erheblichen Umständen behinderet werden solte) einen genugsamen gevollmächtigten Mandatarium darzu anhero schicken ... : Mannheim den 2ten Martii 1753
Gleichwie von dem Chur-Pfältzischen Ober-Jägermeisterey-Amt an sämtliche Forstmeistere unterm 6ten hujus die Verordnung dahin erlassen worden, führohin die Frevel Registere ohnfehlbar ... primâ Martii, und respectivè 1ma Septembris jeden Jahrs in triplo einzusenden ... : Mannheim den 17. December 1756
Demnach Churfürstliche Landes Regierung bereits unterm 7ten Decembris nup. denen Ober-Aemteren per Generale verordnet, daß die in beträchtlicher Menge und ordentlicher Cultur angebauet werdende sogenannte Dickwurtzlen, alio nomine Mangold- oder Sau-Rüben nach Maaß der unterm 25ten Februarii 1746. und 9ten Februarii 1758. wegen Anbau- und Verzehendung deren Grundbieren emanirter General-Verordnung, zu Abwendung all besorglichen Zehend-Abbruchs, oder zwischen dem groß- und kleinen Zehend-Herren entstehen könnender Irrungen, verzehendet werden sollen; So hat ... : Mannheim den 8ten Januarii 1763
Bey der Chur-Pfältzischen Hof-Cammer ist mehrmahlen mißfälligst zuvernehmen vorgekommen, welcher gestalten so viele Herrschafftliche Zehend-Staigere an ihrem zu entrichten habenden Quanto in einen mercklichen Recess stecken verbleiben; gleichwie man ... zu resolviren bewogen worden, daß ... die sich einfindende Staigere ... fordersamst zu einer hinlänglich zu stellenden Caution angewiesen werden sollen ... : Mannheim, den 28. April 1756