Bestand

Wiedergutmachung: Entschädigung für NS-Verfolgte Reg.-Bez. Stade (Bestand)

Bestandsgeschichte: Behördengeschichte
Wiedergutmachung ist ein Oberbegriff, der zum einen die Entschädigung für Schäden an der Person, zum anderen die Rückerstattung von Vermögensgegenständen an NS-Verfolgte umfasst. Daneben gibt es einige Sonderregelungen. Der Bestand Rep. 210 umfasst die Entschädigungsakten für das Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Stade (bis 1978), die vom Niedersächsischen Landesverwaltungsamt in Hannover in den 1990er Jahren abgegeben wurden, darunter zahlreiche Akten die nur durch die Bezirksregierung Stade bearbeitet wurden.
E n t s c h ä d i g u n g hat ihren Ursprung in der Fürsorge für die unmittelbare Not der NS-Verfolgten, v.a. der der KZ-Häftlinge, infolge der Besetzung des damaligen Deutschen Reichsgebietes nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges durch die Alliierten. Die Aufmerksamkeit der Alliierten galt vor allem den praktischen und elementaren Bedürfnissen der NS-Verfolgten (Nahrungsmittel, Kleidung, Unterkunft, Heizung, Unterhalt). Es handelte sich dabei um die nachstehend aufgeführten Gruppen, die sich durch Herkunft, Schicksal und rechtlichen Status unterschieden, so u.a. Juden aus Deutschland etc., die in Lagern oder im Untergrundüberlebt hatten; aus politischen oder religiösen Gründen Verfolgte; ausländische Verfolgte (Kriegsgefangene bzw. Zwangsarbeiter). Norbert Frei gibt die Zahl von etwa 250.000 bis 300.000 NS-Verfolgten an, die im Sommer 1946 in allen vier Besatzungszonen nach strengen Auswahlkriterien erfasst waren. Nicht dazu gezählt wurden die bei Kriegsende ca. sieben Millionen Zwangsarbeiter. Institutionell lag die Betreuung der ausländischen NS-Verfolgten in der Hand der Alliierten, die der deutschen durch deutsche Stellen betreut. Darüber hinaus gelang es nicht, die alliierten Maßnahmen für NS-Verfolgte für alle vier Besatzungszonen gleichermaßen zu gestalten. Demgegenüber organisierten sich unmittelbar nach Kriegsende in

Bestandsgeschichte: allen Besatzungszonen Verfolgten-Gruppen auf lokaler Ebene selbst. Auf Gemeinde-, Städte- oder Kreisebene entstanden Betreuungsstellen für NS-Verfolgte, die sich auch aufgrund von Initiativen der aus Konzentrationslagern und Gefängnissen befreiten Menschen bildeten und häufig auf einer unklaren Rechtsgrundlage arbeiteten. Häftlinge gründeten Häftlingshilfsausschüsse.
In Niedersachsen waren für die Entschädigung zunächst die Kreissonderhilfsausschüsse (KSHA) auf kommunaler Ebene zuständig. Ab 1947 wurden bei den Verwaltungs- bzw. Regierungspräsidenten (RP) jeweils eine Wiedergutmachungsabteilung (WGM-Abteilung) eingerichtet. Die KSHA -Vorgänge wurden von den WGM-Abteilungen übernommen. Diese sind vom Registraturbildner getrennt aufbewahrt worden (Unterlagen im Feld "Alte Registratursignatur" mit KSHA gekennzeichnet). Zu dem Vorgang eines Antragstellers wurden andere mit jeweils einer spezifischen Nummer zu einem Aktenkonvolut zugeordnet (Leitnummerprinzip). Die spätere Registratursignatur der WGM-Akten betsteht aus 6 Ziffern. Die erste klassifiziert den Regierungs- bzw. Verwaltungsbezirk, beispielsweise 4 für Stade.
Das Ergänzungsgesetz vom 18. September 1953 zur Entschädigung der Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung fasste alle Ländergesetze zusammen. In der Neufassung vom 29. Juni 1956 wurde es Bundesentschädigungsgesetz (BEG) genannt (Novellierung in der Fassung vom 14. September 1965). Es regelt die Ansprüche von Personen, die wegen ihrer politischen Überzeugung, aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung verfolgt wurden und hierdurch bestimmte Personen- und Sachschäden erlitten hatten, insbesondere Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, an Eigentum und Vermögen sowie im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen.
Mit der Verordnung vom 26.4.1961 (NdsGVO Bl. 1961, S. 116) blieben nur noch die beiden Regierungspräsidenten in

Bestandsgeschichte: Hildesheim und Hannover Entschädigungsbehörden, ab 26.9.1969 dann nur noch letzterer. Für Verfolgte, die bis zum 31.12.1952 ausgewandert, deportiert oder ausgewiesen waren und ihren letzten Wohnsitz im sowjetisch besetzten Teil Deutschlands hatten, war zunächst der Regierungspräsident in Hildesheim zuständig, für alle anderen der Regierungspräsident in Hannover. Mit der Verordnung vom 5.2.1976 (NdsGVO Bl. 1976, S. 45) verblieb schließlich nur noch das Niedersächsische Landesverwaltungsamt als einzige Entschädigungsbehörde im Land Niedersachsen (Dezernat A 7 im Jahre 1989). Die Anträge auf Wiedergutmachung von Nachteilen, die ein Angehöriger des öffentlichen Dienstes im Beruf erlitten hatte, waren bei der früheren Dienststelle einzureichen.
Die R ü c k e r s t a t t u n g von Vermögen erfolgte gemäß nach dem Bundesrückerstattungsgesetz vom 19. Juli 1957. Hier geht es um die Rückgabe einzelner, feststellbarer, durch nationalsozialistische Verfolgungsmaßnahmen aus Gründen der Rasse, Religion, Weltanschauung, Nationalität oder politischer Gegnerschaft entzogener Vermögensgegenstände oder, falls diese nicht mehr vorhanden waren, Leistungen von Wert- oder Schadenersatz. Die Anträge der Geschädigten (Verfolgten) selbst oder ihrer Hinterbliebenen bzw. ihrer Rechtsnachfolger wurden von den Entschädigungsbehörden bei den jeweiligen Landgerichten, - für den Regierungsbezirk Stade bei den Landgerichten Stade bzw. Verden -, oder bei der Oberfinanzdirektion (OFD) inHannover bearbeitet. Widersprüche gegen die dort erteilten Bescheide konnten die Betroffenen vor dem Landgericht Hannover einreichen (Näheres vgl. Vorwort zu Rep. 171 Stade Rückerstattung und Rep. 171 Verden Rückerstattung).
Geschichte des Bestandes
Die Entschädigungsakten wurden Ende der 1990er Jahre vom Niedersächsischen Landesverwaltungsamt an das Hauptstaatsarchiv Hannover abgegeben. Nach dem Erlass der

Bestandsgeschichte: Archivverwaltung vom 14.01.2003 wurde im Verlauf des Jahres die Aufteilung der im Behelfsmagazin Hanomagstrasse des Hauptstaatsarchivs Hannover verwahrten Wiedergutmachungsakten (Bestandsbezeichnung hier Nds. 110W) auf die einzelnen Staatsarchive durchgeführt. Von den nachstehend aufgeführten Verfahren sind hier nur die Hannoveraner Signaturen bekannt. Eine Stader Provenienz ließ sich bisher nicht abschließend klären: Antragsteller Fritz Maxin (HStA acc. 45/89 Nr. 13), Karl Jentsch (HStA acc. 70/95 Nr. 466), Johanna Grohse (HStA acc. 105/93 Nr. 1310), Franz Danull, (HStA acc. 84/90 Nr. 519/10), Stanislaus Cilejewski. (HStA acc. 84/90 Nr. 508/11) Die Generalkartei ließ sich nicht aufteilen und muss, auch aus Zweckmäßigkeitsgründen, vollständig im NLA Hauptstaatsarchiv Hannover - verbleiben.
Die Registratursignatur der WGM-Akten besteht aus 6 Ziffern. Die erste klassifiziert den Regierungs- bzw. Verwaltungsbezirk.: 1 für Hannover, 2 für Hildesheim, 3 für Lüneburg, 4 für Stade, 5 für Osnabrück, 6 für Aurich 7 für Oldenburg und 8 für Braunschweig. Zu dem Vorgang eines Antragstellers wurden andere mit jeweils einer spezifischen Nummer zu einem Aktenkonvolut zugeordnet (Leitnummerprinzip). Es handelt sich dabei um weitere Anspruchsberechtigte (meist Verwandte) die entweder den Anspruch ererbten oder selbst einen Anspruch verfolgten.
Weitere Bestände
Siehe zur E n t s c h ä d i g u n g auch den Bestand Rep. 180 U (Gliederungspunkt 20, 25/6 u. 30) und Rep. 274 Stade Nr. 5584.
Zur R ü c k e r s t a t t u n g siehe die Bestände Rep. 171 Stade Rückerstattung und Rep. 171 Verden Rückerstattung.

Bestandsgeschichte: Stade, im Mai 2013
Dr. Gudrun

Bestandsgeschichte: Fiedler

Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein

Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet

Bestandssignatur
Nds. Landesarchiv, Abt. Stade, NLA ST, Rep. 210

Kontext
Nds. Landesarchiv, Abt. Stade (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche und kommunale Bestände >> 1.1 Akten >> 1.1.2 Kurfürstliche bzw. königliche Landdrostei, preußische bzw. niedersächsische (Bezirks-) Regierung Stade und Mittelinstanzen (bis 1978)

Bestandslaufzeit
1933-2011

Weitere Objektseiten
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Letzte Aktualisierung
30.01.2023, 08:48 MEZ

Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1933-2011

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