Archivale

Urfehde Nr. 261

Regest: Leinhard Tegen, Bürger zu Reutlingen, bekennt, dass er in vergangener Zeit +) entsprechend seinem Verschulden aus dem Gebiet der Stadt Reutlingen bis zur Begnadigung durch den Rat verwiesen wurde und laut Urfehde mindestens 10 Meilen von der Stadt wegziehen musste. In diesem seinem Elend (= Verbannung) hat er aber sein Unwesen erkannt, ist in sich gegangen und hat sich festiglich vorgenommen, sein Leben anders einzurichten, sein Weib und seine Kinder, wie ein Biedermann schuldig ist, zu ernähren. Deshalb hat er heut an Bürgermeister und Rat zu Reutlingen suppliciert (= ein Gesuch gerichtet), etliche Herren und gute Freunde haben für ihn geschrieben, seine Hausfrau und seine Freundschaft (= Verwandschaft), auch besonders die ehrbare Zunft der Schmiede haben für ihn gebeten. Daraufhin haben die Herren zu Reutlingen ihm die Stadt und ihr Gebiet wieder geöffnet, die oben genannte Straf aufgehoben und ihn wieder zu Weib und Kindern kommen lassen. Er hat einen Eid geschworen, wegen dieser Sache und des Gefängnisses gegen die Herren zu Reutlingen, die Stadt und all die Ihren ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen. Bei seinem Eid soll und will er künftig keinen Degen, Messer oder andere Waffe tragen, keine Zech ausserhalb seiner Behausung tun, niemand zum Essen, Trinken, Zechen zu sich einladen und ohne Erlaubnis eines Amtmanns sich nicht aus dem Zehenten (= Gebiet) der Stadt wegbegeben - alles, bis der Rat es zulässt. Für diese Milderung seiner Straf will er die Tage seines Lebens sich den Herren dankbar erweisen. Wenn er über kurz oder lang eine Forderung an sie oder die Ihren hätte, will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen. Würde er aber diesen Eid und Urfehde nicht halten, so will er heissen und sein ein treuloser, meineidiger und zum Tod verurteilter Mann, den die Herren zu Reutlingen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen.

Archivaliensignatur
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7339
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pg.
Sonstige Erschließungsangaben
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Martin Hipp, Bürger zu Reutlingen

Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden

Genetisches Stadium: Or.

Verweis: +) vgl. Urfehde vom 13.9.1563 Nr. 257

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
Bestand
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)

Laufzeit
(15)64 März 6

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • (15)64 März 6

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