Archivbestand
Regierung Arnsberg - Landwirtschaft und Ernährung (Bestand)
Form und Inhalt:
Behördengeschichte Regierung Arnsberg
Die
Regierung oder auch Bezirksregierung Arnsberg ist eine der
fünf Bezirksregierungen in NRW und ist eine
Landesmittelbehörde oder auch Bündelungsbehörde. Flächenmäßig
ist der Regierungsbezirk Arnsberg der größte Regierungsbezirk
in NRW. An der Spitze der Bezirksregierung steht der
Regierungspräsident bzw. die Regierungspräsidentin als
Vertreter/in der Landesregierung in Regierungsbezirk.
Vorgeschichte und Gründung der Regierung
Arnsberg
Die Einteilung der Regierungsbezirke und
damit die Gründung der Regierungen gehen im Wesentlichen auf
die Einrichtung der preußischen Regierungsbezirke aus dem
Jahr 1816 zurück. Allerdings reichen die Anfänge bis in das
Jahr 1803 zurück, als nach dem Reichsdeputationshauptschluss
zur Verwaltung der ehemals geistlichen Herrschaften eine
Kriegs- und Domänenkammer für die neuen preußischen Gebiete
in Westfalen eingerichtet wurde, um die allgemeine staatliche
Verwaltung zu betreiben. Im Zuge der preußischen Reformen
1808 wurde die Behörde des Regierungspräsidenten in Preußen
(”Königliche Regierung“) eingeführt und ersetzte die Kriegs-
und Domänenkammern als Mittelinstanz. Auf diese Weise sollten
die Aufgaben der staatlichen Verwaltung für ein Gebiet
gebündelt und damit einfacher und effektiver werden. Während
der napoleonischen Zeit befanden sich auf dem Gebiet des
heutigen Regierungsbezirks Arnsberg hauptsächlich das
Großherzogtum Berg und das Großherzogtum
Hessen-Darmstadt.
Nach dem Wiener Kongress kam es
schließlich 1815 zur Gründung der Provinz Westfalen und in
der ”Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der
Provinzial-Behörden“ vom 30. April 1815, die bereits von den
preußischen Reformideen in Bezug auf eine effektivere
Staatsstruktur durchdrungen war, wurde u.a. die staatliche
Binnengliederung der Provinz genauer ausgeführt. Im Zuge der
weiteren Gebietsverhandlungen wurde auch die Frage nach den
Sitzen der Regierungsbezirke diskutiert. Für den
südwestfälischen Regierungsbezirk schien sich im Sommer 1815
zunächst Hamm durchzusetzen, bis die Wahl, durch den ersten
Oberpräsidenten der Provinz Westfalen Ludwig von Vincke
vorangetrieben, gegen Ende des Jahres auf Arnsberg als Sitz
der Regierung fiel. Der neu gebildete Regierungsbezirk
Arnsberg umfasste das frühere kurkölnisch Herzogtum
Westfalen, die ehemalige Grafschaft Mark, die ehemalige Freie
Reichsstadt Dortmund und die Grafschaft Dortmund, die
Grafschaft Limburg und später auch die Stadt Lippstadt.
Nachdem 1817 das Siegerland und die beiden Grafschaften
Wittgenstein vom Regierungsbezirk Koblenz in den
Regierungsbezirk Arnsberg umgegliedert wurden, war das
Zuständigkeitsgebiet der Arnsberger Regierung komplett. Diese
Grenzziehung ist weitestgehend (im Jahr 1928 wurde der
Stadtkreis Gelsenkirchen-Buer dem Regierungsbezirk Münster
zugeordnet) bis heute erhalten geblieben. Die erste
Binnengliederung in Kreise erfolgte weitestgehend in
Anlehnung an bestehende Verwaltungsgrenzen, wurde aber
bereits 1817 und 1932 angepasst. Nach weiteren Anpassungen,
Umstrukturierungen und der kommunalen Neugliederung um 1975
besteht der Regierungsbezirk Arnsberg heute aus dem
Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischen Kreis,
Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest, Kreis
Unna sowie den kreisfreien Städten Bochum, Dortmund, Hagen,
Hamm und Herne.
Aufbau und
Aufgaben
Die Bezirksregierung Arnsberg hat heute
als Landesmittelbehörde eine Bündelungsfunktion und damit
vielfältige Aufgabenbereiche. Bereits in der Verordnung wegen
verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und
Finanzbehörden vom 26. Dezember 1808 wurde die
Bündelungsaufgabe der neu eingerichteten Regierungsbehörden
als ”Vereinigungspunkt der gesamten inneren Staatsverwaltung
in Beziehung auf die Polizei-, Finanz- und
Landeshoheitsangelegenheiten“ ausgedrückt. Dieses neue
Verwaltungssystem wurde nach dem Wiener Kongress auf die
neuen preußischen Territorien übertragen.
Nach der
Gründung der Regierung Arnsberg wurden zunächst nur zwei
Abteilungen eingerichtet: die Abteilung I für innere
Angelegenheiten und die Abteilung II für Angelegenheiten in
Bezug auf das Staatseinkommen und das Steuerwesen. Während
sich aufgrund wachsender Aufgaben die Anzahl der Abteilungen
1825 in den Regierungen verdoppelt, bildeten die Provinzen
Rheinland und Westfalen eine Ausnahme, da die Kabinettsorder
von 1825 hier nicht eingeführt wurde und somit die zwei
Abteilungen bestehen blieben. Immer wieder kam es aber durch
Gründung von Sonderbehörden und damit Aufgabenausgliederungen
zur Entlastung der Regierung. Die Ausdifferenzierung der
Abteilungen fand auch in den westlichen Provinzen ab der
zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stetig statt und
unterliegt bis heute vielseitigen Veränderungen. Insbesondere
bedingt durch Verwaltungsreformen, die Bildung oder Auflösung
von Sonderbehörden und damit die Verlagerung von Aufgaben ist
die Abteilungsstruktur und insbesondere die Binnenstruktur
der Abteilungen (der Dezernate) stetig im Wandel. Heute
übernehmen die Bezirksregierungen in allen Verwaltungszweigen
wichtige Aufgaben, ausgenommen sind lediglich die Bereiche
Justiz, Finanzen und Wissenschaft. Der Aufbau und die
Geschäftsordnung der Bezirksregierungen werden heute vom
Innenministerium im Einvernehmen mit den betroffenen Ressorts
festgelegt. Die Fachaufsicht über die einzelnen Abteilungen
bzw. Dezernate führt das jeweils fachlich zuständige
Ministerium.
Sonderzuständigkeiten der
Bezirksregierung Arnsberg über den Regierungsbezirk
hinaus
··Zuweisung und Umverteilung von
Flüchtlingen (landesweit)
·Steuerung der
Integration der Zugewanderten (landesweit) durch das
Kompetenzzentrum für Integration (KfI) und die Landesweite
Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren
(LaKI
·Kampfmittelbeseitigungsdienst
Westfalen-Lippe (für die Regierungsbezirke Arnsberg, Münster
und Detmold)
·Bergbau und Energie (Abteilung 6),
landesweit
·Obere Fischereibehörde für die
Regierungsbezirke Arnsberg und Münster
Unterbringung der Behörde
Die neu gegründete
Regierung bezog zunächst das ehemalige Gerichts- und
Gefängnisgebäude in der Jägerstraße, bis nach einigen Um- und
Anbauten 1926 das frei gewordene Lehrerinnenseminar in der
Seibertzstraße bezogen wurde. Neben einigen Außenstellen und
Neubauten hat die Bezirksregierung Arnsberg auch heute noch
hier noch ihren Sitz. Im Jahr 1964 wurde ein elfgeschossiger
Hochhausneubau direkt neben dem alten Gebäude an der
Seibertzstraße als zusätzliches Dienstgebäude der
Bezirksregierung bezogen.
Liste der
Regierungspräsidenten/Regierungspräsidentinnen (mit
Amtszeiten)
··Friedrich von Bernuth
(1816-1825)
·Karl Graf von Flemming
(1825-1831)
·Philip-Ludwig Wolfart
(1831-1836)
·Georg Wilhelm Keßler
(1836-1845)
·Heinrich Graf von Itzenplitz
(1845-1848)
·Moritz von Bardeleben
(1848-1849)
·Karl von Bodelschwingh
(1849-1851)
·Ernst von Bodelschwingh
(1851-1854)
·Friedrich Wilhelm von Spankeren
(1854-1863)
·Heinrich Wilhelm von Holzbrink
(1863-1874)
·Georg Maximilian Franz von Steinmann
(1874-1880)
·Alfred von Rosen (1880-1889)
·Wilhelm Julius Reinhold Winzer (1889-1901)
·Ludwig von Renvers (1901-1903)
·Franz
Freiherr von Coels von der Brügghen (1903-1907)
·Friedrich Ernst von Schwerin (1907)
·Alfred
Georg von Bake (1908-1919)
·Max König
(1919-1933)
·Max von Stockhausen (1933-1935)
·Ludwig Runte (1935-1942)
·Lothar Eickhof
(1942-1945)
·Fritz Fries (1945-1949)
·Hubert Biernat (1950-1956)
·Ernst Schlensker
(1956-1973)
·Fritz Ziegler (1973-1977)
·Richard Grünschläger (1977-1990)
·Raghilt
Berve (1990-1998)
·Wolfram Kuschke
(1998-2002)
·Renate Drewke (2003-2005)
·Helmut Diegel (2005-2010)
·Gerd Bollermann
(2010-2015)
·Diana Ewert (2015-2017)
·Hans-Josef Vogel (seit 2017)
Bestandsgeschichte
Die in diesem Findbuch
befindlichen Akten lassen sich heute keinem klassischen
Dezernat oder Aufgabenbereich der Regierung Arnsberg mehr
zuordnen. Das Findbuch ist daher ein Sammelbecken von Akten
zum Thema Landwirtschaft und Ernährung, die in der Regierung
Arnsberg entstehen. In der neueren Zeit sind die Akten nach
Gründung des Landes NRW im ehemaligen Dezernat 62
(Landwirtschaft und Domänenwesen) entstanden, während das
Dezernat 62 ab 1963 ”Landwirtschaft und Ernährung“ hieß und
sich der Aufgabenzuschnitt leicht änderte.
Aktuell lässt sich diesem Verwaltungsbereich kein
Dezernat der Bezirksregierung Arnsberg mehr explizit
zuordnen. Die Aufgaben im Bereich Landwirtschaft und
Ernährung werden stattdessen hauptsächlich von der
Landwirtschaftskammer NRW bzw. von dem Direktor der
Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter oder auch vom
LANUV wahrgenommen und von diesen gesteuert.
Im Juni 2018 wurden 58
Verzeichnungseinheiten zur Fischerei aus diesem Findbuch
herausgenommen und in das Findbuch K 101,29/Regierung
Arnsberg - Fischereisachen überführt. Die Signaturen blieben
dabei unverändert.
September
2019
Cordula Rehr
Die Akten
sind folgendermaßen zu bestellen:
K 101/Regierung
Arnsberg, Nr. ....
- Bestandssignatur
-
K 101,26 K 101
- Umfang
-
16.993 Akten, Findbücher K 101,26 bis K 101,29.
- Sprache der Unterlagen
-
German
- Kontext
-
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.1. Innere Verwaltung (K) >> 3.1.2. Bezirksregierungen >> 3.1.2.1. Regierung Arnsberg >> Regierung Arnsberg >> Regierung Arnsberg / Flurbereinigung, Land- und Forstwirtschaft, Domänen, Fischerei
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Bezirksregierung Arnsberg (Hrsg.): Wandel gestalten, Vielfalt leben. 200 Jahre Bezirksregierung Arnsberg, 2016.
Bezirksregierung Arnsberg (Hrsg.): 200 Jahre Bezirksregierung Arnsberg (1916 bis 2016). Entstehung - Entwicklung - Einblicke, 2016.
Regierungspräsident Arnsberg (Hrsg.): 175 Jahre Regierungsbezirk Arnsberg. Ausstellung im Großen Sitzungssaal des Regierungshauptgebäudes in Arnsberg vom 5. September bis 4. Oktober 1991, 1991 (= Schriften der Universitätsbibliothek Münster, Bd. 7).
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
-
17.09.2025, 13:26 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand