Archivbestand
Regierung Arnsberg - Landwirtschaft und Ernährung (Bestand)
        Form und Inhalt:
                                       Behördengeschichte Regierung Arnsberg
Die
                                       Regierung oder auch Bezirksregierung Arnsberg ist eine der
                                       fünf Bezirksregierungen in NRW und ist eine
                                       Landesmittelbehörde oder auch Bündelungsbehörde. Flächenmäßig
                                       ist der Regierungsbezirk Arnsberg der größte Regierungsbezirk
                                       in NRW. An der Spitze der Bezirksregierung steht der
                                       Regierungspräsident bzw. die Regierungspräsidentin als
                                       Vertreter/in der Landesregierung in Regierungsbezirk.
Vorgeschichte und Gründung der Regierung
                                       Arnsberg
Die Einteilung der Regierungsbezirke und
                                       damit die Gründung der Regierungen gehen im Wesentlichen auf
                                       die Einrichtung der preußischen Regierungsbezirke aus dem
                                       Jahr 1816 zurück. Allerdings reichen die Anfänge bis in das
                                       Jahr 1803 zurück, als nach dem Reichsdeputationshauptschluss
                                       zur Verwaltung der ehemals geistlichen Herrschaften eine
                                       Kriegs- und Domänenkammer für die neuen preußischen Gebiete
                                       in Westfalen eingerichtet wurde, um die allgemeine staatliche
                                       Verwaltung zu betreiben. Im Zuge der preußischen Reformen
                                       1808 wurde die Behörde des Regierungspräsidenten in Preußen
                                       (”Königliche Regierung“) eingeführt und ersetzte die Kriegs-
                                       und Domänenkammern als Mittelinstanz. Auf diese Weise sollten
                                       die Aufgaben der staatlichen Verwaltung für ein Gebiet
                                       gebündelt und damit einfacher und effektiver werden. Während
                                       der napoleonischen Zeit befanden sich auf dem Gebiet des
                                       heutigen Regierungsbezirks Arnsberg hauptsächlich das
                                       Großherzogtum Berg und das Großherzogtum
                                       Hessen-Darmstadt.
Nach dem Wiener Kongress kam es
                                       schließlich 1815 zur Gründung der Provinz Westfalen und in
                                       der ”Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der
                                       Provinzial-Behörden“ vom 30. April 1815, die bereits von den
                                       preußischen Reformideen in Bezug auf eine effektivere
                                       Staatsstruktur durchdrungen war, wurde u.a. die staatliche
                                       Binnengliederung der Provinz genauer ausgeführt. Im Zuge der
                                       weiteren Gebietsverhandlungen wurde auch die Frage nach den
                                       Sitzen der Regierungsbezirke diskutiert. Für den
                                       südwestfälischen Regierungsbezirk schien sich im Sommer 1815
                                       zunächst Hamm durchzusetzen, bis die Wahl, durch den ersten
                                       Oberpräsidenten der Provinz Westfalen Ludwig von Vincke
                                       vorangetrieben, gegen Ende des Jahres auf Arnsberg als Sitz
                                       der Regierung fiel. Der neu gebildete Regierungsbezirk
                                       Arnsberg umfasste das frühere kurkölnisch Herzogtum
                                       Westfalen, die ehemalige Grafschaft Mark, die ehemalige Freie
                                       Reichsstadt Dortmund und die Grafschaft Dortmund, die
                                       Grafschaft Limburg und später auch die Stadt Lippstadt.
                                       Nachdem 1817 das Siegerland und die beiden Grafschaften
                                       Wittgenstein vom Regierungsbezirk Koblenz in den
                                       Regierungsbezirk Arnsberg umgegliedert wurden, war das
                                       Zuständigkeitsgebiet der Arnsberger Regierung komplett. Diese
                                       Grenzziehung ist weitestgehend (im Jahr 1928 wurde der
                                       Stadtkreis Gelsenkirchen-Buer dem Regierungsbezirk Münster
                                       zugeordnet) bis heute erhalten geblieben. Die erste
                                       Binnengliederung in Kreise erfolgte weitestgehend in
                                       Anlehnung an bestehende Verwaltungsgrenzen, wurde aber
                                       bereits 1817 und 1932 angepasst. Nach weiteren Anpassungen,
                                       Umstrukturierungen und der kommunalen Neugliederung um 1975
                                       besteht der Regierungsbezirk Arnsberg heute aus dem
                                       Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischen Kreis,
                                       Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest, Kreis
                                       Unna sowie den kreisfreien Städten Bochum, Dortmund, Hagen,
                                       Hamm und Herne.
Aufbau und
                                       Aufgaben
Die Bezirksregierung Arnsberg hat heute
                                       als Landesmittelbehörde eine Bündelungsfunktion und damit
                                       vielfältige Aufgabenbereiche. Bereits in der Verordnung wegen
                                       verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und
                                       Finanzbehörden vom 26. Dezember 1808 wurde die
                                       Bündelungsaufgabe der neu eingerichteten Regierungsbehörden
                                       als ”Vereinigungspunkt der gesamten inneren Staatsverwaltung
                                       in Beziehung auf die Polizei-, Finanz- und
                                       Landeshoheitsangelegenheiten“ ausgedrückt. Dieses neue
                                       Verwaltungssystem wurde nach dem Wiener Kongress auf die
                                       neuen preußischen Territorien übertragen.
Nach der
                                       Gründung der Regierung Arnsberg wurden zunächst nur zwei
                                       Abteilungen eingerichtet: die Abteilung I für innere
                                       Angelegenheiten und die Abteilung II für Angelegenheiten in
                                       Bezug auf das Staatseinkommen und das Steuerwesen. Während
                                       sich aufgrund wachsender Aufgaben die Anzahl der Abteilungen
                                       1825 in den Regierungen verdoppelt, bildeten die Provinzen
                                       Rheinland und Westfalen eine Ausnahme, da die Kabinettsorder
                                       von 1825 hier nicht eingeführt wurde und somit die zwei
                                       Abteilungen bestehen blieben. Immer wieder kam es aber durch
                                       Gründung von Sonderbehörden und damit Aufgabenausgliederungen
                                       zur Entlastung der Regierung. Die Ausdifferenzierung der
                                       Abteilungen fand auch in den westlichen Provinzen ab der
                                       zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stetig statt und
                                       unterliegt bis heute vielseitigen Veränderungen. Insbesondere
                                       bedingt durch Verwaltungsreformen, die Bildung oder Auflösung
                                       von Sonderbehörden und damit die Verlagerung von Aufgaben ist
                                       die Abteilungsstruktur und insbesondere die Binnenstruktur
                                       der Abteilungen (der Dezernate) stetig im Wandel. Heute
                                       übernehmen die Bezirksregierungen in allen Verwaltungszweigen
                                       wichtige Aufgaben, ausgenommen sind lediglich die Bereiche
                                       Justiz, Finanzen und Wissenschaft. Der Aufbau und die
                                       Geschäftsordnung der Bezirksregierungen werden heute vom
                                       Innenministerium im Einvernehmen mit den betroffenen Ressorts
                                       festgelegt. Die Fachaufsicht über die einzelnen Abteilungen
                                       bzw. Dezernate führt das jeweils fachlich zuständige
                                       Ministerium.
Sonderzuständigkeiten der
                                       Bezirksregierung Arnsberg über den Regierungsbezirk
                                       hinaus
··Zuweisung und Umverteilung von
                                       Flüchtlingen (landesweit)
·Steuerung der
                                       Integration der Zugewanderten (landesweit) durch das
                                       Kompetenzzentrum für Integration (KfI) und die Landesweite
                                       Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren
                                       (LaKI
·Kampfmittelbeseitigungsdienst
                                       Westfalen-Lippe (für die Regierungsbezirke Arnsberg, Münster
                                       und Detmold)
·Bergbau und Energie (Abteilung 6),
                                       landesweit
·Obere Fischereibehörde für die
                                       Regierungsbezirke Arnsberg und Münster
Unterbringung der Behörde
Die neu gegründete
                                       Regierung bezog zunächst das ehemalige Gerichts- und
                                       Gefängnisgebäude in der Jägerstraße, bis nach einigen Um- und
                                       Anbauten 1926 das frei gewordene Lehrerinnenseminar in der
                                       Seibertzstraße bezogen wurde. Neben einigen Außenstellen und
                                       Neubauten hat die Bezirksregierung Arnsberg auch heute noch
                                       hier noch ihren Sitz. Im Jahr 1964 wurde ein elfgeschossiger
                                       Hochhausneubau direkt neben dem alten Gebäude an der
                                       Seibertzstraße als zusätzliches Dienstgebäude der
                                       Bezirksregierung bezogen.
Liste der
                                       Regierungspräsidenten/Regierungspräsidentinnen (mit
                                       Amtszeiten)
··Friedrich von Bernuth
                                       (1816-1825)
·Karl Graf von Flemming
                                       (1825-1831)
·Philip-Ludwig Wolfart
                                       (1831-1836)
·Georg Wilhelm Keßler
                                       (1836-1845)
·Heinrich Graf von Itzenplitz
                                       (1845-1848)
·Moritz von Bardeleben
                                       (1848-1849)
·Karl von Bodelschwingh
                                       (1849-1851)
·Ernst von Bodelschwingh
                                       (1851-1854)
·Friedrich Wilhelm von Spankeren
                                       (1854-1863)
·Heinrich Wilhelm von Holzbrink
                                       (1863-1874)
·Georg Maximilian Franz von Steinmann
                                       (1874-1880)
·Alfred von Rosen (1880-1889)
·Wilhelm Julius Reinhold Winzer (1889-1901)
·Ludwig von Renvers (1901-1903)
·Franz
                                       Freiherr von Coels von der Brügghen (1903-1907)
·Friedrich Ernst von Schwerin (1907)
·Alfred
                                       Georg von Bake (1908-1919)
·Max König
                                       (1919-1933)
·Max von Stockhausen (1933-1935)
·Ludwig Runte (1935-1942)
·Lothar Eickhof
                                       (1942-1945)
·Fritz Fries (1945-1949)
·Hubert Biernat (1950-1956)
·Ernst Schlensker
                                       (1956-1973)
·Fritz Ziegler (1973-1977)
·Richard Grünschläger (1977-1990)
·Raghilt
                                       Berve (1990-1998)
·Wolfram Kuschke
                                       (1998-2002)
·Renate Drewke (2003-2005)
·Helmut Diegel (2005-2010)
·Gerd Bollermann
                                       (2010-2015)
·Diana Ewert (2015-2017)
·Hans-Josef Vogel (seit 2017)
Bestandsgeschichte
Die in diesem Findbuch
                                       befindlichen Akten lassen sich heute keinem klassischen
                                       Dezernat oder Aufgabenbereich der Regierung Arnsberg mehr
                                       zuordnen. Das Findbuch ist daher ein Sammelbecken von Akten
                                       zum Thema Landwirtschaft und Ernährung, die in der Regierung
                                       Arnsberg entstehen. In der neueren Zeit sind die Akten nach
                                       Gründung des Landes NRW im ehemaligen Dezernat 62
                                       (Landwirtschaft und Domänenwesen) entstanden, während das
                                       Dezernat 62 ab 1963 ”Landwirtschaft und Ernährung“ hieß und
                                       sich der Aufgabenzuschnitt leicht änderte.
Aktuell lässt sich diesem Verwaltungsbereich kein
                                       Dezernat der Bezirksregierung Arnsberg mehr explizit
                                       zuordnen. Die Aufgaben im Bereich Landwirtschaft und
                                       Ernährung werden stattdessen hauptsächlich von der
                                       Landwirtschaftskammer NRW bzw. von dem Direktor der
                                       Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter oder auch vom
                                       LANUV wahrgenommen und von diesen gesteuert.
Im Juni 2018 wurden 58
                                       Verzeichnungseinheiten zur Fischerei aus diesem Findbuch
                                       herausgenommen und in das Findbuch K 101,29/Regierung
                                       Arnsberg - Fischereisachen überführt. Die Signaturen blieben
                                       dabei unverändert.
September
                                       2019
Cordula Rehr
Die Akten
                                       sind folgendermaßen zu bestellen:
K 101/Regierung
                                       Arnsberg, Nr. ....
    
- Reference number of holding
 - 
                K 101,26 K 101
 
- Extent
 - 
                16.993 Akten, Findbücher K 101,26 bis K 101,29.
 
- Language of the material
 - 
                German
 
- Context
 - 
                Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.1. Innere Verwaltung (K) >> 3.1.2. Bezirksregierungen >> 3.1.2.1. Regierung Arnsberg >> Regierung Arnsberg >> Regierung Arnsberg / Flurbereinigung, Land- und Forstwirtschaft, Domänen, Fischerei
 
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