Bestand

Regierung Arnsberg - Domänenwesen (Bestand)

Form und Inhalt: Behördengeschichte Regierung Arnsberg
Die Regierung oder auch Bezirksregierung Arnsberg ist eine der fünf Bezirksregierungen in NRW und ist eine Landesmittelbehörde oder auch Bündelungsbehörde. Flächenmäßig ist der Regierungsbezirk Arnsberg der größte Regierungsbezirk in NRW. An der Spitze der Bezirksregierung steht der Regierungspräsident bzw. die Regierungspräsidentin als Vertreter/in der Landesregierung in Regierungsbezirk.

Vorgeschichte und Gründung der Regierung Arnsberg
Die Einteilung der Regierungsbezirke und damit die Gründung der Regierungen gehen im Wesentlichen auf die Einrichtung der preußischen Regierungsbezirke aus dem Jahr 1816 zurück. Allerdings reichen die Anfänge bis in das Jahr 1803 zurück, als nach dem Reichsdeputationshauptschluss zur Verwaltung der ehemals geistlichen Herrschaften eine Kriegs- und Domänenkammer für die neuen preußischen Gebiete in Westfalen eingerichtet wurde, um die allgemeine staatliche Verwaltung zu betreiben. Im Zuge der preußischen Reformen 1808 wurde die Behörde des Regierungspräsidenten in Preußen (”Königliche Regierung“) eingeführt und ersetzte die Kriegs- und Domänenkammern als Mittelinstanz. Auf diese Weise sollten die Aufgaben der staatlichen Verwaltung für ein Gebiet gebündelt und damit einfacher und effektiver werden. Während der napoleonischen Zeit befanden sich auf dem Gebiet des heutigen Regierungsbezirks Arnsberg hauptsächlich das Großherzogtum Berg und das Großherzogtum Hessen-Darmstadt.
Nach dem Wiener Kongress kam es schließlich 1815 zur Gründung der Provinz Westfalen und in der ”Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden“ vom 30. April 1815, die bereits von den preußischen Reformideen in Bezug auf eine effektivere Staatsstruktur durchdrungen war, wurde u.a. die staatliche Binnengliederung der Provinz genauer ausgeführt. Im Zuge der weiteren Gebietsverhandlungen wurde auch die Frage nach den Sitzen der Regierungsbezirke diskutiert. Für den südwestfälischen Regierungsbezirk schien sich im Sommer 1815 zunächst Hamm durchzusetzen, bis die Wahl, durch den ersten Oberpräsidenten der Provinz Westfalen Ludwig von Vincke vorangetrieben, gegen Ende des Jahres auf Arnsberg als Sitz der Regierung fiel. Der neu gebildete Regierungsbezirk Arnsberg umfasste das frühere kurkölnisch Herzogtum Westfalen, die ehemalige Grafschaft Mark, die ehemalige Freie Reichsstadt Dortmund und die Grafschaft Dortmund, die Grafschaft Limburg und später auch die Stadt Lippstadt. Nachdem 1817 das Siegerland und die beiden Grafschaften Wittgenstein vom Regierungsbezirk Koblenz in den Regierungsbezirk Arnsberg umgegliedert wurden, war das Zuständigkeitsgebiet der Arnsberger Regierung komplett. Diese Grenzziehung ist weitestgehend (im Jahr 1928 wurde der Stadtkreis Gelsenkirchen-Buer dem Regierungsbezirk Münster zugeordnet) bis heute erhalten geblieben. Die erste Binnengliederung in Kreise erfolgte weitestgehend in Anlehnung an bestehende Verwaltungsgrenzen, wurde aber bereits 1817 und 1932 angepasst. Nach weiteren Anpassungen, Umstrukturierungen und der kommunalen Neugliederung um 1975 besteht der Regierungsbezirk Arnsberg heute aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischen Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest, Kreis Unna sowie den kreisfreien Städten Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne.

Aufbau und Aufgaben
Die Bezirksregierung Arnsberg hat heute als Landesmittelbehörde eine Bündelungsfunktion und damit vielfältige Aufgabenbereiche. Bereits in der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und Finanzbehörden vom 26. Dezember 1808 wurde die Bündelungsaufgabe der neu eingerichteten Regierungsbehörden als ”Vereinigungspunkt der gesamten inneren Staatsverwaltung in Beziehung auf die Polizei-, Finanz- und Landeshoheitsangelegenheiten“ ausgedrückt. Dieses neue Verwaltungssystem wurde nach dem Wiener Kongress auf die neuen preußischen Territorien übertragen.
Nach der Gründung der Regierung Arnsberg wurden zunächst nur zwei Abteilungen eingerichtet: die Abteilung I für innere Angelegenheiten und die Abteilung II für Angelegenheiten in Bezug auf das Staatseinkommen und das Steuerwesen. Während sich aufgrund wachsender Aufgaben die Anzahl der Abteilungen 1825 in den Regierungen verdoppelt, bildeten die Provinzen Rheinland und Westfalen eine Ausnahme, da die Kabinettsorder von 1825 hier nicht eingeführt wurde und somit die zwei Abteilungen bestehen blieben. Immer wieder kam es aber durch Gründung von Sonderbehörden und damit Aufgabenausgliederungen zur Entlastung der Regierung. Die Ausdifferenzierung der Abteilungen fand auch in den westlichen Provinzen ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stetig statt und unterliegt bis heute vielseitigen Veränderungen. Insbesondere bedingt durch Verwaltungsreformen, die Bildung oder Auflösung von Sonderbehörden und damit die Verlagerung von Aufgaben ist die Abteilungsstruktur und insbesondere die Binnenstruktur der Abteilungen (der Dezernate) stetig im Wandel. Heute übernehmen die Bezirksregierungen in allen Verwaltungszweigen wichtige Aufgaben, ausgenommen sind lediglich die Bereiche Justiz, Finanzen und Wissenschaft. Der Aufbau und die Geschäftsordnung der Bezirksregierungen werden heute vom Innenministerium im Einvernehmen mit den betroffenen Ressorts festgelegt. Die Fachaufsicht über die einzelnen Abteilungen bzw. Dezernate führt das jeweils fachlich zuständige Ministerium.

Liste der Regierungspräsidenten/Regierungspräsidentinnen (mit Amtszeiten)
··Friedrich von Bernuth (1816-1825)
·Karl Graf von Flemming (1825-1831)
·Philip-Ludwig Wolfart (1831-1836)
·Georg Wilhelm Keßler (1836-1845)
·Heinrich Graf von Itzenplitz (1845-1848)
·Moritz von Bardeleben (1848-1849)
·Karl von Bodelschwingh (1849-1851)
·Ernst von Bodelschwingh (1851-1854)
·Friedrich Wilhelm von Spankeren (1854-1863)
·Heinrich Wilhelm von Holzbrink (1863-1874)
·Georg Maximilian Franz von Steinmann (1874-1880)
·Alfred von Rosen (1880-1889)
·Wilhelm Julius Reinhold Winzer (1889-1901)
·Ludwig von Renvers (1901-1903)
·Franz Freiherr von Coels von der Brügghen (1903-1907)
·Friedrich Ernst von Schwerin (1907)
·Alfred Georg von Bake (1908-1919)
·Max König (1919-1933)
·Max von Stockhausen (1933-1935)
·Ludwig Runte (1935-1942)
·Lothar Eickhof (1942-1945)
·Fritz Fries (1945-1949)
·Hubert Biernat (1950-1956)
·Ernst Schlensker (1956-1973)
·Fritz Ziegler (1973-1977)
·Richard Grünschläger (1977-1990)
·Raghilt Berve (1990-1998)
·Wolfram Kuschke (1998-2002)
·Renate Drewke (2003-2005)
·Helmut Diegel (2005-2010)
·Gerd Bollermann (2010-2015)
·Diana Ewert (2015-2017)
··Hans-Josef Vogel (seit 2017)

Bestandsgeschichte - Domänenwesen
Unter preußischer Verwaltung versteht man unter ”Domäne“ (von lateinisch ”dominium“ = Herrschaft) das (immobile) Staatsgut. Nach den Veränderungen in Folge des Reichsdeputationshauptschlusses wurden als staatliche Domänen fortan auch die Güter der aufgelösten geistlichen und weltlichen Territorien verwaltet. Konkret konnten Domänen unter anderem Grundstücke, Bauwerke (z.B. Mühlen) oder auch Fischereirechte sein. Die Domänen wurden vom Staat an Privatpersonen zur Bewirtschaftung verpachtet - zunächst als Erbpacht, später als Zeitpacht. Im Gegenzug für das Nutzungsrecht des Landes, der Mühle etc. waren Abgaben in Form von Naturalien oder Geldbeträgen an den preußischen Staat zu zahlen. Die Verpachtung, Überwachung und Abrechnung oblag den Domänenrentämtern (auch ”Renteien“) als lokale Domänenverwaltung. Im Regierungsbezirk Arnsberg bestanden zunächst die Domänenrentämter in Dortmund, Hagen, Hamm, Arnsberg, Soest, Lippstadt, Meschede und Olpe. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde das Domänenrentamt Hagen aufgelöst und die Aufgaben dem Dortmunder Rentamt angegliedert, während sich die Bezirke der Domänenrentämter Soest und Arnsberg verschoben und die Aufgaben des Domänenrentamts Olpe an das neu gegründete Domänenrentamt Siegen übergingen. 1840 glich die preußische Regierung die Bezirke der Domänenrentämter den Bezirken der Landkreise an.
Den Domänenrentämtern übergeordnet waren zunächst die Kriegs- und Domänenkammern bis nach Gründung der preußischen Provinzen im Westen die neuen Regierungen und innerhalb dieser die Abteilungen für direkte Steuern, Domänen und Forsten diese Aufgabe übernahmen. Mit dieser Aufgabe, welche die Regierung Arnsberg in ihrem Regierungsbezirk ausführte, entstanden Akten und Amtsbücher im Zuge der Domänenverwaltung, die in diesem Findbuch gesammelt und verzeichnet sind. Grundsätzlich nahm die Aufgabe der Verpachtung und Verwaltung der Domänen im Laufe des 19. Jahrhundert und beginnenden 20. Jahrhunderts v.a. durch Verkauf der Domänen ab (zwar nicht linear, aber stetig). Während die Domänenrentämter sich im Laufe des 19. Jahrhunderts aus wirtschaftlichen Gründen auflösten und ihre Aufgaben auf andere Behörden verteilten (v.a. auf die Kreis- und Regierungshauptkassen), blieben die Aufgaben der Domänenverwaltung innerhalb der Abteilung III der Regierungen bis 1950 bestehen. Die noch verbliebenen Aufgaben im Domänenwesen wurden dann im Dezernat 62 ”Landwirtschaft und Domänen“, später ”Landwirtschaft und Ernährung“ und darunter im Sachgebiet 1 ”Domänen, landwirtschaftlich genutzte Sondervermögen“ erledigt, bis diese 1974 gänzlich aus dem Organisationsplan der Regierungen verschwanden.

In diesem Findbuch sind bis 2017 folgende ehemalige Einzelfindbücher zum Domänenwesen aufgegangen:
·B 415,1: III A, Domänenregistratur
·B 415,2: Domänenregistratur
·B 415,3: Domänenregistratur
·B 415,4: III A - Domänen Erbpachtkontrakte

Die darin verzeichneten Akten kamen zwischen 1924 und 1967 als Zugänge 7/1924, 20/1925, 7/1954, 21/1959 und 7/1967 ins Archiv. Die Verzeichnung der Akten erfolgte im Wesentlichen durch die Übernahme der Aktentitel des bei der Behörde benutzten Findbuchs. Die dortige Ordnung der Akten in III A mit durchnummerierten Fächern bzw. III A Verträge wurde beibehalten und zunächst als Signatur übernommen. Die während der Verzeichnung kassierten Akten erklären die Springnummern.

Im Sommer 2019 erfolgte eine Umsignierung der alten Signaturensysteme Regierung Arnsberg III A und Regierung Arnsberg III A Verträge in Form einer einfachen, fortlaufenden Nummerierung (numerus currens). Die alten Signaturen wurden im Feld "Altsignatur" eingetragen und sind damit weiterhin recherchierbar.

Als Ergänzungsüberlieferung sind neben weiteren Beständen der Territorien des Alten Reichs sowie der Übergangsbehörden insbesondere die Bestände der Domänenrentämter unter den Bestandssignaturen M 201-216 und der Bestand D 007/Kriegs- und Domänenkammer Hamm zu nennen.

Mai 2020
Cordula Rehr

Die Akten sind folgendermaßen zu bestellen:
K 101/Regierung Arnsberg, Nr. ....

Reference number of holding
K 101,28 K 101
Extent
16.993 Akten, Findbücher K 101,26 bis K 101,29.
Language of the material
German

Context
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.1. Innere Verwaltung (K) >> 3.1.2. Bezirksregierungen >> 3.1.2.1. Regierung Arnsberg >> Regierung Arnsberg >> Regierung Arnsberg / Flurbereinigung, Land- und Forstwirtschaft, Domänen, Fischerei
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G. Strutz, Der Staatshaushalt und die Finanzen Preußens, Band I: Die Überschussverwaltungen. Lieferung 1: Domänen- und Forstverwaltung, Berlin, 1900, S. 1-150.
H. Oelrichs: Die Domänen-Verwaltung des Preußischen Staates. Zum Praktischen Gebrauche für Verwaltungsbeamte und Domänenpächter, 3. Aufl., Breslau 1900.

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