Archivbestand
Regierung Arnsberg - Domänenwesen (Bestand)
Form und Inhalt:
Behördengeschichte Regierung Arnsberg
Die
Regierung oder auch Bezirksregierung Arnsberg ist eine der
fünf Bezirksregierungen in NRW und ist eine
Landesmittelbehörde oder auch Bündelungsbehörde. Flächenmäßig
ist der Regierungsbezirk Arnsberg der größte Regierungsbezirk
in NRW. An der Spitze der Bezirksregierung steht der
Regierungspräsident bzw. die Regierungspräsidentin als
Vertreter/in der Landesregierung in Regierungsbezirk.
Vorgeschichte und Gründung der Regierung
Arnsberg
Die Einteilung der Regierungsbezirke und
damit die Gründung der Regierungen gehen im Wesentlichen auf
die Einrichtung der preußischen Regierungsbezirke aus dem
Jahr 1816 zurück. Allerdings reichen die Anfänge bis in das
Jahr 1803 zurück, als nach dem Reichsdeputationshauptschluss
zur Verwaltung der ehemals geistlichen Herrschaften eine
Kriegs- und Domänenkammer für die neuen preußischen Gebiete
in Westfalen eingerichtet wurde, um die allgemeine staatliche
Verwaltung zu betreiben. Im Zuge der preußischen Reformen
1808 wurde die Behörde des Regierungspräsidenten in Preußen
(”Königliche Regierung“) eingeführt und ersetzte die Kriegs-
und Domänenkammern als Mittelinstanz. Auf diese Weise sollten
die Aufgaben der staatlichen Verwaltung für ein Gebiet
gebündelt und damit einfacher und effektiver werden. Während
der napoleonischen Zeit befanden sich auf dem Gebiet des
heutigen Regierungsbezirks Arnsberg hauptsächlich das
Großherzogtum Berg und das Großherzogtum
Hessen-Darmstadt.
Nach dem Wiener Kongress kam es
schließlich 1815 zur Gründung der Provinz Westfalen und in
der ”Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der
Provinzial-Behörden“ vom 30. April 1815, die bereits von den
preußischen Reformideen in Bezug auf eine effektivere
Staatsstruktur durchdrungen war, wurde u.a. die staatliche
Binnengliederung der Provinz genauer ausgeführt. Im Zuge der
weiteren Gebietsverhandlungen wurde auch die Frage nach den
Sitzen der Regierungsbezirke diskutiert. Für den
südwestfälischen Regierungsbezirk schien sich im Sommer 1815
zunächst Hamm durchzusetzen, bis die Wahl, durch den ersten
Oberpräsidenten der Provinz Westfalen Ludwig von Vincke
vorangetrieben, gegen Ende des Jahres auf Arnsberg als Sitz
der Regierung fiel. Der neu gebildete Regierungsbezirk
Arnsberg umfasste das frühere kurkölnisch Herzogtum
Westfalen, die ehemalige Grafschaft Mark, die ehemalige Freie
Reichsstadt Dortmund und die Grafschaft Dortmund, die
Grafschaft Limburg und später auch die Stadt Lippstadt.
Nachdem 1817 das Siegerland und die beiden Grafschaften
Wittgenstein vom Regierungsbezirk Koblenz in den
Regierungsbezirk Arnsberg umgegliedert wurden, war das
Zuständigkeitsgebiet der Arnsberger Regierung komplett. Diese
Grenzziehung ist weitestgehend (im Jahr 1928 wurde der
Stadtkreis Gelsenkirchen-Buer dem Regierungsbezirk Münster
zugeordnet) bis heute erhalten geblieben. Die erste
Binnengliederung in Kreise erfolgte weitestgehend in
Anlehnung an bestehende Verwaltungsgrenzen, wurde aber
bereits 1817 und 1932 angepasst. Nach weiteren Anpassungen,
Umstrukturierungen und der kommunalen Neugliederung um 1975
besteht der Regierungsbezirk Arnsberg heute aus dem
Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischen Kreis,
Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest, Kreis
Unna sowie den kreisfreien Städten Bochum, Dortmund, Hagen,
Hamm und Herne.
Aufbau und
Aufgaben
Die Bezirksregierung Arnsberg hat heute
als Landesmittelbehörde eine Bündelungsfunktion und damit
vielfältige Aufgabenbereiche. Bereits in der Verordnung wegen
verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und
Finanzbehörden vom 26. Dezember 1808 wurde die
Bündelungsaufgabe der neu eingerichteten Regierungsbehörden
als ”Vereinigungspunkt der gesamten inneren Staatsverwaltung
in Beziehung auf die Polizei-, Finanz- und
Landeshoheitsangelegenheiten“ ausgedrückt. Dieses neue
Verwaltungssystem wurde nach dem Wiener Kongress auf die
neuen preußischen Territorien übertragen.
Nach der
Gründung der Regierung Arnsberg wurden zunächst nur zwei
Abteilungen eingerichtet: die Abteilung I für innere
Angelegenheiten und die Abteilung II für Angelegenheiten in
Bezug auf das Staatseinkommen und das Steuerwesen. Während
sich aufgrund wachsender Aufgaben die Anzahl der Abteilungen
1825 in den Regierungen verdoppelt, bildeten die Provinzen
Rheinland und Westfalen eine Ausnahme, da die Kabinettsorder
von 1825 hier nicht eingeführt wurde und somit die zwei
Abteilungen bestehen blieben. Immer wieder kam es aber durch
Gründung von Sonderbehörden und damit Aufgabenausgliederungen
zur Entlastung der Regierung. Die Ausdifferenzierung der
Abteilungen fand auch in den westlichen Provinzen ab der
zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stetig statt und
unterliegt bis heute vielseitigen Veränderungen. Insbesondere
bedingt durch Verwaltungsreformen, die Bildung oder Auflösung
von Sonderbehörden und damit die Verlagerung von Aufgaben ist
die Abteilungsstruktur und insbesondere die Binnenstruktur
der Abteilungen (der Dezernate) stetig im Wandel. Heute
übernehmen die Bezirksregierungen in allen Verwaltungszweigen
wichtige Aufgaben, ausgenommen sind lediglich die Bereiche
Justiz, Finanzen und Wissenschaft. Der Aufbau und die
Geschäftsordnung der Bezirksregierungen werden heute vom
Innenministerium im Einvernehmen mit den betroffenen Ressorts
festgelegt. Die Fachaufsicht über die einzelnen Abteilungen
bzw. Dezernate führt das jeweils fachlich zuständige
Ministerium.
Liste der
Regierungspräsidenten/Regierungspräsidentinnen (mit
Amtszeiten)
··Friedrich von Bernuth
(1816-1825)
·Karl Graf von Flemming
(1825-1831)
·Philip-Ludwig Wolfart
(1831-1836)
·Georg Wilhelm Keßler
(1836-1845)
·Heinrich Graf von Itzenplitz
(1845-1848)
·Moritz von Bardeleben
(1848-1849)
·Karl von Bodelschwingh
(1849-1851)
·Ernst von Bodelschwingh
(1851-1854)
·Friedrich Wilhelm von Spankeren
(1854-1863)
·Heinrich Wilhelm von Holzbrink
(1863-1874)
·Georg Maximilian Franz von Steinmann
(1874-1880)
·Alfred von Rosen (1880-1889)
·Wilhelm Julius Reinhold Winzer (1889-1901)
·Ludwig von Renvers (1901-1903)
·Franz
Freiherr von Coels von der Brügghen (1903-1907)
·Friedrich Ernst von Schwerin (1907)
·Alfred
Georg von Bake (1908-1919)
·Max König
(1919-1933)
·Max von Stockhausen (1933-1935)
·Ludwig Runte (1935-1942)
·Lothar Eickhof
(1942-1945)
·Fritz Fries (1945-1949)
·Hubert Biernat (1950-1956)
·Ernst Schlensker
(1956-1973)
·Fritz Ziegler (1973-1977)
·Richard Grünschläger (1977-1990)
·Raghilt
Berve (1990-1998)
·Wolfram Kuschke
(1998-2002)
·Renate Drewke (2003-2005)
·Helmut Diegel (2005-2010)
·Gerd Bollermann
(2010-2015)
·Diana Ewert (2015-2017)
··Hans-Josef Vogel (seit 2017)
Bestandsgeschichte - Domänenwesen
Unter
preußischer Verwaltung versteht man unter ”Domäne“ (von
lateinisch ”dominium“ = Herrschaft) das (immobile) Staatsgut.
Nach den Veränderungen in Folge des
Reichsdeputationshauptschlusses wurden als staatliche Domänen
fortan auch die Güter der aufgelösten geistlichen und
weltlichen Territorien verwaltet. Konkret konnten Domänen
unter anderem Grundstücke, Bauwerke (z.B. Mühlen) oder auch
Fischereirechte sein. Die Domänen wurden vom Staat an
Privatpersonen zur Bewirtschaftung verpachtet - zunächst als
Erbpacht, später als Zeitpacht. Im Gegenzug für das
Nutzungsrecht des Landes, der Mühle etc. waren Abgaben in
Form von Naturalien oder Geldbeträgen an den preußischen
Staat zu zahlen. Die Verpachtung, Überwachung und Abrechnung
oblag den Domänenrentämtern (auch ”Renteien“) als lokale
Domänenverwaltung. Im Regierungsbezirk Arnsberg bestanden
zunächst die Domänenrentämter in Dortmund, Hagen, Hamm,
Arnsberg, Soest, Lippstadt, Meschede und Olpe. Im Laufe des
19. Jahrhunderts wurde das Domänenrentamt Hagen aufgelöst und
die Aufgaben dem Dortmunder Rentamt angegliedert, während
sich die Bezirke der Domänenrentämter Soest und Arnsberg
verschoben und die Aufgaben des Domänenrentamts Olpe an das
neu gegründete Domänenrentamt Siegen übergingen. 1840 glich
die preußische Regierung die Bezirke der Domänenrentämter den
Bezirken der Landkreise an.
Den Domänenrentämtern
übergeordnet waren zunächst die Kriegs- und Domänenkammern
bis nach Gründung der preußischen Provinzen im Westen die
neuen Regierungen und innerhalb dieser die Abteilungen für
direkte Steuern, Domänen und Forsten diese Aufgabe
übernahmen. Mit dieser Aufgabe, welche die Regierung Arnsberg
in ihrem Regierungsbezirk ausführte, entstanden Akten und
Amtsbücher im Zuge der Domänenverwaltung, die in diesem
Findbuch gesammelt und verzeichnet sind. Grundsätzlich nahm
die Aufgabe der Verpachtung und Verwaltung der Domänen im
Laufe des 19. Jahrhundert und beginnenden 20. Jahrhunderts
v.a. durch Verkauf der Domänen ab (zwar nicht linear, aber
stetig). Während die Domänenrentämter sich im Laufe des 19.
Jahrhunderts aus wirtschaftlichen Gründen auflösten und ihre
Aufgaben auf andere Behörden verteilten (v.a. auf die Kreis-
und Regierungshauptkassen), blieben die Aufgaben der
Domänenverwaltung innerhalb der Abteilung III der Regierungen
bis 1950 bestehen. Die noch verbliebenen Aufgaben im
Domänenwesen wurden dann im Dezernat 62 ”Landwirtschaft und
Domänen“, später ”Landwirtschaft und Ernährung“ und darunter
im Sachgebiet 1 ”Domänen, landwirtschaftlich genutzte
Sondervermögen“ erledigt, bis diese 1974 gänzlich aus dem
Organisationsplan der Regierungen verschwanden.
In diesem Findbuch sind bis 2017 folgende
ehemalige Einzelfindbücher zum Domänenwesen
aufgegangen:
·B 415,1: III A,
Domänenregistratur
·B 415,2:
Domänenregistratur
·B 415,3:
Domänenregistratur
·B 415,4: III A - Domänen
Erbpachtkontrakte
Die darin
verzeichneten Akten kamen zwischen 1924 und 1967 als Zugänge
7/1924, 20/1925, 7/1954, 21/1959 und 7/1967 ins Archiv. Die
Verzeichnung der Akten erfolgte im Wesentlichen durch die
Übernahme der Aktentitel des bei der Behörde benutzten
Findbuchs. Die dortige Ordnung der Akten in III A mit
durchnummerierten Fächern bzw. III A Verträge wurde
beibehalten und zunächst als Signatur übernommen. Die während
der Verzeichnung kassierten Akten erklären die
Springnummern.
Im Sommer 2019 erfolgte
eine Umsignierung der alten Signaturensysteme Regierung
Arnsberg III A und Regierung Arnsberg III A Verträge in Form
einer einfachen, fortlaufenden Nummerierung (numerus
currens). Die alten Signaturen wurden im Feld "Altsignatur"
eingetragen und sind damit weiterhin recherchierbar.
Als Ergänzungsüberlieferung sind neben
weiteren Beständen der Territorien des Alten Reichs sowie der
Übergangsbehörden insbesondere die Bestände der
Domänenrentämter unter den Bestandssignaturen M 201-216 und
der Bestand D 007/Kriegs- und Domänenkammer Hamm zu
nennen.
Mai 2020
Cordula
Rehr
Die Akten sind folgendermaßen zu
bestellen:
K 101/Regierung Arnsberg, Nr.
....
- Reference number of holding
-
K 101,28 K 101
- Extent
-
16.993 Akten, Findbücher K 101,26 bis K 101,29.
- Language of the material
-
German
- Context
-
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.1. Innere Verwaltung (K) >> 3.1.2. Bezirksregierungen >> 3.1.2.1. Regierung Arnsberg >> Regierung Arnsberg >> Regierung Arnsberg / Flurbereinigung, Land- und Forstwirtschaft, Domänen, Fischerei
- Related materials
-
G. Strutz, Der Staatshaushalt und die Finanzen Preußens, Band I: Die Überschussverwaltungen. Lieferung 1: Domänen- und Forstverwaltung, Berlin, 1900, S. 1-150.
H. Oelrichs: Die Domänen-Verwaltung des Preußischen Staates. Zum Praktischen Gebrauche für Verwaltungsbeamte und Domänenpächter, 3. Aufl., Breslau 1900.
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17.09.2025, 1:26 PM CEST
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