Bestand
Kurfürstentum Köln, Hofrat, Westfälische Lehen (Bestand)
Generalia 14.-18. Jh. (139); Spezialia 16.-18. Jh. (1897); auch Unterlehnshöfe Holdinghausen 1543-1802 (38); Hoppecke 1591-1611 (2); Padberg 1377-1457 (1); Scharfenberg 1527-1834 (19) und Wenne 1507-1799 (5).
Bestandsgeschichte: Mittelpunkt des erzstiftischen Lehnswesens im Mittelalter war das Mannengericht. Seit 1469 Entwicklung des Hofrates zu einem für die gesamten kölnischen Lande zuständigen Lehnshof, gelegentlich in Konkurrenz zu den übrigen Zentralbehörden und der Mittelinstanz von Landdrost und Räten.
Form und Inhalt: I. Die kurkölnischen Lehen in Westfalen
Die Erzbischöfe und Kurfürsten von Köln hatten in Westfalen oberlehnsherrliche Rechte hauptsächlich auf folgende Weise erworben:
1.) hatte das Erzstift hier seit alters vermöge schon im Frühmittelalter erlangter Besitzungen einen Lehnsanhang,
2.) waren durch die Belehnung mit dem Herzogtum in Westfalen und Engern (1180) sowie
3.) durch den Kauf der Grafschaft Arnsberg (1368) die dazu gehörigen Lehnshöfe auf die Erzbischöfe übergegangen;
4.) schließlich erwarb im Verlauf der Soester Fehde (1444/45) Erzbischof Dietrich von Mörs mit den Herrschaften Bilstein und Fredeburg file://fn@01 auch das Obereigentum über einige kleinere, im Laufe der Zeit sich weiter zersplitternde Lehen.
Auf die jeweilige Herkunft der Lehen hat man im einzelnen in der Folgezeit nicht immer genau Acht gegeben; sie werden wechselweise als kölnische oder erzstiftische, dann wiederum auch als westfälische Lehen bezeichnet; doch darf man diesen Kennzeichnungen erst nach genauer Prüfung einen präzisen Sinn unterlegen.
Eine Ausnahme bilden die Bilstein-Fredeburger Lehen, deren Vergabung mit der Verpfändung dieser Herrschaften im Jahre 1622 der Familie von Fürstenberg zufiel; erst mit der Ablösung der Pfandherrschaft (1680) file://fn@02 erhielt die allgemeine erzstiftische Lehnskammer die Bearbeitung auch dieser Lehen zurück. Diese fürstenbergische Periode hat in den Akten über die Bilstein-Fredeburger Lehen Niederschlag gefunden (er ist im Repertorium an den in Betracht kommenden Stellen vermerkt). Im Gegensatz dazu hat die Tätigkeit der Unterlehnshöfe der im 15. Jahrhundert ausgestorbenen Rodenberger file://fn@03 und der im 16. Jahrhundert ausgestorbenen Padberger keine aktenkundigen Spuren hinterlassen.
Der Mittelpunkt des erzstiftischen Lehnswesens im Mittelalter bildete das Mannengericht; dort erfolgten die bei Herren- und Mannfall erforderlichen Mutungen (Gesuch um Belehnung) und Belehnungen, und dort wurden die aus Lehnsverhältnissen sich ergebenden Streitigkeiten ausgetragen. Für die Anlegung eines Mannbuches wurde jedoch erst durch Erzbischof Friedrich III. 1371 gesorgt. file://fn@04 Darin sollten die Lehen und später die sie betreffenden Veränderungen fortlaufend eingetragen werden. Bei fast jedem Regierungsantritt wurden die Mannbücher erneuert. Diese Tradition ist bis ins 18. Jahrhundert hinein aufrecht erhalten worden, obwohl inzwischen die Verwaltung auch des Lehnwesens zu anderen Geschäftsformen übergegangen war.
Bei der Anordnung eines ständigen Rates durch Erzbischof Ruprecht 1469 wurde diesem auferlegt, auch auf das Verzeichnis der Lehnsleute, auf die zeitige Nachsuchung der Belehnung oder die durch Versäumnis verwirkten Strafen und auf die Einziehung und Wiederausleihe der heimgefallenen Lehen Acht zu haben. file://fn@05 Auf diese Weise erlangte der neben den wenigen ständigen, je nach den Aufenthaltsorten der Kurfürsten mit wechselnden Räten besetzte Hofrat die Eigenschaft eines für die gesamten kölnischen Lande zuständigen Lehnhofs: eine besondere Behörde für die Lehnsgeschäfte bestand also nur dem Namen nach, der Lehnshof war identisch mit dem Hofrat. Der Hofkanzlei aber als der Expeditionsstelle des Hofrates fielen der Schriftverkehr sowie die Registratur- und Archivaufgaben zu. Einzelheiten über das Belehnungsverfahren, den Heimfall oder die Verwirkung von Lehen, die Wiederausleihe, Verschreibungen, Veräußerungen usw. wurden in den verschiedenen Kanzleiordnungen von 1597, 1652, 1692 und 1724 geregelt. file://fn@06
Eine Veränderung in der geschäftlichen Behandlung der Lehnsangelegenheiten muß sich gegen Mitte bis Ende des 16. Jahrhunderts vollzogen haben, als der Hofrat, der nun nicht mehr mit dem Kurfürsten wanderte, sondern einen ständigen festen Amtssitz in Köln bzw. Bonn zu beziehen und über seine Arbeiten fortlaufende Protokolle zu führen begann. Darin haben sich auch die von ihm behandelten Lehnsangelegenheiten niedergeschlagen; ein eigenes Lehnsprotokoll wurde jedoch nicht angelegt. file://fn@07 Ungefähr aus derselben Zeit datieren die Anfänge der Aktenführung über einzelne Lehen; sie scheinen eng mit der Tätigkeit des Bonner Kanonikus und Hofratsregistrators Burman zusammenzuhängen, der unter Erzbischof Adolf III. (1546-56) mit umfangreichen Nachforschungen nach entzogenen oder verdunkelten Lehngütern begann, die er auch unter den nachfolgenden Herrschern bis in die 80er Jahre hinein emsig weiterbetrieben hat file://fn@08. Seit dem Anfang des 17. Jahrhunderts vollzog sich zusehends und in schnell zunehmenden Maße die Verlagerung der Geschäftsführung in den Lehnssachen wie anderweitigen Angelegenheiten von dem Registerwesen auf die Akten, die dann im im 18. Jahrhundert die fast ausschließliche Bearbeitungsgrundlage gebildet haben dürften. Die Tradition der Mannbücher aber wie der Registerführung wurde, wie gesagt, beibehalten.
Die Archivalien des Lehnshofes wurden ergänzt durch die in Urkundenform eingelieferten Reverse der Lehnsträger. Da nach einem Herrenfall der neue Regent im Mittelalter bis weit in das 17. Jahrhundert hinein auf der Huldigungsfahrt seine Länder bereiste, wobei dann in der Regel in Arnsberg die Belehnung der westfälischen Lehnsträger vorgenommen wurde file://fn@09, verblieben bis in den Anfang des 18. Jahrhunderts eine große Zahl vor allem von Urkunden, aber wohl auch Akten in Arnsberg. Diese konnten durch die vermittels Verordnung des Kurfürsten Clemens August vom 11. September 1724 file://fn@10 für die westfälischen Lehen - worunter ohne Rücksicht auf die jeweilige Herkunft alle im Westfälischen gelegenen Lehen begriffen wurden - bestellte Lehnkammer und das Lehngericht bei Landdrost und Räten zu Arnsberg als Grundlage ihrer Tätigkeit dienen. Diese Kompetenz blieb der zum Rang einer Regierung erhobenen Arnsberger Behörde jedoch nur für kurze Zeit. Durch Edikt desselben Kurfürsten vom 6. Juli 1736 wurde dem Hofrat "als der herkömmlichen allgemeinen erzstiftischen Lehnkammer und Kanzlei die Cognition über alle Lehen-Angelegenheiten im rheinischen Erzstift und im Herzogtum Westphalen ohne Ausnahme" wieder zugesprochen file://fn@11 . Da überdies die letzten Kurfürsten entweder gar nicht oder nur für ganz kurze Zeit nach Arnsberg kamen oder abreisten - wie schon im 17. Jahrhundert geschehen - ehe das Belehnungsgeschäft vollendet war, erledigten in diesen Fällen eigens dafür eingesetzte Kommissionen des Hofrats die nach dem Thronfall erforderlichen Lehnsgeschäfte. Sie haben anscheinend ebenfalls dafür gesorgt, daß das in Arnsberg liegende Schriftgut nach Bonn überführt wurde, so daß am Ende des 18. Jahrhunderts die dort unabhängig von der Hofratsregistratur eingerichtete Lehnregistratur ein solides Fundament für eine gute Verwaltung dieses Ressorts hätte abgeben können. Dennoch dürften die Lehngeschäfte vom Hofrat nicht mit sonderlichem Nachdruck geführt worden sein. Aufschlußreich schreibt darüber der Lehnregistrator A. Schüller in einer unter dem 18. März 1793 dem Kurfürsten unterbreiteten Denkschrift file://fn@12 : "Die Verfassung der Erzstiftischen Lehen Curia ist noch die nämliche, die sie zu jenen Zeiten war, als noch Kabinets-, Regierungs-, Justiz- und Finanz-Sachen durch ein- und dasselbe Personale besorgt und abgemacht wurden". Während also für die verschiedenen Ressorts im Laufe der Zeit Behörden mit eingegrenzten Aufgabenbereichen vom früheren, die Gesamtheit der Regierungsgeschäfte bearbeitenden Hofrat abgeteilt worden waren, wäre eine entsprechende Regelung für das Lehnsressort immer noch unterblieben. Schüller schlägt daher u.a. einen Ausschuß von 5-6 Regierungsräten als Lehnhof vor und regt hinsichtlich der Geschäftsführung vor allem die Anlage eines besonderen Lehenprotokolls und die genaue Absonderung der Lehnsregistratur von der Hofratsregistratur an, die ebenso wie die Kanzlei alle Lehnsakten oder auf Lehen bezügliche Prozeßakten für diese Spezialregistratur herauszugeben hätte file://fn@13 .
Im übrigen bietet diese Schrift weitere bemerkenswerte Aufklärungen über das Geschäftwesen des Hofrats gerade in Lehnsangelegenheiten.
Lehnsregistrator Schüller hat offenbar in den 80er Jahren des 18. Jahrhunderts auch angefangen, erstmals Hand an die Ordnung des bis dahin verwahrlosten Lehnsarchivs zu legen: "Nebst meinen täglichen ... Registraturgeschäften hab ich, zwar über meine Amtsschuldigkeit, ohne die geringste Besold- oder andere Erkennung meiner so vielen Mühen und besonderen Fleisses das Lehen Archive in fünf Jahren rundum durchgegangen, das sich darinn ergebene Sistem von 400 Jahren her genau beobachtet, dessen Ordnung von Schritt auf Schritt wohl bemerkt, und woraus sich dann endlich ergeben hat, dass der bisherige Verlust, der unersetzliche Verlust so vieler Lehen samt ihren Gerechtsamen und Zubehörungen meistens von dem Gange der Lehensachen abgehangen hat." - Von Schüller stammen dann auch die vielen in der steilen und kräftigen, etwas ungelenken Handschrift geschriebenen Aufschriften auf den Aktendeckeln.
Die Arbeitskraft seines Nachfolgers Dupuis (etwa ab 1794) wurde weitgehend von den durch den Einfall der Franzosen veranlaßten Flüchtungen und Verlagerungen der kurkölnischen Archive beansprucht; die beginnende Auflösung des Erzstifts kündigte sich in seinem großen Inventarwerk über die gesamten kölnischen Lehen an, wobei er mit Aufmerksamkeit auch deren Erträge und Zubehörungen berücksichtigte. Aber auch hier mußte man sich trübsten Schlendrian eingestehen; Dupuis schreibt file://fn@14 : "Was die Bestandtheile und den Ertrag betrift, einem hohen Lehnshofe bewusst ist, dass man mit aller Mühe bei den im Erzstifte gelegenen Lehnen noch nicht zu einem vollständigen Verzeichniß der Appertinenzien, vielweniger noch zur richtigen Kenntnis ihres Ertrags, wenn darunter die Einkünfte des Guts und auch die Abgaben an den höchsten Lehnherrn verstanden sein wollen, hat gelangen können."
Diesen Bericht hatte Dupuis 1798 aus Münster geschrieben. Schon im Dezember 1792 waren kurkölnische Behörden und Archive vor den anrückenden Franzosen aus Bonn nach Recklinghausen und Dorsten geflüchtet worden file://fn@15 . Bei dieser Gelegenheit wurde der Hofrat geteilt: ein Ausschuß mit dem Präsidenten Graf von Nesselrode an der Spitze und fünf Hofräten konstituierte sich in Recklinghausen als Regierung mit Kompetenz in allen "Regierungs- und Policeyangelegenheiten", während den in Bonn zurückbleibenden Hofräten unter der alten Behördenbezeichnung "Hofrat" ausschließlich die Justizgeschäfte aufgetragen wurden file://fn@16 .
Schon Anfang Februar 1793 wurden die Behörden - die beiden Abteilungen des früheren Hofrats: Regierung und Hofrat, wurden beibehalten - und anscheinend auch die Archive wieder nach Bonn zurückverlegt file://fn@17 . Jedoch hatte sich im Herbst 1794 die Kriegslage abermals so verschlechtert, dass in noch größerem Stile als 1792 aus Bonn geflüchtet wurde. Die Regierung richtete sich wiederum in Recklinghausen ein, die Archivalien - darunter auch das Lehnsarchiv - scheinen dagegen zumeist nach Münster geschafft worden zu sein file://fn@18 . Sie sind zudem bald nach 1798 unter Aufsicht des damaligen kurkölnischen Lehnsregistrators Dupuis nach Hamburg verbracht worden; im Jahre 1802 hatte dieser sie nach Arnsberg geleitet. Dort wurden sie von der dort eingerichteten hessischen Organisationskommission, später dann von der hessischen Regierung Arnsberg übernommen. Ihr hat Dupuis, nun zum Archivrat erhoben, weitergedient. Seine durch die erwähnte Inventarisierung Übersicht über den Lehnsbestand ließ ihn als sehr geeignet für Aussonderung und Abgabe der Lehnsakten erscheinen, die aus den im Reichsdeputationshauptschluß von 1803 und in der Rheinbundakte von 1806 verfügten Änderungen der Lehnsverfassung resultierten. Kurkölnische Lehnsakten sind damals nach Detmold file://fn@19 , nach Waldeck und Kassel file://fn@20 abgegeben worden; es müssen solche auch nach Wiesbaden file://fn@21 und Frankfurt file://fn@22 gelangt sein.
II. Zur Geschichte des westfälischen Teils des kurkölnischen Hofrats seit der Besitzergreifung des Herzogtums Westfalen durch Preussen
Vom Lehnsarchiv ist erstmals die Rede in dem vom Archiv- und Regierungsrat Dupuis kurz vor seinem Tode abgefaßten "Bemerkungen und Übersicht über den Zustand des Archiv- und Registraturwesens im Herzogtum Westfalen im Jahre 1816". Es wird dort von einem westfälischen Lehnarchiv gesprochen, das auf der vormaligen, hierzu sehr zweckmässigen, durchaus trockenen luftigen und gewölbten Bibliothek der Abtei Wedinghausen verwahrt wurde. file://fn@23
Die nächste Nachricht über Lehnsakten stammt, soweit erkennbar, staunenswerterweise erst aus dem Jahr 1830. Daraus geht hervor, daß Teile der "Westfälischen Lehnsregistratur", die sich noch bei der Regierung Arnsberg befunden haben, an das dortige Hofgericht abgegeben worden sind. file://fn@24 Allerdings wird 1834 von demselben Mann, auf den die Äußerung von 1830 zurückgeht, gesagt, daß das Hofgericht die "die Cöllnisch-Westfälischen Lehen betr. Urkunden und Verhandlungen" erst 1831 erhalten hat. file://fn@25 Auch dem Provinzial-Archiv Münster dürften damals zur Ansicht einige Stücke überwiesen worden sein; sie sind von dem Archivar Erhard dort zurückbehalten worden. Als auch im März 1845 vom Oberlandesgericht Arnsberg "aus eigener Bewegung" dem Archiv Lehnsurkunden zugeschickt wurden, gab das Veranlassung zu weiterem bis in den Dezember 1845 sich erstreckendem Schriftwechsel über das Lehnsarchiv, ohne daß jedoch daraus Einzelheiten über Aufbau und Art der Aufbewahrung zu entnehmen wären. file://fn@26 Immerhin wird davon gesprochen, daß "eine anderweitige Anordnung des Lehnsarchivs" vom Oberlandesgericht vorgenommen worden wäre; auch sind a) ein "Verzeichniß der [vom Oberlandesgericht Arnsberg] an auswärtige Behörden übergebenen Lehnsurkunden und -akten" und b) ein "Verzeichniß der [vom Oberlandesgericht Arnsberg] an das Provinzial-Archiv zu Münster abzugebenden Urkunden und Akten" dabei zu finden.
Der Anstoß zur durchgreifenden Änderung dieser Sachlage ging wohl vom Provinzialarchivar Dr. Wilmans aus. In seinem Jahresbericht über das Jahr 1857 file://fn@27 schreibt er unter § 5 "Wünschenswerthe Bereicherungen:
1) Im Jahre 1831 wurden von der K. Regierung zu Arnsberg dem damaligen Hof- jetzt Appellations-Gericht daselbst die Urkunden des landesherrlichen Lehnshofes des Herzogthums Westfalen übergeben, von denen später ein kleiner Theil - nämlich 67 Nummern, deren Verzeichniß 11 Seiten füllt, während das vollständige Repertorium 66 Seiten stark ist - an das Prov.-Archiv zu Münster überging, die übrigen aber bis auf den heutigen Tag beim genannten Gericht zurückbehalten wurden, wo sie indessen bei den veränderten Verhältnissen einen praktischen Werth kaum mehr haben dürften.
Das mit Sorgfalt angelegte Repertorium zerlegt den Stoff in Generalia und Specialia. Die ersten umfassen in IX Paketen a) 15 Kaiserurkunden aus der Zeit von 1299-1682, ... b) Registra feudorum ..., c) eine ansehnliche Reihe neuer Lehnsverhandlungen.
Die Specialia in Paketen von A-Z sind nach dem Namen der Lehnsgüter alphabetisch geordnet und geben neben einem reichen Material von Akten eine nicht unbedeutende Zahl von Urkunden des XIII. und XIV. Jahrhunderts."
Alsdann hat Wilmanns beim Oberpräsidenten beantragt, "im Einverständnis mit dem Herrn Justiz-Minister dieses Lehnarchiv den Provinzial-Archiven zu Düsseldorf und Münster zu überweisen" und es dabei als zweckdienlich bezeichnet, "das Material zunächst auf Grund des Repertoriums nach den territorialen Ressorts der beiden Archive zu sondern", womit schon ein Anfang gemacht worden sei.
Aus Wilmans Jahresbericht für 1858 geht hervor, daß die in Arnsberg beim Appellationsgericht beruhenden Lehns-Urkunden des Herzogthums Westfalen successive zur Untersuchung übersandt und die historisch wichtigen für das Archiv zurückbehalten worden seien. Nach dem Jahresbericht für 1859 kam die Retradition der Herzogtum Westfälischen Lehns-Urkunden insoweit zum "Abschluß", daß Wilmanns sich den Rest der Arnsberger Archivalien hatte erbitten können. Wenn der Ertrag der Nachforschungen "in jenem Archivkörper auch nicht ganz den gehegten Erwartungen, wie sie durch die vieldeutigen Bezeichnungen des älteren Repertorii geweckt wurden, entsprochen hat, so haben wir doch außer einigen schätzbaren Copiarien und Registern eine nicht unerhebliche Zahl wichtiger Documente des 13. und 14. Jhs. insbesondere einige wertvolle Kaiserurkunden erworben." Zugleich freue er sich, anzeigen zu können, daß die einzige und sehr wichtige Urkunde aus dem 12. Jahrhundert, welche dies Archiv enthält, "das Verzeichnis der Güter, welche Erzbischof Philipp der Kölnischen Kirche erworben 1167-1191", die früher nicht ermittelt werden konnte, jetzt von H. Kr. Ger. Rath Seibertz zu Arnsberg unter seinen Papieren wieder aufgefunden und von dem Appellationsgericht daselbst uns eingesandt worden ist." file://fn@28
Die anläßlich dieser Überprüfung von Wilmans beim Archiv zurückbehaltenen Urkunden und Akten dürften erst geraume Zeit später von Philippi u.a. in dem Repertorium "Herzogtum Westfalen und Grafschaft Arnsberg, Lehnsarchiv" (alte Nr. 361,2; jetzige Nr. A 300/3) verzeichnet worden sein. Einen beträchtlichen Zuwachs aber erhielt der Bestand an kurkölnischen Lehnsurkunden und -akten durch den mit einem Repertorium an das Staatsarchiv gelangten Zugang 7/1905 vom Landgericht Arnsberg sowie durch einige weitere kleine Zugänge. file://fn@29
III. Ordnungsgrundsätze des vorliegenden Repertoriums
Insoweit überhaupt Ordnung im kurkölnischen Lehnsarchiv bestanden hat, so war es der Versuch, die Akten nach dem Ortsalphabet der Lehngüter zu reihen. Weil aber die Akten nicht durchgängig nach dem einzelnen Sachbetreff geführt worden sind, konnte dieser Versuch nicht folgerichtig durchgeführt werden.
Es blieb nichts anderes übrig, als auch in diesem Repertorium Ordnung nach Ortsalphabet zu erstreben. Sie tritt deswegen nur sehr bedingt in Erscheinung, weil einmal eine größere Anzahl von Lehen aus Stücken zusammengesetzt waren, die an verschiedenen, manchmal weit von einander entfernten Orten lagen, zum anderen aber mit der Zeit bei einigen Familien eine Reihe von Lehen zusammenkamen, welche dann - unter mehr oder minder ausführlicher Angabe der Einzellehen - in ihrer Gesamtheit genutzt worden sind. Dies letztere hatte - unauflösbare - Zusammenfassung auch in den Akten des Lehnshofes zur Folge, wenn auch die Lehnsbriefe weiterhin immer nur für die einzelnen Lehen ausgestellt worden sind.
Die Beigabe eines Ortsregisters war daher im alten, maschinenschriftlichen Findbuch unerläßlich. Es ist von dem Personenindex getrennt worden, um bessere Übersichtlichkeit zu erzielen. Für alle Namen ist, soweit möglich, die moderne Schreibweise gewählt worden.
Es bleibt noch darauf aufmerksam zu machen, daß Lehnssachen betreffende Akten sich noch in den Beständen: Kurfürstentum Köln, Geheime Konferenz; Kurfürstentum Köln, Hofkammer und Herzogtum Westfalen, Landdrost und Räte befinden. Die Akten über die im Vest gelegenen erzstiftischen Lehen finden sich im Bestand Kurfürstentum Köln, Hofrat, Vestische Sachen.
Im April 1961
Stehkämper
Das vorliegende Findbuch A 303 Kurfürstentum Köln - Hofrat, Westfälische Lehen wurde im Frühjahr 2010 von Marius Schmieda unter der Betreuung von Thomas Reich mit dem Verzeichnungsprogramm VERA abgeschrieben. Letzterer hat kleinere klassifikatorische Angleichungen vorgenommen.
Münster, den 5. Juli 2010
Dr. Thomas Reich
- Bestandssignatur
-
A 005
- Umfang
-
2.091 Akten.
- Sprache der Unterlagen
-
German
- Kontext
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Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. >> 1.1. Kölnisches Westfalen (A) >> 1.1.1. Herzogtum Westfalen >> 1.1.1.1. Verwaltung, Justiz, Landstände
- Bestandslaufzeit
-
1030-1867
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
06.03.2025, 18:28 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1030-1867