Bestand
Kurfürstentum Köln, Hofrat, Westfälische Lehen (Bestand)
Generalia 14.-18. Jh. (139);
Spezialia 16.-18. Jh. (1897); auch Unterlehnshöfe Holdinghausen
1543-1802 (38); Hoppecke 1591-1611 (2); Padberg 1377-1457 (1);
Scharfenberg 1527-1834 (19) und Wenne 1507-1799 (5).
Bestandsgeschichte:
Mittelpunkt des erzstiftischen Lehnswesens im Mittelalter war das
Mannengericht. Seit 1469 Entwicklung des Hofrates zu einem für die
gesamten kölnischen Lande zuständigen Lehnshof, gelegentlich in
Konkurrenz zu den übrigen Zentralbehörden und der Mittelinstanz von
Landdrost und Räten.
Form und Inhalt: I. Die
kurkölnischen Lehen in Westfalen
Die
Erzbischöfe und Kurfürsten von Köln hatten in Westfalen
oberlehnsherrliche Rechte hauptsächlich auf folgende Weise
erworben:
1.) hatte das Erzstift hier seit
alters vermöge schon im Frühmittelalter erlangter Besitzungen einen
Lehnsanhang,
2.) waren durch die Belehnung mit dem
Herzogtum in Westfalen und Engern (1180) sowie
3.) durch
den Kauf der Grafschaft Arnsberg (1368) die dazu gehörigen
Lehnshöfe auf die Erzbischöfe übergegangen;
4.)
schließlich erwarb im Verlauf der Soester Fehde (1444/45)
Erzbischof Dietrich von Mörs mit den Herrschaften Bilstein und
Fredeburg file://fn@01 auch das Obereigentum über einige kleinere,
im Laufe der Zeit sich weiter zersplitternde Lehen.
Auf die jeweilige Herkunft der Lehen hat man im
einzelnen in der Folgezeit nicht immer genau Acht gegeben; sie
werden wechselweise als kölnische oder erzstiftische, dann wiederum
auch als westfälische Lehen bezeichnet; doch darf man diesen
Kennzeichnungen erst nach genauer Prüfung einen präzisen Sinn
unterlegen.
Eine Ausnahme bilden die
Bilstein-Fredeburger Lehen, deren Vergabung mit der Verpfändung
dieser Herrschaften im Jahre 1622 der Familie von Fürstenberg
zufiel; erst mit der Ablösung der Pfandherrschaft (1680)
file://fn@02 erhielt die allgemeine erzstiftische Lehnskammer die
Bearbeitung auch dieser Lehen zurück. Diese fürstenbergische
Periode hat in den Akten über die Bilstein-Fredeburger Lehen
Niederschlag gefunden (er ist im Repertorium an den in Betracht
kommenden Stellen vermerkt). Im Gegensatz dazu hat die Tätigkeit
der Unterlehnshöfe der im 15. Jahrhundert ausgestorbenen
Rodenberger file://fn@03 und der im 16. Jahrhundert ausgestorbenen
Padberger keine aktenkundigen Spuren hinterlassen.
Der Mittelpunkt des erzstiftischen Lehnswesens im
Mittelalter bildete das Mannengericht; dort erfolgten die bei
Herren- und Mannfall erforderlichen Mutungen (Gesuch um Belehnung)
und Belehnungen, und dort wurden die aus Lehnsverhältnissen sich
ergebenden Streitigkeiten ausgetragen. Für die Anlegung eines
Mannbuches wurde jedoch erst durch Erzbischof Friedrich III. 1371
gesorgt. file://fn@04 Darin sollten die Lehen und später die sie
betreffenden Veränderungen fortlaufend eingetragen werden. Bei fast
jedem Regierungsantritt wurden die Mannbücher erneuert. Diese
Tradition ist bis ins 18. Jahrhundert hinein aufrecht erhalten
worden, obwohl inzwischen die Verwaltung auch des Lehnwesens zu
anderen Geschäftsformen übergegangen war.
Bei der Anordnung eines ständigen Rates durch Erzbischof
Ruprecht 1469 wurde diesem auferlegt, auch auf das Verzeichnis der
Lehnsleute, auf die zeitige Nachsuchung der Belehnung oder die
durch Versäumnis verwirkten Strafen und auf die Einziehung und
Wiederausleihe der heimgefallenen Lehen Acht zu haben. file://fn@05
Auf diese Weise erlangte der neben den wenigen ständigen, je nach
den Aufenthaltsorten der Kurfürsten mit wechselnden Räten besetzte
Hofrat die Eigenschaft eines für die gesamten kölnischen Lande
zuständigen Lehnhofs: eine besondere Behörde für die Lehnsgeschäfte
bestand also nur dem Namen nach, der Lehnshof war identisch mit dem
Hofrat. Der Hofkanzlei aber als der Expeditionsstelle des Hofrates
fielen der Schriftverkehr sowie die Registratur- und Archivaufgaben
zu. Einzelheiten über das Belehnungsverfahren, den Heimfall oder
die Verwirkung von Lehen, die Wiederausleihe, Verschreibungen,
Veräußerungen usw. wurden in den verschiedenen Kanzleiordnungen von
1597, 1652, 1692 und 1724 geregelt. file://fn@06
Eine Veränderung in der geschäftlichen Behandlung der
Lehnsangelegenheiten muß sich gegen Mitte bis Ende des 16.
Jahrhunderts vollzogen haben, als der Hofrat, der nun nicht mehr
mit dem Kurfürsten wanderte, sondern einen ständigen festen
Amtssitz in Köln bzw. Bonn zu beziehen und über seine Arbeiten
fortlaufende Protokolle zu führen begann. Darin haben sich auch die
von ihm behandelten Lehnsangelegenheiten niedergeschlagen; ein
eigenes Lehnsprotokoll wurde jedoch nicht angelegt. file://fn@07
Ungefähr aus derselben Zeit datieren die Anfänge der Aktenführung
über einzelne Lehen; sie scheinen eng mit der Tätigkeit des Bonner
Kanonikus und Hofratsregistrators Burman zusammenzuhängen, der
unter Erzbischof Adolf III. (1546-56) mit umfangreichen
Nachforschungen nach entzogenen oder verdunkelten Lehngütern
begann, die er auch unter den nachfolgenden Herrschern bis in die
80er Jahre hinein emsig weiterbetrieben hat file://fn@08. Seit dem
Anfang des 17. Jahrhunderts vollzog sich zusehends und in schnell
zunehmenden Maße die Verlagerung der Geschäftsführung in den
Lehnssachen wie anderweitigen Angelegenheiten von dem Registerwesen
auf die Akten, die dann im im 18. Jahrhundert die fast
ausschließliche Bearbeitungsgrundlage gebildet haben dürften. Die
Tradition der Mannbücher aber wie der Registerführung wurde, wie
gesagt, beibehalten.
Die Archivalien des
Lehnshofes wurden ergänzt durch die in Urkundenform eingelieferten
Reverse der Lehnsträger. Da nach einem Herrenfall der neue Regent
im Mittelalter bis weit in das 17. Jahrhundert hinein auf der
Huldigungsfahrt seine Länder bereiste, wobei dann in der Regel in
Arnsberg die Belehnung der westfälischen Lehnsträger vorgenommen
wurde file://fn@09, verblieben bis in den Anfang des 18.
Jahrhunderts eine große Zahl vor allem von Urkunden, aber wohl auch
Akten in Arnsberg. Diese konnten durch die vermittels Verordnung
des Kurfürsten Clemens August vom 11. September 1724 file://fn@10
für die westfälischen Lehen - worunter ohne Rücksicht auf die
jeweilige Herkunft alle im Westfälischen gelegenen Lehen begriffen
wurden - bestellte Lehnkammer und das Lehngericht bei Landdrost und
Räten zu Arnsberg als Grundlage ihrer Tätigkeit dienen. Diese
Kompetenz blieb der zum Rang einer Regierung erhobenen Arnsberger
Behörde jedoch nur für kurze Zeit. Durch Edikt desselben Kurfürsten
vom 6. Juli 1736 wurde dem Hofrat "als der herkömmlichen
allgemeinen erzstiftischen Lehnkammer und Kanzlei die Cognition
über alle Lehen-Angelegenheiten im rheinischen Erzstift und im
Herzogtum Westphalen ohne Ausnahme" wieder zugesprochen
file://fn@11 . Da überdies die letzten Kurfürsten entweder gar
nicht oder nur für ganz kurze Zeit nach Arnsberg kamen oder
abreisten - wie schon im 17. Jahrhundert geschehen - ehe das
Belehnungsgeschäft vollendet war, erledigten in diesen Fällen
eigens dafür eingesetzte Kommissionen des Hofrats die nach dem
Thronfall erforderlichen Lehnsgeschäfte. Sie haben anscheinend
ebenfalls dafür gesorgt, daß das in Arnsberg liegende Schriftgut
nach Bonn überführt wurde, so daß am Ende des 18. Jahrhunderts die
dort unabhängig von der Hofratsregistratur eingerichtete
Lehnregistratur ein solides Fundament für eine gute Verwaltung
dieses Ressorts hätte abgeben können. Dennoch dürften die
Lehngeschäfte vom Hofrat nicht mit sonderlichem Nachdruck geführt
worden sein. Aufschlußreich schreibt darüber der Lehnregistrator A.
Schüller in einer unter dem 18. März 1793 dem Kurfürsten
unterbreiteten Denkschrift file://fn@12 : "Die Verfassung der
Erzstiftischen Lehen Curia ist noch die nämliche, die sie zu jenen
Zeiten war, als noch Kabinets-, Regierungs-, Justiz- und
Finanz-Sachen durch ein- und dasselbe Personale besorgt und
abgemacht wurden". Während also für die verschiedenen Ressorts im
Laufe der Zeit Behörden mit eingegrenzten Aufgabenbereichen vom
früheren, die Gesamtheit der Regierungsgeschäfte bearbeitenden
Hofrat abgeteilt worden waren, wäre eine entsprechende Regelung für
das Lehnsressort immer noch unterblieben. Schüller schlägt daher
u.a. einen Ausschuß von 5-6 Regierungsräten als Lehnhof vor und
regt hinsichtlich der Geschäftsführung vor allem die Anlage eines
besonderen Lehenprotokolls und die genaue Absonderung der
Lehnsregistratur von der Hofratsregistratur an, die ebenso wie die
Kanzlei alle Lehnsakten oder auf Lehen bezügliche Prozeßakten für
diese Spezialregistratur herauszugeben hätte file://fn@13 .
Im übrigen bietet diese Schrift weitere
bemerkenswerte Aufklärungen über das Geschäftwesen des Hofrats
gerade in Lehnsangelegenheiten.
Lehnsregistrator Schüller hat offenbar in den 80er Jahren des
18. Jahrhunderts auch angefangen, erstmals Hand an die Ordnung des
bis dahin verwahrlosten Lehnsarchivs zu legen: "Nebst meinen
täglichen ... Registraturgeschäften hab ich, zwar über meine
Amtsschuldigkeit, ohne die geringste Besold- oder andere Erkennung
meiner so vielen Mühen und besonderen Fleisses das Lehen Archive in
fünf Jahren rundum durchgegangen, das sich darinn ergebene Sistem
von 400 Jahren her genau beobachtet, dessen Ordnung von Schritt auf
Schritt wohl bemerkt, und woraus sich dann endlich ergeben hat,
dass der bisherige Verlust, der unersetzliche Verlust so vieler
Lehen samt ihren Gerechtsamen und Zubehörungen meistens von dem
Gange der Lehensachen abgehangen hat." - Von Schüller stammen dann
auch die vielen in der steilen und kräftigen, etwas ungelenken
Handschrift geschriebenen Aufschriften auf den Aktendeckeln.
Die Arbeitskraft seines Nachfolgers Dupuis (etwa
ab 1794) wurde weitgehend von den durch den Einfall der Franzosen
veranlaßten Flüchtungen und Verlagerungen der kurkölnischen Archive
beansprucht; die beginnende Auflösung des Erzstifts kündigte sich
in seinem großen Inventarwerk über die gesamten kölnischen Lehen
an, wobei er mit Aufmerksamkeit auch deren Erträge und Zubehörungen
berücksichtigte. Aber auch hier mußte man sich trübsten Schlendrian
eingestehen; Dupuis schreibt file://fn@14 : "Was die Bestandtheile
und den Ertrag betrift, einem hohen Lehnshofe bewusst ist, dass man
mit aller Mühe bei den im Erzstifte gelegenen Lehnen noch nicht zu
einem vollständigen Verzeichniß der Appertinenzien, vielweniger
noch zur richtigen Kenntnis ihres Ertrags, wenn darunter die
Einkünfte des Guts und auch die Abgaben an den höchsten Lehnherrn
verstanden sein wollen, hat gelangen können."
Diesen Bericht hatte Dupuis 1798 aus Münster geschrieben.
Schon im Dezember 1792 waren kurkölnische Behörden und Archive vor
den anrückenden Franzosen aus Bonn nach Recklinghausen und Dorsten
geflüchtet worden file://fn@15 . Bei dieser Gelegenheit wurde der
Hofrat geteilt: ein Ausschuß mit dem Präsidenten Graf von
Nesselrode an der Spitze und fünf Hofräten konstituierte sich in
Recklinghausen als Regierung mit Kompetenz in allen "Regierungs-
und Policeyangelegenheiten", während den in Bonn zurückbleibenden
Hofräten unter der alten Behördenbezeichnung "Hofrat"
ausschließlich die Justizgeschäfte aufgetragen wurden file://fn@16
.
Schon Anfang Februar 1793 wurden die
Behörden - die beiden Abteilungen des früheren Hofrats: Regierung
und Hofrat, wurden beibehalten - und anscheinend auch die Archive
wieder nach Bonn zurückverlegt file://fn@17 . Jedoch hatte sich im
Herbst 1794 die Kriegslage abermals so verschlechtert, dass in noch
größerem Stile als 1792 aus Bonn geflüchtet wurde. Die Regierung
richtete sich wiederum in Recklinghausen ein, die Archivalien -
darunter auch das Lehnsarchiv - scheinen dagegen zumeist nach
Münster geschafft worden zu sein file://fn@18 . Sie sind zudem bald
nach 1798 unter Aufsicht des damaligen kurkölnischen
Lehnsregistrators Dupuis nach Hamburg verbracht worden; im Jahre
1802 hatte dieser sie nach Arnsberg geleitet. Dort wurden sie von
der dort eingerichteten hessischen Organisationskommission, später
dann von der hessischen Regierung Arnsberg übernommen. Ihr hat
Dupuis, nun zum Archivrat erhoben, weitergedient. Seine durch die
erwähnte Inventarisierung Übersicht über den Lehnsbestand ließ ihn
als sehr geeignet für Aussonderung und Abgabe der Lehnsakten
erscheinen, die aus den im Reichsdeputationshauptschluß von 1803
und in der Rheinbundakte von 1806 verfügten Änderungen der
Lehnsverfassung resultierten. Kurkölnische Lehnsakten sind damals
nach Detmold file://fn@19 , nach Waldeck und Kassel file://fn@20
abgegeben worden; es müssen solche auch nach Wiesbaden file://fn@21
und Frankfurt file://fn@22 gelangt sein.
II. Zur Geschichte des westfälischen
Teils des kurkölnischen Hofrats seit der Besitzergreifung des
Herzogtums Westfalen durch Preussen
Vom
Lehnsarchiv ist erstmals die Rede in dem vom Archiv- und
Regierungsrat Dupuis kurz vor seinem Tode abgefaßten "Bemerkungen
und Übersicht über den Zustand des Archiv- und Registraturwesens im
Herzogtum Westfalen im Jahre 1816". Es wird dort von einem
westfälischen Lehnarchiv gesprochen, das auf der vormaligen, hierzu
sehr zweckmässigen, durchaus trockenen luftigen und gewölbten
Bibliothek der Abtei Wedinghausen verwahrt wurde.
file://fn@23
Die nächste Nachricht über
Lehnsakten stammt, soweit erkennbar, staunenswerterweise erst aus
dem Jahr 1830. Daraus geht hervor, daß Teile der "Westfälischen
Lehnsregistratur", die sich noch bei der Regierung Arnsberg
befunden haben, an das dortige Hofgericht abgegeben worden sind.
file://fn@24 Allerdings wird 1834 von demselben Mann, auf den die
Äußerung von 1830 zurückgeht, gesagt, daß das Hofgericht die "die
Cöllnisch-Westfälischen Lehen betr. Urkunden und Verhandlungen"
erst 1831 erhalten hat. file://fn@25 Auch dem Provinzial-Archiv
Münster dürften damals zur Ansicht einige Stücke überwiesen worden
sein; sie sind von dem Archivar Erhard dort zurückbehalten worden.
Als auch im März 1845 vom Oberlandesgericht Arnsberg "aus eigener
Bewegung" dem Archiv Lehnsurkunden zugeschickt wurden, gab das
Veranlassung zu weiterem bis in den Dezember 1845 sich
erstreckendem Schriftwechsel über das Lehnsarchiv, ohne daß jedoch
daraus Einzelheiten über Aufbau und Art der Aufbewahrung zu
entnehmen wären. file://fn@26 Immerhin wird davon gesprochen, daß
"eine anderweitige Anordnung des Lehnsarchivs" vom
Oberlandesgericht vorgenommen worden wäre; auch sind a) ein
"Verzeichniß der [vom Oberlandesgericht Arnsberg] an auswärtige
Behörden übergebenen Lehnsurkunden und -akten" und b) ein
"Verzeichniß der [vom Oberlandesgericht Arnsberg] an das
Provinzial-Archiv zu Münster abzugebenden Urkunden und Akten" dabei
zu finden.
Der Anstoß zur durchgreifenden
Änderung dieser Sachlage ging wohl vom Provinzialarchivar Dr.
Wilmans aus. In seinem Jahresbericht über das Jahr 1857
file://fn@27 schreibt er unter § 5 "Wünschenswerthe
Bereicherungen:
1) Im Jahre 1831 wurden von
der K. Regierung zu Arnsberg dem damaligen Hof- jetzt
Appellations-Gericht daselbst die Urkunden des landesherrlichen
Lehnshofes des Herzogthums Westfalen übergeben, von denen später
ein kleiner Theil - nämlich 67 Nummern, deren Verzeichniß 11 Seiten
füllt, während das vollständige Repertorium 66 Seiten stark ist -
an das Prov.-Archiv zu Münster überging, die übrigen aber bis auf
den heutigen Tag beim genannten Gericht zurückbehalten wurden, wo
sie indessen bei den veränderten Verhältnissen einen praktischen
Werth kaum mehr haben dürften.
Das mit
Sorgfalt angelegte Repertorium zerlegt den Stoff in Generalia und
Specialia. Die ersten umfassen in IX Paketen a) 15 Kaiserurkunden
aus der Zeit von 1299-1682, ... b) Registra feudorum ..., c) eine
ansehnliche Reihe neuer Lehnsverhandlungen.
Die Specialia in Paketen von A-Z sind nach dem Namen der
Lehnsgüter alphabetisch geordnet und geben neben einem reichen
Material von Akten eine nicht unbedeutende Zahl von Urkunden des
XIII. und XIV. Jahrhunderts."
Alsdann hat
Wilmanns beim Oberpräsidenten beantragt, "im Einverständnis mit dem
Herrn Justiz-Minister dieses Lehnarchiv den Provinzial-Archiven zu
Düsseldorf und Münster zu überweisen" und es dabei als
zweckdienlich bezeichnet, "das Material zunächst auf Grund des
Repertoriums nach den territorialen Ressorts der beiden Archive zu
sondern", womit schon ein Anfang gemacht worden sei.
Aus Wilmans Jahresbericht für 1858 geht hervor,
daß die in Arnsberg beim Appellationsgericht beruhenden
Lehns-Urkunden des Herzogthums Westfalen successive zur
Untersuchung übersandt und die historisch wichtigen für das Archiv
zurückbehalten worden seien. Nach dem Jahresbericht für 1859 kam
die Retradition der Herzogtum Westfälischen Lehns-Urkunden insoweit
zum "Abschluß", daß Wilmanns sich den Rest der Arnsberger
Archivalien hatte erbitten können. Wenn der Ertrag der
Nachforschungen "in jenem Archivkörper auch nicht ganz den gehegten
Erwartungen, wie sie durch die vieldeutigen Bezeichnungen des
älteren Repertorii geweckt wurden, entsprochen hat, so haben wir
doch außer einigen schätzbaren Copiarien und Registern eine nicht
unerhebliche Zahl wichtiger Documente des 13. und 14. Jhs.
insbesondere einige wertvolle Kaiserurkunden erworben." Zugleich
freue er sich, anzeigen zu können, daß die einzige und sehr
wichtige Urkunde aus dem 12. Jahrhundert, welche dies Archiv
enthält, "das Verzeichnis der Güter, welche Erzbischof Philipp der
Kölnischen Kirche erworben 1167-1191", die früher nicht ermittelt
werden konnte, jetzt von H. Kr. Ger. Rath Seibertz zu Arnsberg
unter seinen Papieren wieder aufgefunden und von dem
Appellationsgericht daselbst uns eingesandt worden ist."
file://fn@28
Die anläßlich dieser
Überprüfung von Wilmans beim Archiv zurückbehaltenen Urkunden und
Akten dürften erst geraume Zeit später von Philippi u.a. in dem
Repertorium "Herzogtum Westfalen und Grafschaft Arnsberg,
Lehnsarchiv" (alte Nr. 361,2; jetzige Nr. A 300/3) verzeichnet
worden sein. Einen beträchtlichen Zuwachs aber erhielt der Bestand
an kurkölnischen Lehnsurkunden und -akten durch den mit einem
Repertorium an das Staatsarchiv gelangten Zugang 7/1905 vom
Landgericht Arnsberg sowie durch einige weitere kleine Zugänge.
file://fn@29
III.
Ordnungsgrundsätze des vorliegenden Repertoriums
Insoweit überhaupt Ordnung im kurkölnischen Lehnsarchiv
bestanden hat, so war es der Versuch, die Akten nach dem
Ortsalphabet der Lehngüter zu reihen. Weil aber die Akten nicht
durchgängig nach dem einzelnen Sachbetreff geführt worden sind,
konnte dieser Versuch nicht folgerichtig durchgeführt werden.
Es blieb nichts anderes übrig, als auch in diesem
Repertorium Ordnung nach Ortsalphabet zu erstreben. Sie tritt
deswegen nur sehr bedingt in Erscheinung, weil einmal eine größere
Anzahl von Lehen aus Stücken zusammengesetzt waren, die an
verschiedenen, manchmal weit von einander entfernten Orten lagen,
zum anderen aber mit der Zeit bei einigen Familien eine Reihe von
Lehen zusammenkamen, welche dann - unter mehr oder minder
ausführlicher Angabe der Einzellehen - in ihrer Gesamtheit genutzt
worden sind. Dies letztere hatte - unauflösbare - Zusammenfassung
auch in den Akten des Lehnshofes zur Folge, wenn auch die
Lehnsbriefe weiterhin immer nur für die einzelnen Lehen ausgestellt
worden sind.
Die Beigabe eines Ortsregisters
war daher im alten, maschinenschriftlichen Findbuch unerläßlich. Es
ist von dem Personenindex getrennt worden, um bessere
Übersichtlichkeit zu erzielen. Für alle Namen ist, soweit möglich,
die moderne Schreibweise gewählt worden.
Es
bleibt noch darauf aufmerksam zu machen, daß Lehnssachen
betreffende Akten sich noch in den Beständen: Kurfürstentum Köln,
Geheime Konferenz; Kurfürstentum Köln, Hofkammer und Herzogtum
Westfalen, Landdrost und Räte befinden. Die Akten über die im Vest
gelegenen erzstiftischen Lehen finden sich im Bestand Kurfürstentum
Köln, Hofrat, Vestische Sachen.
Im April
1961
Stehkämper
Das
vorliegende Findbuch A 303 Kurfürstentum Köln - Hofrat,
Westfälische Lehen wurde im Frühjahr 2010 von Marius Schmieda unter
der Betreuung von Thomas Reich mit dem Verzeichnungsprogramm VERA
abgeschrieben. Letzterer hat kleinere klassifikatorische
Angleichungen vorgenommen.
Münster, den 5.
Juli 2010
Dr. Thomas Reich
- Reference number of holding
-
A 005
- Extent
-
2.091 Akten.
- Language of the material
-
German
- Context
-
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. >> 1.1. Kölnisches Westfalen (A) >> 1.1.1. Herzogtum Westfalen >> 1.1.1.1. Verwaltung, Justiz, Landstände
- Date of creation of holding
-
1030-1867
- Other object pages
- Delivered via
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
23.06.2025, 8:11 AM CEST
Data provider
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1030-1867