Bestand

Landesamt für die Wiedergutmachung Baden-Württemberg: Einzelfallakten (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs begannen auf Initiative der Besatzungsmächte rasch Bemühungen, die Opfer des NS-Regimes durch finanzielle Leistungen zu entschädigen. In Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern entstanden in der Folge jeweils eigene Verwaltungszweige, die mit der Organisation und Durchführung dieser als "Wiedergutmachung" bezeichneten Aufgabe betraut waren. Die Gründung des Landes Baden-Württemberg führte 1952 zu einer Straffung und Vereinheitlichung der Wiedergutmachungsverwaltung in Südwestdeutschland. In den vier Regierungsbezirken Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen wurden zunächst Landesämter eingerichtet. Bereits 1960 wurden die Behörden zu einer zentralen Stelle in Stuttgart zusammengeführt, die bis 1970 über eine Außenstelle in Karlsruhe verfügte. Zum 1. April 1992 wurde das Landesamt für die Wiedergutmachung aufgelöst. Seine Aufgaben gingen auf das im Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums liegende Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) über.
Im Zuge seiner Auflösung wurde ein großer Teil des Registraturguts des Landesamts an die staatliche Archivverwaltung abgegeben und auf die zuständigen Staatsarchive in Karlsruhe (Bestände GLAK 480 und GLAK 480-1), Freiburg (Bestände StAF F 196/1 bis F196/3), Sigmaringen (Bestand StAS Wü 33 T1) und Ludwigsburg (Bestände StAL EL 350 I und StAL EL 350 II) verteilt. Zusammen mit der großen Anzahl von ca. 120.000 Einzelfallakten übernahmen die Staatsarchive auch einen Teil der Sachakten der Behörde und ihrer Vorgängerinstitutionen. Der größte Teil dieser Verwaltungsunterlagen verblieb im Staatsarchiv Ludwigsburg, das auch für die Überlieferungsbildung der Nachfolgebehörde LBV zuständig ist. Diese Unterlagen bilden den Bestand EL 350 II.

Inhalt und Bewertung
Entschädigungs- bzw. Wiedergutmachungsakten sind gleichförmige Einzelfallakten, die im Rahmen der Durchführung des BEG vom 29. Juni 1956 sowie weiterer einschlägiger bundes- und landesgesetzlicher Regelungen entstanden sind. Die Entschädigungsakten enthalten für einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten Feststellungen und Entscheidungen über Ansprüche bei Schaden an Leben, Körper und Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen, im beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen, in der Ausbildung oder durch Sonderabgaben, Geldstrafen und Bußen.
Sowohl die Forschungen zum Verfolgungsschicksal von Juden, politisch Andersdenkenden und religiös geprägten Oppositionellen als auch die Untersuchungen über die individuelle Wiedergutmachung machen sich die Entschädigungs- und Rückerstattungsakten zu Nutze. Die ersteren finden in ihnen eine Ersatz- bzw. Ergänzungsüberlieferung für die oft unvollständig erhaltenen oder gänzlich verloren gegangenen Unterlagen über Deportation, KZ-Haft und Vermögensentziehung. Letzteren dienen sie als Kernüberlieferung zu allen Fragen rund um die Wiedergutmachung. Wegen der enormen Anzahl von NS-Opfern erwuchsen daher bei den Entschädigungs- und Rückerstattungsbehörden, aber auch bei den Verwaltungseinrichtungen, die mittelbar davon betroffen waren wie beispielsweise die Oberfinanzdirektionen (Bestand EL 400-404) und Gerichte (Bestand FL 300/33), massenhaft gleichförmige Einzelfallakten, die den in dieser Form einzigartigen Versuch dokumentieren, individuellen Schadensersatz zu leisten.
Durch die Verschränkung der Wiedergutmachungsüberlieferung mit den Unterlagen zur Vermögenskontrolle und Rückerstattung bietet der Bestand zahlreiche Anknüpfungspunkte für verschiedene Forschungsansätze zur Wiedergutmachung und Entschädigung in der Nachkriegszeit sowie (teilweise indirekt) zum Nationalsozialismus.
Der Bestand ist vollständig und fachgerecht nach den Namen der geschädigten Personen oder ihren Rechtsnachfolgern erschlossen.

I. Einführung: Innerhalb der zeithistorischen Forschung hat sich - neben all den kritischen Erörterungen und alternativen begrifflichen Vorschlägen - die Rede von der Wiedergutmachung durchgesetzt, gleichwohl in dem Bewusstsein, dass der Begriff problematisch ist. Denn angesichts der Inkommensurabilität der dahinterstehenden Verbrechen können diese nicht durch die gewährten Leistungen abgegolten und wieder "gut gemacht" werden. Aus Perspektive der Verwaltung umschreibt die Wiedergutmachung alle Aktivitäten, die auf einen Ausgleich der Schäden abzielten, die den rassisch, religiös und politisch Verfolgten in der Zeit des "Dritten Reichs" durch die Nationalsozialisten zugefügt worden waren. Konkret unterscheidet man zwischen drei sich ergänzenden, aber auch voneinander zu unterscheidenden Handlungsfeldern: Während die individuelle Entschädigung die Abgeltung persönlicher Schäden (z.B. Schaden an Leib und Leben, an Gesundheit, Inhaftierungszeit und Nachteile im beruflichen Fortkommen) regelte, ging es bei der Rückerstattung bzw. Restitution darum, die auf Grund der Unterdrückungsmaßnahmen des nationalsozialistischen Regimes verloren gegangenen sowie enteigneten Vermögenswerte (z.B. Firmen, Grundstücke, Immobilien, Bankguthaben und persönliche Wertgegenstände wie Schmuck und Möbel) direkt an ihre ehemaligen Eigentümer bzw. deren legitime Rechtsnachfolger auszuzahlen oder zurückzugeben. Auf globaler Ebene bezeichnet die "Wiedergutmachung" verschiedene Abkommen sowohl des Bundes als auch einzelner Bundesländer mit anderen Staaten über die Entschädigung von NS-Unrecht auf deren Gebiet oder zu Lasten von deren Staatsbürgern. Entsprechende Globalabkommen gab es auch mit verschiedenen NS-Opferverbänden. Als Beispiele angeführt werden können das Luxemburger Abkommen mit Israel und der Claims Conference 1952, die Abkommen mit mehreren osteuropäischen Ländern, die Entschädigungsregelungen für Zwangsarbeiter im Rahmen der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft um das Jahr 2000. Die gesetzlichen Regelungen zur Wiedergutmachung waren sehr komplex. Bereits 1946 ergingen in der US-Zone Ländergesetze, die zum Zwecke der Wiedergutmachung vorläufige Zahlungen zur Wiederherstellung der Gesundheit oder zur beruflichen Ausbildung vorsahen. Am 26. April 1949 wurde das erste zoneneinheitliche Entschädigungsgesetz erlassen, das im August 1949 durch besondere Landesgesetze in den Ländern der amerikanischen Zone verkündet wurde. Diese Landesgesetze wurden nach Errichtung der BRD gemäß Art. 125 des Grundgesetzes als Bundesrecht übernommen. Die Ausarbeitung des Entschädigungsgesetzes von 1949 beruhte fast ganz auf deutschen Entwürfen, an denen Vertreter der politisch Verfolgten einflussreich beteiligt waren. Der Anteil der Militärregierung lag v.a. darin, die sogenannten "Displaced Persons" in den Berechtigtenkreis miteinzubeziehen. Im Juli 1953 verabschiedete der Bundestag mit großer Mehrheit das erste bundeseinheitliche Entschädigungsgesetz, das auf Grund verschiedener Mängel von vorneherein lediglich als Provisorium betrachtet wurde. Am 24. Juli 1956 erließ der Bund das Bundesgesetz zur Entschädigung der Opfer der NS-Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz; kurz: BEG), das rückwirkend zum 1. Oktober 1953 in Kraft trat. Es regelte die Entschädigung für NS-Verfolgte grundsätzlich neu: So wurde nicht nur der Kreis der Verfolgten und die territorialen Voraussetzungen erweitert, sondern auch die Schadenstatbestände. Zum 14. September 1965 wurde schließlich das zweite Gesetz zur Änderung des BEG erlassen. Es ist ausdrücklich ein Schlussgesetz und bestimmt, dass nach dem 31. Dezember 1969 keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können. Die vom Landesamt für die Wiedergutmachung bearbeiteten Anträge nach dem BEG bilden heute den Bestand EL 350 des Staatsarchivs Ludwigsburg.

II. Überlieferungsbildung: Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs begannen auf Initiative der Besatzungsmächte rasch Bemühungen, die Opfer des NS-Regimes durch finanzielle Leistungen zu entschädigen. In Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern entstanden in der Folge jeweils eigene Verwaltungszweige, die mit der Organisation und Durchführung dieser als "Wiedergutmachung" bezeichneten Aufgabe betraut waren. Die Gründung des Landes Baden-Württemberg führte 1952 zu einer Straffung und Vereinheitlichung der Wiedergutmachungsverwaltung in Südwestdeutschland. In den vier Regierungsbezirken Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen wurden zunächst Landesämter eingerichtet. Bereits 1960 wurden die Behörden zu einer zentralen Stelle in Stuttgart zusammengeführt, die bis 1970 über eine Außenstelle in Karlsruhe verfügte. Zum 1. April 1992 wurde das Landesamt für die Wiedergutmachung aufgelöst. Seine Aufgaben gingen auf das im Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums liegende Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) über. Im Zuge seiner Auflösung wurde ein großer Teil des Registraturguts des Landesamts an die staatliche Archivverwaltung abgegeben und auf die zuständigen Staatsarchive in Karlsruhe (Bestände GLAK 480 und GLAK 480-1), Freiburg (Bestände StAF F 196/1 bis F196/3), Sigmaringen (Bestand StAS Wü 33 T1) und Ludwigsburg (Bestände StAL EL 350 I und StAL EL 350 II) verteilt. Zusammen mit der großen Anzahl von ca. 120.000 Einzelfallakten übernahmen die Staatsarchive auch einen Teil der Sachakten der Behörde und ihrer Vorgängerinstitutionen. Der größte Teil dieser Verwaltungsunterlagen verblieb im Staatsarchiv Ludwigsburg, das auch für Überlieferungsbildung der Nachfolgebehörde LBV zuständig ist. Diese Unterlagen bilden den Bestand EL 350 II.

III. Inhalt und Bearbeitung: Entschädigungs- bzw. Wiedergutmachungsakten sind gleichförmige Einzelfallakten, die im Rahmen der Durchführung des BEG vom 29. Juni 1956 sowie weiterer einschlägiger bundes- und landesgesetzlicher Regelungen entstanden sind. Die Entschädigungsakten enthalten für einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten Feststellungen und Entscheidungen über Ansprüche bei Schaden an Leben, Körper und Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen, im beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen, in der Ausbildung oder durch Sonderabgaben, Geldstrafen und Bußen. Einen Hauptbestandteil der Wiedergutmachungsakten bildet i.d.R. der Entschädigungsantrag, der auf der Grundlage eines Formblattes zu stellen war, das auf vier Seiten die wichtigsten Angaben über den Verfolgten, die bereits erhaltenen Entschädigungsleistungen und die Schadenskategorien abfragte. Neben diesem befinden sich verschiedene Beweismittel in der Wiedergutmachungsakte. Da diese im Zuge der Verfolgung vielfach verloren gegangen waren, finden sich v.a. Zeugnisse sekundärer Art. So wurden Zeiten von KZ- und Lageraufenthalten zumeist durch eidesstattliche Erklärungen und/oder durch beglaubigte Zeugenaussagen von Mithäftlingen untermauert. Originaldokumente wie Ausweise, Inhaftierungs- und Lagerbescheinigungen finden sich eher selten in den Unterlagen. Die verschiedenen Bescheinigungen, die von der Wiedergutmachungsbehörde bei öffentlichen Stellen eingeholt wurden, dienten der Überprüfung des Wahrheitsgehalts der gemachten Angaben. In zahlreichen Fällen nahmen die Behörden Kontakt zum Internationalen Suchdienst ("International Tracing Service"; kurz: ITS) und zum Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) auf. Das Ergebnis des Verfahrens fand seinen Niederschlag in den vom Landesentschädigungsamt verfassten Beschlüssen, die den Sachverhalt und die Entschädigungsgründe detailliert erläutern. Da gegen die Entscheide des Landesentschädigungsamts Rechtsmittel eingelegt und Klage erhoben werden konnte, finden sich in den Entschädigungsakten nicht selten Vergleiche oder Urteile der zuständigen Gerichte (dreistufiges Instanzverfahren). Daher finden sich sehr häufig auch Prozessakten, Rentenakten, Heilverfahrensakten, mitunter auch Darlehens- und Sozialversicherungsakten bei den Unterlagen. Nicht zu vergessen sind die zahlreichen Dokumente, die den Verfahrensablauf widerspiegeln. Dazu gehören Vollmachten für Rechtsanwälte, Verfolgtenorganisationen oder andere Vertreter der Anspruchsberechtigten, Auszahlungsanweisungen, Aktenanforderungen, Postzustellungsurkunden und ähnliches mehr. Sowohl die Forschungen zum Verfolgungsschicksal von Juden, politisch Andersdenkenden und religiös geprägten Oppositionellen als auch die Untersuchungen über die individuelle Wiedergutmachung machen sich die Entschädigungs- und Rückerstattungsakten zu Nutze. Die ersteren finden in ihnen eine Ersatz- bzw. Ergänzungsüberlieferung für die oft unvollständig erhaltenen oder gänzlich verloren gegangenen Unterlagen über Deportation, KZ-Haft und Vermögensentziehung. Letzteren dienen sie als Kernüberlieferung zu allen Fragen rund um die Wiedergutmachung. Wegen der enormen Anzahl von NS-Opfern erwuchsen daher bei den Entschädigungs- und Rückerstattungsbehörden, aber auch bei den Verwaltungseinrichtungen, die mittelbar davon betroffen waren wie beispielsweise die Oberfinanzdirektionen (Bestand EL 400-404) und Gerichte (Bestand FL 300/33), massenhaft gleichförmige Einzelfallakten, die den in dieser Form einzigartigen Versuch dokumentieren, individuellen Schadensersatz zu leisten. Durch die Verschränkung der Wiedergutmachungsüberlieferung mit den Unterlagen zur Vermögenskontrolle und Rückerstattung bietet der Bestand zahlreiche Anknüpfungspunkte für verschiedene Forschungsansätze zur Wiedergutmachung und Entschädigung in der Nachkriegszeit sowie (teilweise indirekt) zum Nationalsozialismus. Der Bestand ist vollständig und fachgerecht nach den Namen der geschädigten Personen oder ihren Rechtsnachfolgern erschlossen.

IV. Nutzungshinweise: Da die Wiedergutmachungsakten in den Zuständigkeitsbereich des Landesarchivs fallen, sind sie mit einer besonderen Schutzfrist versehen. Wiedergutmachungsakten beziehen sich ihrer Zweckbestimmung nach auf eine natürliche Person. Daher gelten nach § 6 Absatz 2 Satz 3 Landesarchivgesetz Baden-Württemberg besondere Schutzfristen in Abhängigkeit von den Lebensdaten der betroffenen Personen. Die Schutzfristen vieler Akten laufen nunmehr ab, sodass einer Nutzung der Unterlagen meist nichts mehr im Wege steht. Der Bestand enthält nicht nur Unterlagen über natürliche Personen, sondern auch über Institutionen (Vereine, Firmen, Behörden u.a.). Da insbesondere bei letzteren die alphabetische Einordnung uneinheitlich ist, empfiehlt es sich, bei einer Online-Durchsuchung des Findmittels nicht die Namensuche, sondern die erweiterte Suche zu verwenden.

Aktenzeichen und Abkürzungen: Das Aktenzeichen ist jeweils im Feld Vorsignaturen ausgeworfen. AA-AZ Einzelsachen allgemeinen Inhalts (v.a. Anfragen, Auskünfte, Legscheine mit Verweisen auf Entschädigungsakten), nach Nachnamen oder inhaltlichem Stichwort A-Z BM Umzugsakten der Spedition Barr, Moering & Co., Stuttgart EF Entschädigungsakten Freiburg (im Staatsarchiv Freiburg) EK Entschädigungsakten Karlsruhe (im Generallandesarchiv Karlsruhe) ES Entschädigungsakten Stuttgart ET Entschädigungsakten Tübingen (im Staatsarchiv Sigmaringen) BEG Bundesentschädigungsgesetz BOR Board of Review BR Bezirk/Bezirksstelle BRüG Bundesrückerstattungsgesetz DP Displaced Persons JRSO Jewish Restitution Successor Organization LBV Landesamt für Besoldung und Versorgung R(JRSO) Rückerstattung JRSO Schl. Schlichter für Wiedergutmachung ÖA Öffentlicher Anwalt OLG Oberlandesgericht Rü Rückerstattung URO United Restitution Organization WA Wiedergutmachungsamt WK Wiedergutmachungskammer ZAA Zentrale Anmeldestelle Bad Nauheim

Literaturhinweise: Frei, Norbert/Brunner, José/Goschler, Constantin (Hg.): Die Praxis der Wiedergutmachung. Geschichte, Erfahrung und Wirkung in Deutschland und Israel (Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung Bd. 1033), Bonn 2010. Goschler, Constantin: Schuld und Schulden. Die Politik der Wiedergutmachung für NS-Verfolgte nach 1945, Göttingen 2005. Goschler, Constantin/Lillteicher, Jürgen (Hg.): "Arisierung" und Restitution. Die Rückerstattung jüdischen Eigentums in Deutschland und Österreich nach 1945 und 1989, Göttingen 2002. Hockerts, Günter Hans/Moisel, Claudia/Winstel, Tobias: Grenzen der Wiedergutmachung. Die Enttäuschung für NS-Verfolgte in West- und Osteuropa 1945-2000, Göttingen 2006. Lillteicher, Jürgen: Raub, Recht und Restitution. Die Rückerstattung jüdischen Eigentums in der frühen Bundesrepublik (Neue Forschungen zur Gesellschafs- und Kulturgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts Bd. XV), Göttingen 2007. Winstel, Tobias: Verhandelte Gerechtigkeit. Rückerstattung und Entschädigung für jüdische NS-Opfer in Bayern und Westdeutschland (Studien zur Zeitgeschichte Bd. 72), München 2006. Ziwes, Franz-Josef: "Unrecht nach Kräften wiedergutzumachen". Die Wiedergutmachung in Württemberg-Hohenzollern im Spiegel der Überlieferung des Staatsarchivs Sigmaringen, in: Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 128 (2007), S. 261-274.

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 350 I
Umfang
61481 Büschel (800,0 lfd. m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden seit um 1945 >> Geschäftsbereich Justizministerium

Weitere Objektseiten
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
18.04.2024, 10:40 MESZ

Ähnliche Objekte (12)