Bestand

A Repertorium Nr. 3 + 4: Territorium (Bestand)

Vorwort: Beginnend mit dem Erwerb der Herrschaft Werdenberg und der Grafschaft Helfenstein in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts verfügte Ulm über ein ausgedehntes Territorium, das unter den Reichsstädten nur von Nürnberg übertroffen wurde. Die Verwaltung des Territoriums oblag dem Herrschaftspflegamt, dessen herausragende Stellung auch darin deutlich wird, dass es als einziges unter den reichsstädtischen Ämtern ausschließlich von patrizischen Ratsherren, in der Regel den beiden Altbürgermeistern, geleitet wurde. Nach seiner Entstehungsgeschichte war das Territorium gegliedert in die Obere Herrschaft mit den Oberämtern Langenau, Albeck und Leipheim und in die Untere Herrschaft mit dem Oberamt Geislingen. Einen Sonderstatus nahmen die 1571-1773 als Exklave zu Ulm gehörende Herrschaft Wain und einige dem Ulmer Spital, dem Sammlungsstift oder Patrizierfamilien zustehende bzw. als Kondominate verwaltete Ortschaften ein1.

Den Oberämtern nachgeordnet waren die Ämter, deren Zuschnitt verschiedentlich geändert wurde, und diesen die einzelnen Dörfer und Weiler. Als Bestandteil des Territoriums fielen in die Kompetenz des Herrschaftspflegamts auch die Verwaltung der Weiden, Jagd- und Fischereirechte und die Waldungen mit dem Oberforstmeister in Altheim/Alb und den diesem unterstellten Forstmeistern. Zuständig war das Herrschaftspflegamt ferner für die Bewirtschaftung der Riede, die Uferverbauung an den durch das Territorium fließenden Gewässern und die Unterhaltung der Straßen und Wege.

Von der Kasse des Herrschaftspflegamts eingezogen und vor allem für die Finanzierung des Militärs und der Kriegskosten ("Kriegskasse") verwendet wurden die von den Bewohnern des Territoriums regelmäßig erhobenen "Landsteuern". Die an die "Herrschaftseinnehmerei" abgeführten Gefälle, Pachtgelder, Nachsteuern etc. wurden an das Steueramt weitergeleitet. Die von den Ämtern erhobenen Zölle, Umgelder etc. wurden ¿ nach Abzug der Verwaltungskosten ¿ von diesen unmittelbar mit dem Steueramt verrechnet2.

Aus dem einst geschlossenen Bestand wurden nach der Mediatisierung der Reichsstadt und der Grenzziehung zwischen Württemberg und Bayern im Jahre 1810 vor allem die sich auf Gemeinden außerhalb der Stadt beziehenden Unterlagen entnommen. Diese befinden sich heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart (HStA S, Lagerbücher) und im Staatsarchiv Ludwigsburg (StA LB), wohin die zunächst vom Hauptstaatsarchiv München (BayHStA M; für die 1810 bayerisch gewordenen Gebiete) übernommenen Bestände abgegeben wurden; Reproduktionen bzw. Filme stehen im Stadtarchiv Ulm für die Benutzung zur Verfügung.

Bestandssignatur
A Rep. 3 + 4

Kontext
>> Reichsstädtische Überlieferung >> Reichsstädtische Aktenüberlieferung

Bestandslaufzeit
1300/1937

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Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 12:43 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1300/1937

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