Bestand
A Repertorium Nr. 3 + 4: Territorium (Bestand)
Vorwort: Beginnend mit dem
Erwerb der Herrschaft Werdenberg und der Grafschaft Helfenstein
in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts verfügte Ulm über ein
ausgedehntes Territorium, das unter den Reichsstädten nur von
Nürnberg übertroffen wurde. Die Verwaltung des Territoriums
oblag dem Herrschaftspflegamt, dessen herausragende Stellung
auch darin deutlich wird, dass es als einziges unter den
reichsstädtischen Ämtern ausschließlich von patrizischen
Ratsherren, in der Regel den beiden Altbürgermeistern, geleitet
wurde. Nach seiner Entstehungsgeschichte war das Territorium
gegliedert in die Obere Herrschaft mit den Oberämtern Langenau,
Albeck und Leipheim und in die Untere Herrschaft mit dem Oberamt
Geislingen. Einen Sonderstatus nahmen die 1571-1773 als Exklave
zu Ulm gehörende Herrschaft Wain und einige dem Ulmer Spital,
dem Sammlungsstift oder Patrizierfamilien zustehende bzw. als
Kondominate verwaltete Ortschaften ein1.
Den Oberämtern nachgeordnet waren die Ämter, deren
Zuschnitt verschiedentlich geändert wurde, und diesen die
einzelnen Dörfer und Weiler. Als Bestandteil des Territoriums
fielen in die Kompetenz des Herrschaftspflegamts auch die
Verwaltung der Weiden, Jagd- und Fischereirechte und die
Waldungen mit dem Oberforstmeister in Altheim/Alb und den diesem
unterstellten Forstmeistern. Zuständig war das
Herrschaftspflegamt ferner für die Bewirtschaftung der Riede,
die Uferverbauung an den durch das Territorium fließenden
Gewässern und die Unterhaltung der Straßen und Wege.
Von der Kasse des Herrschaftspflegamts
eingezogen und vor allem für die Finanzierung des Militärs und
der Kriegskosten ("Kriegskasse") verwendet wurden die von den
Bewohnern des Territoriums regelmäßig erhobenen "Landsteuern".
Die an die "Herrschaftseinnehmerei" abgeführten Gefälle,
Pachtgelder, Nachsteuern etc. wurden an das Steueramt
weitergeleitet. Die von den Ämtern erhobenen Zölle, Umgelder
etc. wurden ¿ nach Abzug der Verwaltungskosten ¿ von diesen
unmittelbar mit dem Steueramt verrechnet2.
Aus dem einst geschlossenen Bestand wurden nach der
Mediatisierung der Reichsstadt und der Grenzziehung zwischen
Württemberg und Bayern im Jahre 1810 vor allem die sich auf
Gemeinden außerhalb der Stadt beziehenden Unterlagen entnommen.
Diese befinden sich heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart (HStA
S, Lagerbücher) und im Staatsarchiv Ludwigsburg (StA LB), wohin
die zunächst vom Hauptstaatsarchiv München (BayHStA M; für die
1810 bayerisch gewordenen Gebiete) übernommenen Bestände
abgegeben wurden; Reproduktionen bzw. Filme stehen im
Stadtarchiv Ulm für die Benutzung zur Verfügung.
- Bestandssignatur
-
A Rep. 3 + 4
- Kontext
-
>> Reichsstädtische Überlieferung >> Reichsstädtische Aktenüberlieferung
- Bestandslaufzeit
-
1300/1937
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
03.04.2025, 12:43 MESZ
Datenpartner
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1300/1937