Bestand

Repertorium VI: Steuersachen (Bestand)

Bestandsinhalt: siehe Verzeichnungseinheiten

Bemerkungen: Bis zur Einführung der neuen sächsischen allgemeinen Städteordnung im Jahr 1832 bestand der Rat ausschließlich aus Angehörigen reicher Patrizier- oder Handwerksfamilien. Die Städteordnung schaffte die alte Ratsverfassung ab. Nunmehr wurde aus der Mitte der Bürgerschaft ein Bürgerausschuss gewählt. Ihm gehörten neben den Stadtverordneten die Stadtältesten sowie weitere gewählte Bürger an. Der Bürgerausschuss wiederum bestimmte aus seiner Mitte den Bürgermeister sowie fünf besoldete und vier unbesoldeten Stadträten. Die städtische Verwaltung erfolgte über neun Departments: Department des Bürgermeisters für zentrale Angelegenheiten und die Vertretung der Stadt nach außen, Department für Rechnungs- und Kassenwesen, Department für Polizeiwesen, Department für Armenversorgung, Department für Militärwesen, Department für Verwaltung des Kommunalvermögens, Department für Steuerangelegenheiten, Department für Kirchen-, Schul- und Stiftungssachen, Department für Gewerbe- und Innungsangelegenheiten. Die revidierte Städteordnung vom April 1873 schaffte den Bürgerausschuss ab, übrig blieben die Stadtverordnetenversammlung als Kontrollorgan des Stadtrates und dieser als ausführendes Organ. Die Sächsische Gemeindeordnung von 1923 bestätigte die Bezeichnungen Stadt, Stadtrat und Stadtverordnete und unterstellte die Stadt Bautzen direkt der Kreishauptmannschaft Bautzen. Die Organisation der Verwaltung regelte die 1924 erlassene "Verfassung der Stadt Bautzen", die dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister, dem Oberbaurat und einem besoldeten Stadtrat folgende Geschäftsbereiche übertrug: Abteilung Allgemeine Verwaltung mit Hauptkanzlei, Personalamt, Botenzentrale, Hauptbuchhalterei, Hauptkasse, Rechnungsamt, Steueramt, Standesamt, Sparklasse, Stadt-Girokasse; Abteilung Polizeiverwaltung mit Polizeiamt, Wahlamt, Gewerbeamt, Schulamt; Abteilung Technik mit Wohnungs- und Siedlungsamt, Wasseramt, Baupolizei, Bauunterhaltung, Tarifamt, Hochbauamt, Tiefbauamt, Museum, Elektrizitätswerk, Gas- und Wasserwerk, Fernheizwerk; Abteilung Fürsorgewesen mit Fürsorgeamt, Wohlfahrtsamt, Jugendamt, Versicherungsamt, Stiftungs- und Begräbniswesen, Grundstücksamt. Daneben trugen sieben unbesoldete Stadträte Verantwortung für soziale und kulturelle Einrichtungen wie die Kinderbewahranstalt, die Jugendherberge, die Krankenanstalt oder die Bücherei und Volkslesehalle sowie für Sachbereiche wie das Feuerlöschwesen, Verkehrsfragen, das Theateramt oder die Wirtschaftsverwaltung. Eine 1929 beauftragte und durchgeführte Untersuchung zur Reorganisation der Verwaltung brachte eine schärfere Trennung zwischen der hoheitlichen Verwaltung und den städtischen Unternehmen. Die Deutsche Gemeindeordnung von 1935 brachte vor allem Veränderungen hinsichtlich der Bezeichnung der Mitglieder des Stadtrates und der Stadtverordnetenversammlung.

Zitierhinweis: Archivverbund Bautzen, Stadtarchiv, 62006 Repertorium VI, lfd. Nr.

Bestandsgeschichte: Mitte des 19. Jahrhunderts wurden alle noch für den Dienstbetrieb benötigten Akten durch den Ratsregistrator dem sogenannten Neuen Archiv zugewiesen und entsprechend ihrem Sachbetreff in zehn Hauptgruppen eingeordnet. Die Hauptgruppen orientierten sich stark an den 1832 gebildeten Departments innerhalb der Verwaltung. So war das "Department für Steuerangelegenheiten" für die Verwaltung jeglicher Steuern der Stadt zuständig. Im Zuge der Übertragung der Daten aus dem Mitte des 19. Jahrhunderts anfgefertigten Findbuch in die Datenbank erfolgte eine Auflösung der alten Signaturen und eine fortlaufende Nummerierung. Eine moderne archivwissenschaftliche Erschließung steht noch aus.

Abgebende Stelle: Department für Steuerangelegenheiten und Nachfolgebehörden

Reference number of holding
Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen, 62006

Context
Archivverbund Bautzen (Archivtektonik) >> Städtische Verwaltung bis 1945 >> Neues Archiv

Provenance
städtische Verwaltung
Date of creation of holding
1634 - 1950

Other object pages
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Rights
Für die Nutzung gelten die städtischen Satzungen über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs Bautzen und über die Erhebung von Benutzungsgebühren des Archivverbunds in der jeweils gültigen Fassung.
Zugangsbeschränkungen
Benutzungsmodalitäten: Es gelten die Nutzungsbedingungen nach Sächsischem Archivgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
Last update
16.01.2024, 8:06 AM CET

Data provider

This object is provided by:
Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Bestand

Associated

  • städtische Verwaltung

Time of origin

  • 1634 - 1950

Other Objects (12)