Bestand
A-Repertorium Nr. 16: Hospitalamt (Bestand)
Vorwort: In einem
Schutzbrief Konrads IV. von 1240 wird erstmals das
Heiliggeistspital erwähnt und als Gründung der Ulmer
Bürgerschaft bezeichnet. Träger waren die Brüder vom Orden des
Heiligen Geistes. 1297 wurde das Spital durch einen Brand
zerstört und in den folgenden Jahren durch Spenden, die mit
einem päpstlichen Ablass belohnt wurden, wiederaufgebaut. Seit
dem 14. Jahrhundert flossen dem Spital zahlreiche Stiftungen von
Bürgern zu. Der Rat nützte dies dazu, Einfluss auf das Spital zu
gewinnen. Für die weltliche Verwaltung wurden zwei Spitalpfleger
bestellt und diesen 1437 ein ebenfalls vom Rat ernannter
Hofmeister übergeordnet. Der auf geistliche Aufgaben beschränkte
Spitalmeister wurde nach der am 27. April 1433 mit einer
päpstlichen Kommission getroffenen Übereinkunft vom Rat gewählt
und vom Propst des Augustinerchorherrenstifts unter
Verpflichtung auf die Augustinerregel investiert. 1531 wurde im
Spital die Reformation eingeführt und das Amt des geistlichen
Spitalmeisters abgeschafft. Im Zuge der Ausbildung von
reichsstädtischen Ämtern, die sich seit dem späten 15. und
beginnenden 16. Jahrhundert aus Ratsausschüssen entwickelten,
entstand auch das Hospitalamt, das von einem patrizischen
Oberrichter und einem zünftigen Mitglied des Geheimen Rats
geleitet wurde. Die büromäßigen Geschäfte besorgten neben dem
Hofmeister, der zugleich Amtmann der dem Spital gehörenden
Dörfer war, der Amtsschreiber und ein Gegenschreiber.
Neben Kranken konnten seit dem 14. Jahrhundert auch
Pfründner gegen eine einmalige, den jeweiligen Verhältnissen
angepasste Einlage aufgenommen werden. Die Unterbringung im
Spital erfolgte getrennt nach Bedürftigen und Pfründnern.
In ähnlicher Weise wie beim Heiliggeistspital sicherte sich
die Stadt auch bei anderen geistlichen Institutionen und
kirchlichen Wohlfahrtseinrichtungen ein Mitspracherecht auf die
Vermögensverwaltung durch die Bestellung städtischer Pfleger.
Dazu gehörten das Spital der Reichen Siechen zu St. Katharina,
ein 1246 erstmals urkundlich erwähntes Leprosenhaus, das Spital
der Armen Siechen zu St. Leonhard und das Funden- und
Waisenhaus. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts wurden diese
Institutionen unter die Verwaltung des Heiliggeistspitals
gestellt, ihr Vermögen aber weiterhin als Sondervermögen
ausgewiesen. Außer diesen ursprünglich kirchlichen
Wohlfahrtseinrichtungen gab es auch städtische Gründungen wie
das 1495 für Syphiliskranke errichtete Seelhaus oder das
vermutlich nur in Zeiten der Pest benutzte Brechenhaus, die
jedoch ebenfalls in der Verwaltung des Spitals
standen.
- Bestandssignatur
-
A Rep. 16
- Kontext
-
>> Reichsstädtische Überlieferung >> Reichsstädtische Aktenüberlieferung
- Bestandslaufzeit
-
1226/1932
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
03.04.2025, 12:43 MESZ
Datenpartner
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1226/1932