Amtsdruckschrift | Einblattdruck | Verordnung
Nachdeme Seine Hoch-Fürstl. Durchlaucht, Unser gnädigster Fürst und Herr, den preißwürdigsten Entschluß gefasset haben, bey Dero weltlichen Dienerschafft eine allgemeine Wittwen-Cassa errichten zu lassen ...
- Weitere Titel
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Dienerschaft Witwen-Kasse
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- Franconica 15#Beibd.116
- VD18
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VD18 90758145
- Umfang
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1 ungezähltes Blatt
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Erscheinungsjahr nach der Datierung am Textende: "Onolzbach, den 30. May 1768."
Format: 34,5 x 20,5 cm. - Satzspiegel: 17,5 x 13,3 cm
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
- (wer)
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[Verlag nicht ermittelbar]
- (wann)
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1768.
- Beteiligte Personen und Organisationen
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb10980125-4
- Letzte Aktualisierung
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16.04.2025, 08:43 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Einblattdruck
- Amtsdruckschrift
- Verordnung
Beteiligte
- Fürstentum Ansbach
- Wittwen- und Waisen-Cassa für die Weltliche Dienerschaft in den Hochfürstlich Brandenburg-Onolzbachischen Landen
- [Verlag nicht ermittelbar]
Entstanden
- 1768.
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Indeme der Cammer-Canzley-Rath Keerl ... die bisher geführte Stampf-Pappier-Verwaltung abtritt, und man den Entschluß gefasset ... daß der Cammer-Secretarius Greiner die Einnehm- und Verrechnung der Canzley-Stampf-Gelder besorgen ... solle ... : Erscheinungsjahr nach der Datierung am Textende: "Onolzbach, den 8. Sept. 1770."

Nachdeme man aus verschiedenen bewegenden Ursachen den Entschluß gefasset hat, bey dem Kameral Rechnungswesen, sämtlicher Aemtere dieses Fürstenthums in ein- und andern Stücken eine Abänderung zu treffen ... daß jedes Amt in Zukunft nur diejenigen Posten, welche mit demselben in unmittelbarer Verbindung stehen, sowohl Einnehmens als Ausgebens verrechne ...

Obwohlen Se. Hoch-Fürstl. Durchlaucht, Unser gnädigster Fürst und Herr, bereits in A. 1759. auf die- von Ihro getreuen Unterthanen mehrmalen wider die- denen neuen Ober-Amt-Leuthen und deren Domestiquen abgereichten Præsenten-Geldere ... den gnädigsten Entschluß gefaßet, Ihro ... Unterthanen auch hierinnen Dero gnädigste Besinnung verspühren zu lassen ...

An Seiten Hoch-Fürstl. Cammer ist man deß Versehens, es werde der in Exigir- und Einbringung der diß-jährigen so beständig- als unbeständigen, wie auch derer von vorgehenden Jahren zuruck gebliebenen Geld, Getreyd und anderer Gefälle, denen vielmalig ergangenen Herrschafftlichen Außschreiben, ... am 8. Novembr. 1723. ... auch den 25. Aug. 1724. und weiters wiederhohlt-geschärfftesten Verordnung, zur unterthänigsten Folge, ... vorzukehren ... : Onolzbach, den 20. Decembr. 1725.
