Amtsdruckschrift | Einblattdruck | Monografie | Verordnung
An Seiten Hoch-Fürstl. Cammer ist man deß Versehens, es werde der in Exigir- und Einbringung der diß-jährigen so beständig- als unbeständigen, wie auch derer von vorgehenden Jahren zuruck gebliebenen Geld, Getreyd und anderer Gefälle, denen vielmalig ergangenen Herrschafftlichen Außschreiben, ... am 8. Novembr. 1723. ... auch den 25. Aug. 1724. und weiters wiederhohlt-geschärfftesten Verordnung, zur unterthänigsten Folge, ... vorzukehren ... : Onolzbach, den 20. Decembr. 1725.
- Standort
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
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VD18 10113754
- Umfang
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[1] Bl.
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2010. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 10113754
- Beteiligte Personen und Organisationen
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Fürstentum Ansbach
- Erschienen
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[S.l.] , 1725 -
- Letzte Aktualisierung
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26.05.2025, 15:50 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verordnung ; Amtsdruckschrift ; Einblattdruck ; Monografie
Beteiligte
- Fürstentum Ansbach
Entstanden
- [S.l.] , 1725 -