Amtsdruckschrift | Einblattdruck | Verordnung
Nachdeme Seine Hoch-Fürstl. Durchlaucht, Unser gnädigster Fürst und Herr, den preißwürdigsten Entschluß gefasset haben, bey Dero weltlichen Dienerschafft eine allgemeine Wittwen-Cassa errichten zu lassen ...
- Alternative title
-
Dienerschaft Witwen-Kasse
- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Franconica 15#Beibd.116
- VD18
-
VD18 90758145
- Extent
-
1 ungezähltes Blatt
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
Erscheinungsjahr nach der Datierung am Textende: "Onolzbach, den 30. May 1768."
Format: 34,5 x 20,5 cm. - Satzspiegel: 17,5 x 13,3 cm
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
- (who)
-
[Verlag nicht ermittelbar]
- (when)
-
1768.
- Contributor
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10980125-4
- Last update
-
16.04.2025, 8:43 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Einblattdruck
- Amtsdruckschrift
- Verordnung
Associated
- Fürstentum Ansbach
- Wittwen- und Waisen-Cassa für die Weltliche Dienerschaft in den Hochfürstlich Brandenburg-Onolzbachischen Landen
- [Verlag nicht ermittelbar]
Time of origin
- 1768.
Other Objects (12)

Indeme der Cammer-Canzley-Rath Keerl ... die bisher geführte Stampf-Pappier-Verwaltung abtritt, und man den Entschluß gefasset ... daß der Cammer-Secretarius Greiner die Einnehm- und Verrechnung der Canzley-Stampf-Gelder besorgen ... solle ... : Erscheinungsjahr nach der Datierung am Textende: "Onolzbach, den 8. Sept. 1770."

Nachdeme man aus verschiedenen bewegenden Ursachen den Entschluß gefasset hat, bey dem Kameral Rechnungswesen, sämtlicher Aemtere dieses Fürstenthums in ein- und andern Stücken eine Abänderung zu treffen ... daß jedes Amt in Zukunft nur diejenigen Posten, welche mit demselben in unmittelbarer Verbindung stehen, sowohl Einnehmens als Ausgebens verrechne ...
![Bey sämtlichen Aemtern dieses Hoch-Löbl. Fürstenthums, hat man sich gehorsamlich zu erinnern, was wegen der- von denen disseitigen Unterthanen zum Verkauff führenden Getraydt-Früchte, ratione der Verzollung, von einer zur andern Zeit ... gemässentlich verordnet worden, [et]c. ... : [Onolzbach, den 13. Aprilis, 1730.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4f9c5f2c-85a2-4bd0-aa14-fd19d87fced2/full/!306,450/0/default.jpg)
Bey sämtlichen Aemtern dieses Hoch-Löbl. Fürstenthums, hat man sich gehorsamlich zu erinnern, was wegen der- von denen disseitigen Unterthanen zum Verkauff führenden Getraydt-Früchte, ratione der Verzollung, von einer zur andern Zeit ... gemässentlich verordnet worden, [et]c. ... : [Onolzbach, den 13. Aprilis, 1730.]
![Bey wiedermahlig obhandener Besorgung der Herrschafftlichen Getraid-Zehenden, werden samtliche Ober- und anderen Beamte dieser Hoch-Fürstl. Landen sowohl auff die am 17. Julii Anno 1665. in Truck promulgirte Ordnung, als auf das unterm 12. Jul. A. 1698. publicirte- und folglich den 4. Jul. A. 1713. mit etwelcher Vermehrung reiterirte Formular, wie nicht minder auf das gemeine Ausschreiben vom 22. Jun. A. 1716. mit dem Befehl hierdurch verwiesen, ... : [Onolzbach, den 15. Junii, Anno 1718.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/45dd60ee-6a4d-47b3-8e39-841c32e9f4f2/full/!306,450/0/default.jpg)
Bey wiedermahlig obhandener Besorgung der Herrschafftlichen Getraid-Zehenden, werden samtliche Ober- und anderen Beamte dieser Hoch-Fürstl. Landen sowohl auff die am 17. Julii Anno 1665. in Truck promulgirte Ordnung, als auf das unterm 12. Jul. A. 1698. publicirte- und folglich den 4. Jul. A. 1713. mit etwelcher Vermehrung reiterirte Formular, wie nicht minder auf das gemeine Ausschreiben vom 22. Jun. A. 1716. mit dem Befehl hierdurch verwiesen, ... : [Onolzbach, den 15. Junii, Anno 1718.]
![Denen auf Rechnung sitzenden Hoch-Fürstl. Beamten, ist zwar zu alljährlicher Fertig- und Uberreichung derer Amts-Rechnungen, ein ganzes Jahr pro Termino finali, vermög der hierunter gestellten verschiedenen Verordnungen, und deß ... Decrets vom 27. May 1723. anberaumet worden, dabey es aber niemahlen die Meynung gehabt, daß ... mit Einsendung der Rechnungen, nachgewartet werden solle, ... Als geschiehet hiemit die befehlende Erinnerung, daß ... die Beförderung seines jährlichen Rechnungs-Wercks, ... sich sorgfältig angelegen seyn lassen möge : [Onolzbach, den 14. August. Anno 1725]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/cc3456ab-bf74-44bf-a9db-5a1357909d92/full/!306,450/0/default.jpg)
Denen auf Rechnung sitzenden Hoch-Fürstl. Beamten, ist zwar zu alljährlicher Fertig- und Uberreichung derer Amts-Rechnungen, ein ganzes Jahr pro Termino finali, vermög der hierunter gestellten verschiedenen Verordnungen, und deß ... Decrets vom 27. May 1723. anberaumet worden, dabey es aber niemahlen die Meynung gehabt, daß ... mit Einsendung der Rechnungen, nachgewartet werden solle, ... Als geschiehet hiemit die befehlende Erinnerung, daß ... die Beförderung seines jährlichen Rechnungs-Wercks, ... sich sorgfältig angelegen seyn lassen möge : [Onolzbach, den 14. August. Anno 1725]
![Bey wiedermahlig obhandener Besorgung der Herrschafftlichen Getraid-Zehenden, werden samtliche Ober- und anderen Beamte dieser Hoch-Fürstl. Landen sowohl auff die am 17. Julii Anno 1665. in Truck promulgirte Ordnung, als auf das unterm 12. Jul. A. 1698. publicirte- und folglich den 4. Jul. A. 1713. mit etwelcher Vermehrung reiterirte Formular, wie nicht minder auf das gemeine Ausschreiben vom 22. Jun. A. 1716. mit dem Befehl hierdurch verwiesen, ... : [Onolzbach, den 15. Junii, Anno 1718.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/35b2bc7a-9e0f-4f95-90b2-3bf39b9a00a3/full/!306,450/0/default.jpg)