Bestand
Schönburgisches Gerichtsamt Hartenstein (Bestand)
Geschichte: Aufgrund ihrer verfassungsmäßigen Sonderstellung blieben die Schönburgischen Rezessherrschaften von der in den übrigen sächsischen Landesteilen im Jahr 1856 vollzogenen Einrichtung der Gerichtsämter zunächst ausgeschlossen. Nach langen Verhandlungen wurde dieser Schritt erst 1865 nachgeholt. Die personelle Besetzung der schönburgischen Gerichtsämter lag weiterhin in den Händen der Herrschaftsbesitzer.
Als Nachfolgebehörde des Justizamtes Hartenstein nahm das territorial neu abgegrenzte Gerichtsamt Hartenstein am 1. Juni 1865 seine Arbeit auf. Die räumliche Zuständigkeit erstreckte sich über die Stadt Hartenstein, die Dörfer Beutha, Langenbach, Mülsen St. Niclas, Niederhaßlau, Oberhaßlau, Raum, Rosenthal, Stein, Thierfeld und Wildbach sowie Teile der Dörfer Härtensdorf, Lerchenberg mit Neudörfel, Niederzschocken, Oberzschocken, Oelsnitz, Ortmannsdorf, Schönau und Vielau.
Durch Übereinkunft vom 15. November 1878 gab das Haus Schönburg alle verbliebenen Gerichtsbefugnisse auf. An die Stelle des Gerichtsamtes Hartenstein trat am 1. Januar 1879 das Amtsgericht Hartenstein. Als Gerichtsamtmann fungierte von 1865 bis 1878 der vorherige Justizamtmann Carl Neumann.
Inhalt: Verordnungen.- Zivilgerichtsbarkeit.- Bauangelegenheiten.- Schulwesen.- Nachlasssachen.- Grundstückssachen.
- Bestandssignatur
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Sächsisches Staatsarchiv, 33264
- Umfang
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0,23 (nur lfm)
- Kontext
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Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 06. Herrschaften >> 06.01 Landes- und Rezessherrschaften
- Bestandslaufzeit
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1850 - 1880
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Letzte Aktualisierung
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27.11.2023, 08:58 MEZ
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1850 - 1880