Bestand

1.2.1.7.1 Geschäftsbücher (Bestand)

Aktengruppe: 1.2.1.7.1.1 Richterbücher, 1502-1550
1.2.1.7.1.2 Schöffenbücher, 1420-1581
1.2.1.7.1.3 Testamentenbücher, 1582-1846
1.2.1.7.1.4 Kummer- und Depositenbücher, 1552-1664
1.2.1.7.1.5 Kontrakten- und Urfriedenbücher, 1390-1801
1.2.1.7.1.6 Inventarien- und Hilfsbücher, 1547-1637
1.2.1.7.1.7 Forderbücher, 1690-1728
1.2.1.7.1.8 Leichenbücher der Richterstube, 1613-1805
1.2.1.7.1.9 Verschiedene Depositen- und Hilfsbücher

Bestandsgeschichte: Nachdem bereits mit der Stadtrechtsverleihung im Stadtbrief (um 1165) der Stadtgemeinde gewisse rechtliche Befugnisse übertragen worden waren, erfolgte 1263 die Aufhebung der Gerichtsbarkeit des landesherrlichen Vogtes. Der 1270 bestätigte Stadtrat erwarb durch Kauf (1423 und 1434) die gesamte niedere und hohe richterliche Gewalt in Leipzig und seinem Weichbild (Niederschlag in Urkunden, ab 1390 ältestes Urfehdebuch). Stadtrat und Stadtgericht (Richter mit dem seit 1304 nachweisbaren Schöffenkollegium, in der sogenannten Richterstube) funktionierten in engstem personellen und sachlichen Zusammenhang: Der Richter kam generell aus einem der ruhenden Räte; bis 1574 war er Vorsitzender des Schöffenstuhls im Gericht (nicht jedoch in der Tätigkeit der Schöffen als Spruchkollegium, d. h. als Schöpfer des Urteils). Auch die Schöffen waren Ratsherren und wurden auf Lebenszeit gewählt. Außerdem gab es Vorbehalte des Rates hinsichtlich der Rechtsprechung (z.B. bei der Ahndung vonÜbertretungen der vom Rat erlassenen Ordnungen und bei der Fixierung privatrechtlicher Geschäfte). 1508 erfolgte die erbliche Erwerbung der Gerichtshoheit durch Leipzig von Herzog Georg. Damit war der Prozess der Herausbildung der Rechtsautonomie Leipzigs abgeschlossen. Sie gab der Stadt eine Sonderstellung im Territorium.
Schon 1509 wurde zur Erledigung der Bagatellfälle ein Untergericht des Stadtgerichts tätig. Seit den 20er Jahren des 16. Jahrhunderts übernahmen Rechtsgelehrte mehr und mehr die Hauptarbeit im Schöffenstuhl. 1574 löste der Landesherr den Schöffenstuhl auf und gründete ihn als landesherrliche Einrichtung neu. Seine Sprüche befinden sich im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden. Etwa zu dieser Zeit erfolgte auch eine Reorganisation der Tätigkeit des Stadtgerichts Leipzig; seitdem bilden z.B. nicht mehr nur Urkunden und Geschäftsbücher, sondern auch Akten den schriftlichen Niederschlag seiner Tätigkeit.
Auch in den folgenden Jahrhunderten hat das Stadtgericht Sprüche der kurfürstlich sächsischen Schöffen zu Leipzig eingeholt. Bei peinlicher Wahrung seiner Autonomie z.B. in Straf-, Schuld-, Baustreit-, Hypotheken-, Subhastations-, Erb-, Nachlass- und Vormundschaftssachen hat das Stadtgericht doch in dramatischen Fällen, etwa bei Münzfälschungen im Dreißigjährigen Krieg, den Kontakt zum Kurfürsten bzw. zur kurfürstlichen Kanzlei in Dresden gesucht.
Mit der Verwaltungs- und Gerichtsreform in Sachsen wurde 1856 auch das Stadtgericht Leipzig aufgelöst.

Signaturbeispiel: RiB Bd 1 von bis

Umfang
Laufmeter: 30,6

Kontext
Stadtarchiv Leipzig (Archivtektonik) >> 1 Städtische Körperschaften und deren nachgeordnete Einrichtungen >> 1.2 Stadtverwaltung >> 1.2.1 Anfänge bis um 1830 >> 1.2.1.7 Richterstube/Stadtgericht

Bestandslaufzeit
1390 - 1863

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Rechteinformation
Es gilt die Archivsatzung des Stadtarchivs Leipzig.
Letzte Aktualisierung
15.01.2024, 13:49 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1390 - 1863

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