Akten

Citationis Auseinandersetzung um Rückgabe von Eigentum

Kläger: (2) Anna Catharina de Müller, Witwe des verstorbenen Seifensieders Johann de Müller

Beklagter: Johann von Treuenfels, Postinspektor zu Wismar, und dessen Diener Levin Ernst Hake

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Friedrich Anthon (A & P)

Fallbeschreibung: Der verstorbene Mann der Kl.in hatte 1694 in Hamburg Arbeit gesucht und Kl.in von dort aus gebeten, ihm Geld zu schicken. Über die Post hat sie 2 holländische Dukaten und einen Ring an ihren Mann geschickt, der die Wertsachen jedoch nie erhalten hat. Auf ihre Nachfragen beim Bekl. hat sie nie etwas erfahren, weshalb sie bittet, den Postinspektor, seinen Diener, sich selbst und ihre Tochter vor das Tribunal zu laden und den Fall zu klären. Das Tribunal befiehlt Treuenfels am selben Tag, sich innerhalb 3 Wochen zu den Vorwürfen zu äußern. Am 17.10. bittet Kl.in um Ansetzung eines Vorbescheides zur Klärung des Falles. Das Tribunal lädt die Parteien am 18.10. auf den 29.10. vor. Am 19.10. weist Bekl. anhand von Auszügen aus verschiedenen Postbüchern nach, daß Müller den Brief erhalten habe und bittet, Kl.in wegen falscher Anschuldigungen zur Abschreckung anderer mit Gefängnishaft zu belegen. Das Tribunal folgt dem nicht, sondern fordert Kl.in am 19.10. zur Antwort auf. Am 25.10. weist Dr. Anthon die Vorwürfe des Bekl. zurück, besteht auf der Klage und bittet um Verschiebung des Vorbescheides. Das Tribunal fordert Bekl. am 28.10. zur Erwiderung auf und verzichtet auf den Vorbescheid. Am 04.11. sendet Bekl. das Hamburger Postbuch mit der Originalunterschrift des Mannes der Kl.in ein und bittet sie zur Identifizierung der Unterschrift aufzufordern. Das Tribunal setzt am 05.11. den 06.11. dazu an. Am 06.11. behauptet Kl.in nach Inspektion des Buches, sie habe ihrem Mann zwei Ringe geschickt, von denen er nur einen erhalten habe. Bekl. wehrt sich am 21.11. gegen die plötzliche ungerechtfertigte Ausweitung der Klage und wirft Kl.in Betrug und Falschaussage vor. Das Tribunal schließt am 21.11. die Beweisaufnahme, am 29.11. fordert Dr. Anthon Bestrafung des Anwalts des Bekl. für dessen Beleidigungen und bitet Eid der Kl.in an. Das Tribunal teilt Bekl. dies mit und fordert Parteien zur Ruhe auf. Am 16.12. weist Bekl. die Klage erneut zurück und erbittet Urteil. Das Tribunal teilt Kl.in dies am 18.12.1695 mit, der Ausgang des Falles erhellt nicht.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1695

Prozessbeilagen: (7) von Notar Heino Meier vorgenommene Befragung der Zeugin Anna Isabel Boyers vom 28.11.1695; von Notar Abraham Christian Bilefeld vorgenommene Befragung der Zeugen Maria Krumhaar sowie der Tochter der Kl.in Marie Lucia de Möller vom 18.11.1695, von Georg Frahm und dessen Ehefrau vom 19.11.1695; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 28.09.1695; Auszug aus dem Wismarer Postausgangsbuch nach Hamburg vom 19.02.1694; Mitteilung des Hamburger Postkontors vom 04.10.1695; Schreiben Dr. Anthons an Bürgermeister Wagner (o.D.); von Notar Heinrich Conrad Jäger aufgenommene Aussage der Kl.in vom 21.09.1695, von Notar Andreas Wagner aufgenommenes Zeugenverhör der Kl.in vom 26.11.1695

Archivaliensignatur
(1) 2080
Alt-/Vorsignatur
Wismar M 49 (W M 2 n. 49)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 13. 1. Kläger M
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1694-1695) 25.09.1695-20.12.1695

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:02 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1694-1695) 25.09.1695-20.12.1695

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