Akten
Citationis Auseinandersetzung um Rückgabe verpfändeter Lehen
Kläger: (2) Baltzer Horn und Konsorten als Lehnserben des Magnus Horn
Beklagter: Vincent Awe auf Breitenfeld in Mecklenburg, Catharina Dorothea Carmrohde, Christoph Cuhr, Anne Awe als Ehefrau des Jacob Fincke sowie Sophie Awe
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Caspar Hoyer (A), Dr. Hinrich Schabbell (P), seit 1671: Dr. Otto Christoph Marquart (P), seit 1681 Dr. Gotfried Christian Michael (P) Bekl.: Dr. Friedrich Gerdes (A), Dr. Anton Scheffel (P); für Christoph Chur: Dr. Caspar Friedrich Koch (P), seit 1673: Dietrich Garliep (A), Dr. Friedrich Anthon (P), seit 1682: Dr. Diekmann (A)
Fallbeschreibung: Im Jahre 1608 hat Magnus Horn zwei wüste Höfe und einen Katen mit Zubehör in Möckow an Christoph Neuenkirchen ohne Zustimmung der Familie für 2.050 fl. verpfändet, das Geld angelegt und ausgegeben. Die Zustimmung des pommerschen Herzogs für diese Verpfändung war für 21 Jahre erteilt worden. Im Jahre 1620 verpfändete Magnus Horn seinen Anteil an Altenberg / Oldenburg mit herzoglicher Zustimmung für 15 Jahre an Burchard Horn für 2.500 fl. und legt auch dieses Geld zinsbar an. Magnus Horn hat es zum Schaden der Kl. versäumt, Lehnsgüter, die bereits sein Vater verpfändet hatte, fristgerecht wiedereinzulösen. Die Kl. wollen dies tun und erbitten eine Anweisung an die Bekl., ihnen die fraglichen Güter auszuliefern. Das Tribunal lädt die Bekl. am 28.01. auf den 18.04. vor. Am 18.04. lehnt Christoph Cuhr es für sich und seine Ehefrau ab, sich auf die Klage einzulassen, da er nicht der Erbe Horns sei. Am selben Tag bittet Vincent Awe um Fristverlängerung, um sich mit den anderen Bekl. zu besprechen und erhält diese am 21.04. und nach erneuter Bitte vom 04.07. am 08.07. Am 24.10. erklären die Bekl., von den Kl.n seien ihnen bereits mehrere Prozesse aufgezwungen worden, die ihnen Unkosten von mehreren tausend fl. verursacht hätten, weshalb sie von den Kl.n eine Kaution fordern, bevor sie sich auf weitere Prozesse einlassen. Am selben Tag erklärt Cuhr erneut, er habe das Erbe seiner Schwiegermutter bisher nicht angetreten, sondern würde bisher nur die Mitgift seiner Frau fordern. Das Tribunal fordert die Kl. am 28.10.1670 zur Antwort auf. Am 24.01.1671 weisen die Kl. die Forderung nach Kaution zurück und erklären, das Hofgericht habe bereits entschieden, daß Cuhr das Erbe angetreten habe, weshalb sie das Tribunal um Annahme des Prozesses bitten. Das Gericht fordert die Bekl. am 27.01. zur Antwort auf, die am 09.05. auf der Kaution bestehen, bevor sie sich auf den Prozeß einlassen wollen. Das Tribunal schließt am 13.05.1671 daraufhin die Beweisaufnahme, am 27.01.1673 fordert es die Bekl. auf, sich auf die Klage einzulassen und dazu Stellung zu nehmen. Am 22.04. ergreift Chur restitutio in integrum gegen das Urteil, da er in die Pläne der Bekl. nicht eingeweiht ist und nicht an dem Erbe beteiligt ist. Das Tribunal weist das Rechtsmittel am 07.07.1673 zurück und fordert Cuhr zur inhaltlichen Stellungnahme auf. Am 07.07. weisen die Bekl. die Ansprüche der Kl. mit zahlreichen Beweisen zurück, das Tribunal fordert die Kl. am 02.09. zur Antwort auf. Diese bitten am 20.10. um Fristverlängerung, die sie am 25.10.1673 erhalten. Am 04.05.1674 widerlegen die Kl. die Argumentation der Bekl., am 08.05. fordert das Tribunal diese zur Antwort auf, die am 19.10. eingeht und weitere Beweise für die Behauptung der Bekl. bringt, daß Magnus Horn auf Ranzin nur pfand- und nicht erbgesessen gewesen sei und bitten, sie in die Lehn in Ranzin, Jasedow, Schlatkow und Nebbezihn einzusetzen. Am 11.10. erläßt Gustav Adolf von Mecklenburg ein Fürschreiben an das Tribunal für den Leutnant seiner Leibgarde Vincent Awe. Das Tribunal schließt am 24.10.1674 die Beweisaufnahme, am 05.07.1681 erneuert Gustav Adolf von Mecklenburg sein Fürschreiben für seinen "gewesenen Capitän" Awe. Am 24.10.1681 entscheidet das Tribunal, daß der Kl. keine zureichenden Beweise für seine Ansprüche auf Möckow und Altenburg beigebracht habe. Wegen der verpfändeten Anteile von Schlatkow werden die Bekl. jedoch zur Bezahlung an den Kl. verurteilt, sofern sie keine besseren Beweise binnen Rechtsfrist beibringen können. Am 23.01.1682 bitten die Bekl. um Fristverlängerung, die ihnen am 25.01. gewährt wird. Am 03.05. bittet der neue Anwalt Dr. Dieckmann, am 03.07. Vincent Horn wegen schwebender Güteverhandlungen erneut um Fristverlängerung, die am 05.05. bzw. am 05.07. gewährt werden. Am 03.11. setzt das Tribunal den Bekl. auf deren Antrag vom 31.10. eine letzte 6wöchige Frist, entweder den Vergleich zur Bestätigung vorzulegen oder mit ihren Beweisen einzukommen. Am 16.12. bitten die Kl. um Vollstreckung des Urteils. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 23.12.1682. Am 20.01.1683 bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 23.04.1683 bestätigt das Tribunal sein Urteil.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1670
Prozessbeilagen: (7) Bestätigung der Verpfändung des Hornschen Anteils von Möckows an Christoph Neuenkirchen durch Herzog Philipp Julius von Pommern vom 12.01.1610; Verpfändung Möckows von Horn an Neuenkirchen vom 11.11.1608; Obligation des Viet Behr zu Katzow über 2.600 fl. von Magnus Horn zu Rantzin vom 11.11.1609; Verpfändung Altenbergs durch Magnus Horn an Burchard Horn vom 11.11.1620; Rechtsbelehrung der Juristenfakultät Leipzig vom 26.11.1624; Obligation des Mathias Behr zu Wietzow über 4.400 fl. vom Magnus Horn zu Anthoni 1615; Obligation des Adam von Jasmund zu Cammin über 5.000 fl. von Anna Schmatzhagen, Ehefrau des Magnus Horn zu Anthoni 1625; Obligation des Lewin Kampze zu Drabow, Plessen und Pertin über 1.000 fl. von Anna Schmatzhagen, Ehefrau des Magnus Horn vom 17.01.1627; Teilungsrezeß des Erbes von Gerhard Awe, Ratsherr von Grimmen und seiner Ehefrau Anna Karwitz unter die Bekl. vom 15.09.1632; Vertrag zwischen Lucas und Veit Horn wegen eines Hofes zu Schlatkow vom 25.11.1568; Zustimmung der Herzöge von Pommern Johann Friedrich, Bogislaw XIII., Ernst Ludwig, Barnim X. und Kasimir für die Verpfändung des Hofes in Schlatkow vom 25.11.1568; Mietvertrag zwischen Magnus Horn zu Ranzin und Ernst Norman zu Lentschow und Gnatzkow über Ranzin vom 10.05.1620; von Tribunalsbote Jochim Krüger ausgestellte Übergabequittungen für ein Tribunalsmandat vom 12.03.1670; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Marquart vom 09.05.1672 und der Bekl. für Dr. Anthon vom 06.07.1674; Auszug aus einem Specification=Zettel" (o.D.); Quittung des Landrentmeisters Ernst Lüder über bezahlte Steuern des Magnus Horn vom 30.03.1614; Schreiben Magnus Horns an Lüder (o.D.); Aufstellung Was Matz Horne wegen des Pfandguts von Lucas Horne herrührende an Haupt Summen abgeleget Anno 1566; Schreiben der Gebrüder Matz, Wulf und Borchard Horn an Lucas Horn und seine Söhne zu Malchin vom 01.07.1586; Auszug aus dem herzoglichen Konkurs-Abschied des Lucas Horn vom 12.03.1566; Auszug wegen des von Magnus Horn in Nebbezuhr" zurückerworbenen Pfandanteils vom 31.03.1619; Quittung von Karl I. zu Mecklenburg über die Bezahlung von 120 Rtlr Zinsen durch Ludwig Horn zu Ranzin vom 31.01.1596; Quittung Jochim Runges, Rentmeisters zu Barth über 450 Rtlr von Ludwig Horn vom 06.05.1593; Quittung Ludwig Horns über 750 Rtlr von Karl I. von Mecklenburg zu Anthoni 1600; Schreiben des Veith Horn zu Wolgast an Magnus und Ludwig Horn vom 23.06.1595; Obligation des Magnus Horn zu Ranzin über 600 fl. pomm. von Burchard Horn vom 11.11.1597; Mandat des Wolgaster Hofgerichts vom 23.11.1599; Quittung des Greifswalder Bürgers Hans Erich über eine goldene Kette, ein goldenes Armband und eine goldene Schnur vom 11.11.1604; Obligation des Ludwig Horn zu Ranzin über 1.500 fl. von Rüdiger Neuenkirchen vom 21.09.1592; Schreiben des Christoph von Rammin an Magnus Horn vom 01.08.1604; Auszug aus einem Schreiben Magnus Horns an Emanuel Braun vom 15.11.1620; Quittungen des Dr. Henning Gerdes zu Greifswald über Bezahlung von Obligationen von 600 fl. Kapital und 600 fl. Zinsen, 400 fl. Kapital und 400 fl. Zinsen sowie 1200 fl. Schulden und 1.200 fl. Kapital vom 10.11.1649; Auszug aus dem Vertrag zwischen den Erben Magnus Horns vom 29.02.1632; Obligation des Magnus Horn und seiner Ehefrau Anna Schmatzhagen über 400 fl. von Burchardt Horn vom 11.11.1620; Dekret des Anklamer Rates vom 08.09.1631; Aussage des Notars Joachim Sparwardt über die Höhe des Erbes von Churdt Schmatzhagen in Stralsund 1604 (o.D.); Schreiben Vincent Awes an den Herzog von Mecklenburg (o.D.) und vom 26.03.1681; Auszug aus dem Schreiben Awes an Dr. Anthon vom 03.03.1681
- Reference number
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(1) 0389
- Former reference number
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Rep. 29, Nr. 524
- Context
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Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.08. 1. Kläger H
- Holding
-
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
- Date of creation
-
(1566-1649) 24.01.1670-27.10.1674
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
09.05.2025, 3:03 PM CEST
Data provider
Archiv der Hansestadt Wismar. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Gerichtsakten
Time of origin
- (1566-1649) 24.01.1670-27.10.1674