Bestand
Gemeindearchiv Werbach (Bestand)
Inhalt und Bewertung
Der Bestand umfasst das bei der Gemeindeverwaltung Werbach entstandene Schriftgut. Der Schwerpunkt der Aktenüberlieferung liegt im 19. und 20. Jahrhundert, die Rechnungsserien reichen bis ins 17. Jahrhundert zurück. Erhalten haben sich darüber hinaus eine Anzahl von Zins-, Gült- und Lagerbüchern mehrerer Grundherrschaften aus dem 18. Jahrhundert.
I. Zur Geschichte des Bestandes: Das Gemeindearchiv Werbach war bis zu seiner Umlagerung nach Bronnbach im 1878 errichteten ehemaligen Schul- und Rathaus in Werbach untergebracht. Der Großteil der Unterlagen befand sich in einem Kellerraum, wo die älteren Akten in einem der für die badische Registraturführung typischen Schränke, die Mehrzahl der Bände und Rechnungen sowie jüngeres Schriftgut in Metallregalen gelagert wurde. Auf dem Dachboden des Rathauses fanden sich v.a. Rechnungen und Pfandbücher des 19. Jahrhunderts sowie Akten der 1930/40er Jahre, die in zwei offenen Holzregalen verwahrt wurden. Die ältesten Unterlagen, Vormundschaftsrechnungen aus dem 18. Jahrhundert und Schatzungsunterlagen des 17. Jahrhunderts, lagerten in zwei großen Holztruhen, deren Inhalt leider durch eingedrungenes Wasser stark in Mitleidenschaft gezogen worden war. Die ältesten Hinweise auf ein Gemeindearchiv verdanken wir dem Brand des Dorfes Werbach im 30jährigen Krieg. Am 11. Februar 1643 wurde nämlich ein "unvorgreifflicher Vorschlag, wie durch die entstande Feuersbrunst in die Aschen gelegtes und verderbtes Archiv, Gemeindt, Gotteshaus, Almosen und anderer gottseeligen Stifftungen Documenten in ettwas wenigs nach Möglichkheit mögte reparirt und uffs neue verfasset werden" aufgesetzt, in dem Vorschläge zur Rekonstruktion bzw. Wiederbeschaffung der durch den Brand vernichteten Schriftstücke gemacht wurden (StAWt-K G 40 A 1189). Daß von dem Brand nicht alle Gebäude Werbachs betroffen gewesen sind ist aus den Ratschlägen des Verfassers zu entnehmen, die jüngsten Rechnungsjahrgänge durch die bei den Rechnern noch vorhandenen Unterlagen zu rekonstruieren. Auch sollten, hauptsächlich zur Wiederherstellung der Gültbücher, die Einwohner auf Ehre und Gewissen auf ihre bestehenden Verpflichtungen hin befragt werden, um diese dann schriftlich festhalten zu können. Ein Lagerort für die Unterbringung des Gemeindearchivs bzw. der Registratur ist für die vorbadische Zeit nicht bezeugt. Es kann jedoch angenommen werden, daß zumindest ein Teil der Unterlagen im Rathaus, dem Gasthaus "Grüner Baum" verwahrt wurde. Diese im Besitz der Gemeinde befindliche "gemeine Schenkstatt" war zwar an Wirte vermietet (später wurde sie verkauft), die Gemeinde hielt jedoch dort ihre Ratssitzungen, Sprechstunden usw. ab. Dies erregte besonders das Mißfallen der badischen Obrigkeit, die die Gemeinde deshalb um 1850 ermahnte, diesen großen Mißstand abzuschaffen und für die Gemeindeverwaltung ein eigenes Gebäude zu errichten (StAWt-K G 40 A 907). Diese mietete daraufhin zunächst entsprechende Privaträume an. Vorgelegte Planungen, unter Verwendung von Teilen der Zehntscheune das Spritzenhaus zum Rathaus umzubauen, wurden jedoch vom Bezirksamt nicht genehmigt. Da für einen kompletten Neubau kein Geld vorhanden war, wurde seitens des Bezirksamts vorgeschlagen, ein gemeinsames Schul- und Rathaus zu errichten. Bis zur Ausführung dieser Baumaßnahme wurde es der Gemeinde erlaubt, ihre Sitzungen wieder im Gasthaus "Grüner Baum" abzuhalten. Zur Bedingung wurde allerdings gemacht, daß sich das Ratszimmer im zweiten Stock, also nicht mehr in unmittelbarer Nähe oder gar in der Gaststube selbst, befinden mußte und bei Sitzungen und Gemeindeversammlungen nicht "irgend ein geistiges Getränke und wäre es an Quantität noch so geringfügig verabreicht werde". Als Ratszimmer wurde "das Eckzim[m]er und die daran anstoßende Kam[m]er im II. Stock des Gebäudes gegen den Marktplatz und die Straße" genutzt (StAWt-K G 40 A 104). Mit dem Neubau des Schul- und Rathauses oberhalb der Kirche im Jahr 1878 wurde dann erstmals ein für diesen Zweck geplantes Ratsgebäude bezogen. Die Gemeinde behielt sich zunächst allerdings noch das Recht vor, die zwei Räume im Gasthaus für eine gemeindliche Nutzung beizubehalten. Diesen Anspruch dokumentierte sie durch die Abhaltung einer jährlichen Sitzung und die Verwahrung einiger Gegenstände in diesen Räumen. Erst nach Auseinandersetzungen mit dem Gastwirt, der diese Zimmer selbst nutzen wollte, wurde das Rathaus im "Grünen Baum" Anfang der 1880er Jahre endgültig aufgegeben (StAWt-K G 40 A 104 und B 79). Auch über die ältere Registraturführung der Gemeinde ist wenig bekannt, erst im 19. Jahrhundert setzen Informationen darüber ein. Im Jahr 1831 wurden zwei Registraturkästen für die Steuerakten angefertigt, die mit einem besonderen Schloß "daß nur mit zwey verschiedene Schlüssel geöffnet werden kann" und mit "zwei eisene Henke" versehen sein mußten "um ihn [den Kasten] leicht transportieren zu können" (StAWt-K G 40 A 597). Vielleicht sind dies die oben erwähnten Holztruhen auf dem Dachboden. Beim Bürgermeister-Amtswechsel 1837 wurde ein Verzeichnis der dabei dem Amtsnachfolger übergebenen Bände, Rechnungen und Bücher angefertigt, das wohl als ältestes Verzeichnis der Gemeindeunterlagen anzusehen ist. Mit der Führung der Akten war der Ratschreiber beauftragt, der - wie dem Tenor der Akten zu entnehmen ist - anscheinend nicht immer mit der gebotenen Sorgfalt seines Amtes obwaltete. Mit der Durchführung besonderer Maßnahmen im Bereich der Ordnung und Organisation der Registratur wurden Außenstehende beauftragt. Bei der Einführung der Gemeinderegistraturordnung im Jahr 1843 wurde mit Lehrer Münster ein entsprechender Vertrag über die Anlage der Aktenfaszikel abgeschlossen. Die Gemeinde war für die Besorgung der Aktenbehälter, der Umschlag- und Schreibpapiere sowie der Bindfäden zum Heften der Akten zuständig (StAWt-K G 40 a 848). 1856/57 wurde erneut für die Ordnung der Registratur ein Arbeitsvertrag abgeschlossen. Amtsregistrator Ulsamer von Tauberbischofsheim sollte für einen Tageslohn von 2 Gulden 12 Kreuzer in Werbach tätig werden. Der Ratschreiber wurde in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam gemacht, daß er "dafür persönlich verantwortlich [ist], daß die Registratur in Zukunft nun auch nach Vorschrift behandelt werde". Den Umzug vom Gasthaus "Grüner Baum" in das neu errichtete Rathaus nutzte man zur notwendigen Neuordnung der Registratur, die Ratschreiber Schlöhr aus Brunntal übernahm (StAWt-K G 40 B 79). 1897 wurde von Amtsaktuar Kretschmann eine Aktenaussonderung und Umstellung der Registratur auf den von Rieder und Metzger 1875 entworfenen Aktenplan durchgeführt und ein "Vorhang an das Aktengestell zur Abhaltung des Staubes" angefordert. Auch für das Archiv ist eine Betreuung belegt, nämlich durch die Archivpfleger der Badischen Historischen Kommission. 1898 übersandte Prof. Dr. Ehrensberger, der für den Amtsbezirk Tauberbischofsheim zuständige Pfleger, die aus seiner Sicht wertvollsten Archivalien der Gemeinde Werbach zur Hinterlegung an das Generallandesarchiv in Karlsruhe. In dem von diesem angefertigten Einlieferungsverzeichnis sind die damals übergebenen Urkunden und Akten aufgelistet (StAWt-K G 40 A 69). Eine zweite, aus den ältesten Bänden der Gemeinde Werbach bestehende Sendung wurde 1909 nach Karlsruhe verbracht. Daß die Übergabe der Unterlagen in fachliche Obhut ihre Berechtigung hatte, zeigt die Anmerkung, daß "die eingelieferten Archivalien der Gemeinde [...] sich in einem sehr vernachlässigten Zustand" befinden. Eine Einschätzung, deren Wahrheitsgehalt heute noch nachvollzogen werden kann. In den Mitteilungen der Badischen Historischen Kommission in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (Bd. 44, Jg. 1890, NF 5) hat Ehrensberger ein Verzeichnis aller von ihm in Werbach ermittelten Unterlagen aus der Zeit vor 1800 veröffentlicht. Die Einführung eines neuen Aktenplans, der badischen Gemeinderegistraturordnung von J. Külby im Jahr 1906, machte eine neuerliche Ordnung des gemeindlichen Schriftguts nötig. Die Mahnung des Bezirksamts an den Ratschreiber in Werbach schildert die bis dahin gehandhabte Aktenführung: "wenn am Ende des ganzen Jahres erst der angeschwollene Faszikel geordnet werden soll, ist das eine Arbeit, die nicht mehr zu bewältigen ist" (StAWt-K G 40 A 68). Nach dem zweiten Weltkrieg entfaltete sich die Archivpflegetätigkeit des Generallandesarchivs Karlsruhe im Regierungsbezirk Nordbaden. Oberpfleger Julius F. Kastner schlug der Gemeinde Werbach bei einem Besuch 1955 vor, "aus den schon vorhandenen, älteren Archivalien und Bestandteilen der laufenden Registratur" ein Gemeindearchiv einzurichten. Ein für Juni 1955 vorgesehener Arbeitsbeginn kam jedoch nicht zustande, da die dringend erforderliche Neuordnung und Verzeichnung des Gemeindearchivs "zur Zeit bei den bestehenden Verhältnissen nicht durchführbar" war - die Gemeinde kämpfte mit Platzproblemen. Diese waren mit dem Bau einer neuen Schule und dem Auszug der Schulklassen aus dem alten Rat- und Schulhaus aus dem Weg geschafft, es bestand nun die Möglichkeit "das jetzige Rat- und Schulhaus für die Gemeindeverwaltung auszubauen und einen Raum zur Aufbewahrung der Archivalien bereitzustellen". Eine Ordnung und Verzeichnung des Gemeindearchivs bzw. eine Umlagerung der auf dem Dachboden verwahrten Archivalien in einen entsprechenden Archivraum wurde anscheinend jedoch nicht in Angriff genommen. Aufgrund einer im Mai 1993 zwischen der Gemeinde Werbach und dem Main-Tauber-Kreis abgeschlossenen Vereinbarung über die Verwahrung der Gemeindearchive im Kreisarchiv in Bronnbach wurden dann zunächst einzelne, v.a. ältere Archivalien im Juli 1993 ins Kreisarchiv verbracht (Z 28/1993). Der Großteil der Unterlagen der Gemeinde Werbach folgte im Mai 1998 (Z 22/1998). Die im Generallandesarchiv Karlsruhe hinterlegten Unterlagen im Umfang von 2,1 lfd.m. waren bereits im Dezember 1997 nach Bronnbach transportiert worden (Z 64/1997).
II. Bearbeiterbericht: Bereits vor der Überführung des Gemeindearchivs Werbach ins Kreisarchiv wurden nicht archivwürdige Unterlagen im Gesamtumfang von ca. 7,0 lfd.m. kassiert. Im Verlauf der Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten wurden weitere ca. 2,5 lfd.m Akten sowie ca. 2,0 lfd.m Rechnungsdubletten ausgesondert. In einer von der Gemeinde Werbach finanzierten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme wurde das Archivgut in den Jahren 1998 und 1999 von Irmgard Jung geordnet, verzeichnet, verpackt und signiert. Der vom Generallandesarchiv Karlsruhe eingekommene Teilbestand wurde 1999 von Unterzeichnender verzeichnet und dem Bestand angegliedert. Die Systematik, nach der die Archivalien geordnet wurden, orientiert sich an der 1906 in den Gemeinden eingeführten Badischen Gemeinderegistraturordnung von J. Külby, nach der ein Großteil der Akten abgelegt war. Soweit ungeordnetes Schriftgut bzw. Unterlagen aus früheren Ordnungssystemen (Gemeinderegistraturordnungen von 1843 und 1875) vorhanden waren, wurden sie in die Systematik eingepaßt. Die im Findbuch unter der Vorsignatur 1 aufgeführten Signaturen bilden den ursprünglich nach der Gemeinderegistraturordnung von Külby geordneten Teil. Vorsignatur 2 beinhaltet die ehemals nach der von Leopold Rieder und Carl Metzger 1875 verfassten "Anleitung zur Einrichtung und Führung der Gemeinderegistraturen" geführten Akten. Vorsignatur 3 bezieht sich auf nach der Gemeinderegistraturordnung von 1843 angelegte Unterlagen. Unter der Vorsignatur 4 sind nach dem Signatursystem der Pfarrei Werbach abgelegte Akten aufgeführt. Diese Unterlagen, zumeist Schulsachen, sind nach dem Kompetenzübergang für diesen Bereich wohl an die politische Gemeinde übergeben und in deren Registratur eingefügt worden. Anhand der in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (Bd. 44, Jg. 1890, NF 5) abgedruckten Mitteilungen der Badischen Historischen Kommission über die Archivalien aus Orten des Amtsbezirks Tauberbischofsheim kann der heutige Archivalienbestand mit dem Bestand Ende des 19. Jahrhunderts verglichen und Verluste festgestellt werden (vgl. Konkordanz). Bei diesem Abgleich wurde außerdem festgestellt, daß ein Teil der in Karlsruhe hinterlegten Archivalien von Ehrensberger unter den Archivalien der Pfarrei Werbach eingruppiert worden war. Eine Überprüfung der Provenienzen konnte die Herkunft aus der kirchlichen Verwaltung jedoch nicht bestätigen. Um das Findbuch nicht unnötig aufzublähen, wurden bei den Titelaufnahmen der Rechnungen die Enthält-Vermerke gekürzt und die inhaltliche Beschreibung der Rechnungsbände durch entsprechende Vor-bemerkungen am Anfang der Serien abgedeckt. Die Erfassung der Titelaufnahmen erfolgte über MIDOSA (mikrocomputer-unterstützes Informations- und Dokumentationssystem für Archive, Version 1995). Der Bestand umfaßt insgesamt 52,5 lfd.m. mit 2660 Nummern. In den Jahren 2008-2009 wurden im Rahmen einer Erschließungsmaßnahme einschlägige Akten auf darin enthaltene Karten und Pläne durchgesehen und diese mit eigenen Titelaufnahmen erschlossen. In der Signatur kommt dies über den Hinweis "K-G 40_in StAWt-K G 40 A ... Karte ..." zum Ausdruck. Aus konservatorischen Gründen den Akten entnommene Karten erhielten eine fortlaufende Nummerierung innerhalb der Kartensignatur "StAWt-K G 40 K ...". Claudia Wieland Bronnbach, Juli 2011
III. Zur Geschichte Werbachs: Erstmals urkundlich erwähnt wurde Werbach im Jahr 1200. In einer abschriftlich erhaltenen Urkunde für das Kloster Bronnbach wurde der Verkauf von Gütern in Werbach durch den Würzburger Bischof an das Kloster dokumentiert (StAWt-R Lit. A Nr. 436, fol. 122v). Daß der Platz oberhalb des Zusammenflusses von Welzbach und Tauber aber schon Jahrhunderte zuvor besiedelt war belegen die bei Ausgrabungen ans Tageslicht geholten Funde aus der Zeit der Urnenfelderkultur, der Hallstattzeit, der späten Kaiserzeit und der Merowingerzeit. Ob es sich bei diesen Siedlungsspuren, zumeist Grabanlagen mit teils reicher Keramikausstattung, um Überreste von direkten Vorgängersiedlungen der heutigen Gemeinde handelte, lässt sich allerdings nicht eindeutig nachweisen. Die Entwicklung Werbachs in historischer Zeit wurde v.a. von der Zugehörigkeit zum Erzbistum Mainz bestimmt. Dieses hatte über lange Zeit die maßgeblichen Herrschafts- und Besitzrechte über das Dorf inne, zum Teil in gemeinsamer Ausübung mit anderen Adelsfamilien bzw. Territorialherren. Eine zusammenfassende historische Darstellung der Herrschafts- und Besitzverhältnisse, der kirchlichen Entwicklung etc. der Gemeinde Werbach steht bis jetzt noch aus, einzelne aus der Literatur ermittelte Details sollen im Folgenden kurz angeführt werden. Die Ortsherrschaft über das Dorf Werbach hatten die Grafen von Rieneck als Lehen der Mainzer Erzbischöfe inne. Im Jahr 1309 verkauften die Grafen Werbach an das Stift St. Peter und Alexander in Aschaffenburg und versuchten, die Mainzer Lehensherrschaft über Werbach durch die Auftragung eines Teils der rieneckischen Burg Grumbach (bei Würzburg) an das Erzstift Mainz aufzuheben. In den darauffolgenden Jahrzehnten fand sich Werbach wieder in mainzischem bzw. rieneckischem Besitz, je nach Stand der zwischen den beiden Parteien stattfindenden Auseinandersetzungen zeitweise mehrheitlich mainzisch bzw. rieneckisch. Die Grafen von Rieneck bzw. deren Nachfolger, die Landgrafen von Leuchtenberg, verfügten z.B. über die Ortsherrschaft, das Patronatsrecht für die Werbacher Kirche und Anteile an Steuereinkünften, welche sie wohl als mainzische Lehen innehatten. Die für das Ende des 15. Jahrhunderts belegte Teilhabe der Grafen von Wertheim an der Herrschaft in Werbach dürfte aus deren familiärer Beziehung zu den Grafen von Rieneck (Graf Asmus von Wertheim - Dorothea von Rieneck) gestammt haben, obschon die Grafen von Wertheim auch über älteren Grundbesitz dort verfügten. Der Zehnt in Werbach sowie einige Weinberge waren laut einer heute im Staatsarchiv Darmstadt verwahrten erzbischöflich mainzischen Heberolle aus der Zeit von ca. 1230-1249 mainzischer Besitz. 1248 wurde dieser Zehnt an die Grafen von Wertheim verpfändet, später aber wieder zurückerworben. Die ursprünglich als Mainzer Lehen der Rieneck geltende, später von diesen allodisierte Hochgerichtsbarkeit in der Cent Tauberbischofsheim teilten sich die beiden Parteien im 15. und 16. Jahrhundert. Um den aus dieser gemeinsamen Herrschaft sich entwickelnden Streitereien aus dem Weg zu gehen, wurde im Jahr 1592 eine Neueinteilung des Centbezirks vereinbart und Werbach dabei vollständig der Mainzer Centherrschaft zugewiesen. Auch das Patronatsrecht über die Kirche stand den Mainzer Erzbischöfen und den Landgrafen von Leuchtenberg im 16. und 17. Jahrhundert alternierend zu, nachdem es 1334 nach vorhergegangenen Streitigkeiten zu einem vertraglich geregelten Übergang des Patronatsrechts von Rieneck an Mainz gekommen war. Im Jahr 1656 konnten dann die politischen Verhältnisse in Werbach endgültig zugunsten einer einheitlichen Regierungsgewalt innerhalb des Dorfes gelöst werden. Die Personalunion in der Führung des Mainzer Erzbistums und des Würzburger Hochstifts ermöglichte einen groß angelegten Austausch der von beiden Herrschaften bisher anteilig regierten Dörfer und Pfarreien in der Region. Auf diese Weise gelangte der Würzburger Anteil Werbachs, vermutlich aus dem zwischenzeitlichen Heimfall der Leuchtenbergischen Lehen stammend, im Tausch gegen mainzische Besitzungen in Hardheim, Höpfingen, Bretzingen und Pülfringen an Mainz. Nach einer zehn Jahre später erfolgten Verpfändung des Dorfs Werbach an das Hochstift Würzburg um 80.000 Gulden fand sich Werbach ab 1690 wieder vollständig im Besitz des Mainzer Erzbischofs und verblieb dort bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation im Jahr 1803. Das mainzische Oberamt Tauberbischofsheim, zu dem auch Werbach zählte, wurde im Reichsdeputationshauptschluß 1803 den Fürsten von Leiningen als Entschädigung für erlittene Gebietsverluste im linksrheinischen Gebiet zuerkannt; ihre Landesherrschaft währte jedoch nur drei Jahre. 1806 wurde Werbach Bestandteil des Großherzogtums Baden und teilte von nun an dessen Geschichte. Zuständiger Amtssitz blieb wie in mainzischer Zeit Tauberbischofsheim. Außer dem Erzbistum Mainz und den Grafen von Rieneck besaßen noch weitere auswärtige Grundherren Besitz in Werbach und auf dessen Gemarkung: Grafen von Ingelheim - Hospital Tauberbischofsheim - Juliusspital Würzburg - Kaplanei Tauberbischofsheim - Kartause Grünau - Kloster Bronnbach - Kloster Gerlachsheim - Pfarrei Külsheim - St.-Georg-Benefizium Grünsfeld - Stift Aschaffenburg, Schul- und Studienfond. Die Bronnbacher Besitzungen gingen 1803 an das Fürstenhaus Löwenstein-Wertheim-Rosenberg, die Grünauer Grundstücke an das Grafenhaus Löwenstein-Wertheim-Freudenberg und das von Mainz herrührende Eigentum an das Fürstenhaus Leiningen über.
IV. Literatur: A. Amrhein, Beiträge zur Geschichte des Archidiakonates Aschaffenburg und seiner Landkapitel, in: Archiv des historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg 27 (1884), S. 84-164; Wiltrud Fischer-Pache, Wirtschafts- und Besitzgeschichte des ehemaligen Kollegiatstifts St. Peter und Alexander zu Aschaffenburg bis zum Ausgang des 14. Jahrhunderts, Aschaffenburg, 1993; Hermann Hoffmann, Die Pfarreiorganisation im Mainzer Landkapitel Taubergau (1344-1549), in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 18/19 (1956/57), S. 74-98; Josef Hofmann, Der Klerus des Landkapitels Taubergau im Jahr 1423 nach einem Testamentarinstrument, in: Aschaffenburger Jahrbuch für Geschichte, Landeskunde und Kunst des Untermaingebietes 3 (1956), S. 91-111; Theodor Humpert, Die territoriale Entwicklung von Kurmainz zwischen Main und Neckar, in: Archiv des historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg 55 (1913), S. 1-102; Friedhelm Jürgensmeier, Diözesane Grenzkorrektur und Beilegung von territorialen Differenzen zwischen Kurmainz und Würzburg 1656, in: Beiträge zu Kirche, Staat und Geistesleben, Festschrift für Günter Christ, hg. von Joseph Schröder, Stuttgart, 1994 (Beiträge zur Geschichte der Reichskirche in der Neuzeit; 14), S. 112-130; Wilhelm Ogiermann, Tauberbischofsheim im Mittelalter, in: Tauberbischofsheim. Aus der Geschichte einer alten Amtsstadt, Tauberbischofsheim, 1955, S. 149-408; Theodor Ruf, Die Grafen von Rieneck. Genealogie und Territorienbildung, Würzburg, 1984; Matthias Thiel, Urkundenbuch des Stifts zu St. Peter und Alexander zu Aschaffenburg, Bd. 1: 861-1325, Aschaffenburg, 1986; Illuminatus Wagner, Geschichte der Landgrafen von Leuchtenberg, Teil 1-6, Kallmünz, 1952-1956
- Reference number of holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, K-G 40
- Context
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim (Archivtektonik) >> Kreisarchiv Main-Tauber-Kreis >> Stadt- und Gemeindearchive, kommunale Schulen >> Werbach
- Indexentry place
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Werbach TBB
- Date of creation of holding
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(1339), 1560-1993
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Object type
- Bestand
Time of origin
- (1339), 1560-1993