Bestand
Bundesministerium der Finanzen.- Organisationsunterlagen (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Das Bundesministerium der Finanzen wurde im Zuge der ersten
Regierungsbildung im Jahre 1949 gegründet und ging aus der Verwaltung
für Finanzen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes hervor. Sein
Dienstsitz war Bonn. Es gliederte sich zunächst in sieben Abteilungen
und eine Sondergruppen, die für den Lastenausgleich zuständig war.
Neben der Abteilung für Organisations- und Verwaltungsangelegenheiten
des Ministeriums und der Bundesfinanzverwaltung existierten zunächst
fogende Abteilungen mit folgenden Aufgaben:
Abteilung II (Allgemeine Finanzpolitik und öffentliche
Finanzwirtschaft, Volkswirtschaftliche Abteilung, Bundeshaushalt,
Bundesvermögen, Bauangelegenheiten), Abteilung III (Zölle und
Verbrauchsteuern), Abteilung IV (Besitz- und Verkehrsteuern),
Abteilung V (Währung, Geld und Kredit, Banken, Börsen, Versicherungen)
sowie Abteilung VI (Rechtsangelegenheiten und Liquidation des
Krieges). Erster Bundesfinanzminister wurde Dr. Fritz Schäffer.
Vordringlichste Aufgaben nach dem Kriege waren die
Finanzierung der Kriegsfolgelasten und die Bereitstellung von
finanziellen Mitteln für den Wiederaufbau. Hierzu gehörten die
Wertpapierbereinigung, die Soforthilfe, die Regelung der
Vorkriegsschulden des ehemaligen deutschen Reiches und die der inneren
Reichsverbindlichkeiten, die Regelung zur Freigabe des deutschen
Auslandsvermögens, die Schaffung der gesetzlichen Regelungen und die
Durchführung von Zahlungen zur Wiedergutmachung
nationalsozialistischen Unrechts, die Zahlung von Lastenausgleich und
von Reparationsschäden, von Besatzungskosten, Verteidigungslasten und
Schutzmachtskosten für West-Berlin. Hinzu kam die Gestaltung einer
Steuerpolitik zur Belebung der deutschen Wirtschaft sowie die
Sicherung des Geldwertes.
Die vom
Bundesministerium der Finanzen wahrgenommenen Aufgaben lassen sich in
zwei Bereiche untergliedern: Das Ministerium stellt den Entwurf des
Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans sowie den mehrjährigen
Finanzplan auf und steht an der Spitze der Bundesfinanzverwaltung, die
gemäß Artilel 108 Grundgesetz Zölle, Finanzmonopole, bundesgesetzlich
geregelte Verbrauchsteuern eibnschließlich der Einfuhrumsatzsteuer und
die Abgaben im Rahmen der Europäischen Union verwaltet. Mit der
Finanzreform von 1969 wurden die finanziellen Beziehungen zwischen
Bund und Ländern neu geordnet und das Haushaltsrecht entsprechend den
Erfordernissen eine modernen Finanzverwaltung angepasst
Größere Einschnitte in der Wahrnehmung seiner
Zuständigkeitemn erfuhr das Bundesministerium der Finanzen mit der
Neubildung der Bundesregierung im Jahre 1957, als die bislang vom BMF
wahrgenommenen Aufgaben auf dem Gebiet des allgemeinen Beamten- und
Versorgungsrechts auf das Bundesministerium des Innern übergingen. Die
Beteiligungen des Bundes an wirtschaftlichen Unternehmen sowie die
Verwaltung der Bundesliegenschaften und die Bundesbauangelegenheiten
gingen auf das neu errichtete Bundesministerium für wirtschaftlichen
Besitz des Bundes über, wobei diese bereits 1969 dem Bundesministerium
der Finanzen rückübertragen wurden.
Auf
Anordnung des Bundeskanzlers vom 13. Mai 1971 wurden das
Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für
Wirtschaft zum Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen
zusammelgelegt, jedoch bereits durch Organisationserlass des
Bundeskanzlers vom 15. Dezember 1972 wieder getrennt. Die
Zuständigkeit für Geld-, Kredit- und Währungswesen sowie für die
Banken-, Börsen- und Versicherungspolitik gingen hiernach auf das
Bundesministerium der Finanzen über, während die Bauaufgaben des
Bundes fortan vom Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und
Städtebau wahrgenommen wurden. Im Jahre 1989 sah die
Abteilungsstruktur wie folgt aus: Abteilung Z (Zentralabteilung),
Abteilung I (Grundsatzfragen der Finanzpolitik, Finanzpolitische
Fragen einzelner Bereiche), Abteilung II (Bundeshaushalt), Abteilung
III (Zölle, Verbrauchsteuern, Branntweinmonopol), Abteilung IV
(Besitz- und Verkehrsteuern), Abteilung V (Finanzbeziehungen zu der
EG, den Ländern und Gemeiden, internationale Finanzierungsfragen,
Staatsrecht), Abteilung VI (Rechtsangelegenheiten, Abwicklung der
finanziellen Auswirkungen des Krieges, Verteidigungslasten,
Bundesliegenschaften, bewegliches Bundesvermögen) und Abteilung VI
(Geld und Kredit). Zum nachgeordneten Bereich gehörten die
Bundeshauptkasse, die Bundesschuldenverwaltung, die
Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, das Bundesamt für Finanzen,
das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, das Bundesaufsichtsamt für
das Versicherungswesen, als Mittelbehörden die Oberfinanzdirektionen
sowie als örtliche Behörden Hauptzollämter, Zollfahndungsämter,
Bundesvermögens- und Bundesforstämter.
Nach der
deutschen Einheit im Jahre 1990 wurde in Berlin eine Außenstelle des
Bundesministeriums der Finanzen eingerichtet.
Aufgabenzuwachs erfuhr das Bundesministerium im Zusammenhang mit
der Auflösung des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation
(BMPT). Zum 1. Januar 1998 entfielen Teile der ehemaligen
Zuständigkeiten des BMPT, hier insbesondere Aufgaben der Beteiligungs-
und Privatisiertungspolitik und die Beteiligungsverwaltung für die
Unternehmen Telekom, Postbank, Post und Bundesdruckerei auf das
Bundesministerium der Finanzen. Hinzu kam die Rechts- und Fachaufsicht
über die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation. Auch die
Herstellung der Postwertzeichen ging auf das BMF über. Im Oktober 1998
wurde die Zuständigkeit für Europapolitik aus dem Bundesministerium
für Wirtschaft herausgelöst und dem BMF übertragen. Im August 1999
wurde der Dienstsitz des Bundesministeriums der Finanzen nach Berlin
verlegt. Der organisatorische Aufbau des BMF sah im April 2009 wie
folgt aus: Abteilung Z (Zentralabteilung, IT-Beauftragte für die
Bundesfinanzverwaltung), Abteilung I (Finanzpolitische und
volkswirtschaftliche Grundsatzfragen), Abteilung II (Bundeshaushalt),
Abteilung III (Zölle, Verbrauchsteuern, Branntweinmonopol), Abteilung
IV (Steuerabteilung), Abteilung V (Föderale Finanzbeziehungen,
Staatsrecht und Rechtsangelegenheiten), Abteilung VI (Justiziariat und
Service), Abteilung VII (Finanzmarktpolitik), Abteilung VIII
(Privatisierungen, Beteiligungen und Bundesimmobilien) sowie Abteilung
E (Europapolitik). Die Bundesfinanzakademie ist organisatorisch der
Abteilung Z (Zentralabteilung) zugeordnet.
Der
nachgeordnete Bereich des Bundesministerium der Finanzen war infolge
der Neustrukturierungen im Rahmen des Projektes "Schlanker Staat" seit
der Jahrtausendwende erheblichen Veränderungen unterworfen, die in
zunehmder Zentralisierung mündeten. So obliegt die Verwaltung und
Verwertung der Bundesliegenschaften, die zuvor von den
Bundesvermögensabteilungen der Oberfinanzdirektionen wahrgenommen
wurde, seit dem 1. Januar 2005 der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA). Die Oberfinanzdirektionen als gemeinsame
Mittelbehörden der Bundes- und Landesfinanzverwaltung wurden durch
fünf Bundesfinanzdirektionen mit jeweils unterschiedlichen
bundesweiten Fachpaketen ersetzt. Die Kompetenz der Hauptzollämter
wurde gestärkt. Die Bildungseinrichtungen der Bundesfinanzverwaltung
wurden in einem Bildungs- und Wissenschaftszentrum der
Bundesfinanzverwaltung zusammengefasst. Behörden der Versicherungs-
und Kreditaufsicht (Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen,
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen und der Handel mit
Wertpapieren) wurden im Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht
zusammengefasst, dass seit Mai 2002 tätig ist. Aufgaben u.a. der
Abwicklung der Kriegsfolgen nimmt heute das Bundesamt für zentrale
Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) wahr. Administrative
steuerfachliche Aufgaben des BMFund die steuerlichen Aufgaben des
ehemaligen Bundesamtes für Finanzen wurden im Zuge der
Neustrukturierung der Bundesfinanzverwaltung (1998 bis 2006) dem
Bundeszentralamt für Steuern übertragen.
Chronologie der Amtszeiten der Bundesfinanzminister:
Fritz Schäffer (CSU) (1949-1957)
Franz Etzel (CDU) (1957-1961)
Heinz Starke
(FDP) (1961-1962)
Rolf Dahlgrün (FDP)
(1962-1966)
Kurt Schmücker (CDU) (8. bis 30.
Nov. 1966)
Franz Josef Strauß (CSU)
(1966-1969)
Alex Möller (SPD) (1969-1971)
Karl Schiller (SPD) (1971-1972)
Helmut Schmidt (SPD) (1972-1974)
Hans Apel
(SPD) (1974-1978)
Hans Matthöfer (SPD)
(1978-1982)
Manfred Lahnstein (SPD) (Apr. bis
Okt. 1982)
Gerhard Stoltenberg (CDU)
(1982-1989)
Theo Waigel (CSU) (1989-1998)
Oskar Lafontaine (SPD) (1998-1999)
Hans Eichel (SPD) (1999-2005)
Peer
Steinbrück (SPD) (2005-2009)
Dr. Wolfgang
Schäuble (CDU) (seit Okt. 2009).
Bearbeitungshinweis: Für
verschiedene Aktenplangruppen liegen Bewertungskataloge
vor.
Zitierweise: BArch B
126-ORG/...
- Reference number of holding
-
Bundesarchiv, BArch B 126-ORG
- Extent
-
401 Aufbewahrungseinheiten
- Language of the material
-
deutsch
- Context
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Finanzen, Wirtschaft
- Related materials
-
Fremde Archive: Finanzgeschichtliche Sammlung der Bundesfinanzakademie in Brühl
- Provenance
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF), 1947-
- Date of creation of holding
-
1948-
- Other object pages
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- Last update
-
16.01.2024, 8:43 AM CET
Data provider
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Object type
- Bestand
Associated
- Bundesministerium der Finanzen (BMF), 1947-
Time of origin
- 1948-