Archivale

Urteil

Regest: Jacob Seytz hat an einem Sonntag ungefähr um 5 Uhr nachmittags der für fromm und ehrbar geachteten Frau Katherina Byl(in) von Eningen, als sie aus dieser Stadt nach Eningen gehen wollte, zugemutet, der Wollust des Leibs mit ihm auf freier Strasse zu pflegen. Als er bei ihr keine Gunst erlangen konnte, hat er ihr den Schleier (= das Kopftuch) ab dem Kopf gerissen und sie blutrünstig geschlagen. Wegen solcher freventlichen Handlung hätte der Rat der Stadt ihn an Leib und Leben zu strafen Macht gehabt und wäre auch willens gewesen. Aber angesichts seiner Jugend und für ihn geschehener Fürbitte hat der Rat ihn ungefähr 1 Stunde lang in Straf (d.h. an den Pranger) gestellt und darnach dem Nachrichter in seine Hand gegeben, damit er gebunden und mit Ruten aus der Stadt zum Metmanns-Tor hinaus geschlagen werde. Alsdann solle er einen Eid zu Gott und den Heiligen schwören, strackes Gangs über die Wasser Rhein oder Lonau zu gehen und nicht mehr herüber zu kommen, es werde ihm denn vom Rat gnädig zugelassen.

Archivaliensignatur
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7407
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 21 Urgichten
Bestand
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)

Laufzeit
Etwa 1520 (ohne Datum)

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • Etwa 1520 (ohne Datum)

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