Archivale

Urteil

Regest: In der Schmachsache zwischen den Papierern allhie und zu Urach, Meistern und Gesellen insgemein, als Klägern und David Gretzinger als Antworter (= Beklagtem) ist mit Urteil zu Recht erkannt, dass dem Beklagten die gegen die Kläger mündlich und schriftlich ausgegossene Beschreiung weder ziemt noch gebührt, sondern er daran zuviel und unrecht gehandelt hat und deswegen zu ausgestandenem Gefängnis um 5 fl Straf angelegt wird, sodann die den Klägern dieser Sachen halber aufgelaufene ziemliche Unkosten ... schuldig. Doch sollen alle Sachen und Reden ... keinem Teil an Ehre und Glimpf verletzlich und nachteilig sein.
Publiciert vor Rat zu Reitlingen den 20. November anno 94.
M. Georg Oth, Stadtschreiber.

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3204
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Genetisches Stadium: Kopie

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 9 Zünfte Papierer
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
1594 November 20

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1594 November 20

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