Archivale

Urteil

Regest: In der Schmachsache zwischen Enderiß Mickh, Bürger und Papierer zu Eßlingen, Kläger, und David Grötzinger, Bürger und Papierer allhie, Beklagtem, ist erkannt worden, daß dem Beklagten die gegen den Kläger ausgegossene Schmähung weder geziemt noch gebührt, sondern er daran unrecht gehandelt hat und deswegen aufs Neue Tor gefangen gelegt und um 10 Gulden gestraft worden ist. Dazu ist er schuldig, dem Kläger ziemlich (= angemessen) die dieser Sachen halb aufgelaufenen Unkosten auf ein unterschiedlich Dartun (= auf Einzelnachweis) ... nach richterlicher Tax ... zu erstatten.
Doch ist die Handlung ex officio aufgehoben, so daß sie keinem Teil an Ehren und Glimpf verletzlich oder nachteilig sein soll.
M. Georg Otth, Stadtschreiber

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3195
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Bemerkungen: Ratsprotokolle 1579-1622 fehlen.

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 9 Zünfte Papierer
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
1594 August 15

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1594 August 15

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