Urkunden
Vlreich Herr zu Hanaw stellt der Stadt Nürnberg Quittung aus über 400 fl. Reichssteuer, die ihm König Wenzel verpfändet hatte. - Siegler: der Aussteller.
- Reference number
-
Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden 53
- Former reference number
-
83/1; BayHStA Reichsstadt Nürnberg Urkunden Nr. 3224
- Material
-
Perg.
- Language of the material
-
ger
- Further information
-
Besiegelung/Beglaubigung: mit anh. Siegel
Überlieferung: Ausfertigung
Originaldatierung: Geben an sant Stephans tage ze weihewahten etc. 1399.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1398
Monat: 12
Tag: 26
- Context
-
Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden >> Lade 1: Kaiserliche und königliche Anweisungen und Quittungen über die Stadtsteuer 1323-1411
- Holding
-
Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden
- Indexentry person
-
Hanau, Ulrich von
Wenzel, König
- Date of creation
-
1398 Dezember 26
- Other object pages
- View digital item at providers-website
- Last update
-
23.05.2025, 11:50 AM CEST
Data provider
Staatsarchiv Nürnberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1398 Dezember 26
Other Objects (12)
König Wenzel erlaubt dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern der Stadt Nürnberg ("Nuremberg"), dass sie sich mit Fürsten, Herren, Rittern, Knechten oder beliebigen andern um "vorwort, stallung oder vmb hilfe" vereinigen mögen, mit der Maßgabe jedoch, dass sie dieser Gnade sich weder wider das Reich noch wider der Korne zu Beheim gebrauchen sollen. - Siegler: der Aussteller.
König Wenzel gebietet, dass niemand die Bürger insgemein oder den Rat oder die Gemeinde der Stadt Nürnberg vor ein Cent- oder Land- oder irgend ein anderes Gericht laden soll, sondern seine Klage allein vor des Reichs Richter in Nürnberg bringe, wozu dann der Rat fünf oder sieben oder neun Bürger aus den Reichsstädten Windsheim oder Weissenburg nehmen möge. - Siegler: der Aussteller.
König Wenzel begnadet die Stadt Nürenberg, dass weder er noch seine Nachfolger im Reiche die alljährlich am Martinitage fällige Stadtsteuer im Betrage von 2000 Gulden fürderhin an irgend jemand verweisen oder verschreiben, sondern sie bei der königlichen Kammer behalten wollen. - Siegler: der Aussteller.
König Wenzel bestätigt den Kaufakt, in welchem der Burggraf Friderich zu Nürnberg dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern dieser Stadt die Schnitterdienste, die Hofstattpfennige sowie die Schmiedeschillinge aus der dortigen St. Lorenzenpfarre verkauft hat, und verleiht die genannten Rechte der Stadt zu rechtem Reichslehen. - Siegler: der Aussteller.