Monografie
Revidirte Berg-Ordnung für das Herzogthum Cleve, Fürstenthum Meurs und für die Grafschaft Mark : Sub Dato Berlin, den 29sten April 1766
- Standort
-
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 67 in: 2" An 8630-1
- Umfang
-
68, 29 S, 2"
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
P_Drucke_Rara
- Erschienen
-
[Berlin] : [Decker] , 1766
- PURL
- Letzte Aktualisierung
-
22.04.2025, 14:12 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Monografie
Entstanden
- [Berlin] : [Decker] , 1766
Ähnliche Objekte (12)
![Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß und geneigten Willen zuvor. Hochwohlgebohrner, Würdige, Wohlgebohrne, Veste und Hochgelahrte Räthe, besonders Liebe und liebe Getreue! Nachdem Wir aus denen verschiedenen, den Collateral-Erbschafts-Stempelsatz betreffenden, bey Uns geschehenen Anfragen gewahr worden, was für Zweiffel bey Anwendung Unserer unterm 29sten April 1771. ergangenen disfalsigen Circular-Verordnung annoch vorkommen; Als haben Wir solche hiedurch zu heben allergnädigst gut und nöthig gefunden, und des Endes nachstehendes näher bestimmen und festsetzen wollen ... [Gegeben Berlin, den 30sten September 1771.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d2f32290-6976-4386-a559-4a34958dba96/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß und geneigten Willen zuvor. Hochwohlgebohrner, Würdige, Wohlgebohrne, Veste und Hochgelahrte Räthe, besonders Liebe und liebe Getreue! Nachdem Wir aus denen verschiedenen, den Collateral-Erbschafts-Stempelsatz betreffenden, bey Uns geschehenen Anfragen gewahr worden, was für Zweiffel bey Anwendung Unserer unterm 29sten April 1771. ergangenen disfalsigen Circular-Verordnung annoch vorkommen; Als haben Wir solche hiedurch zu heben allergnädigst gut und nöthig gefunden, und des Endes nachstehendes näher bestimmen und festsetzen wollen ... [Gegeben Berlin, den 30sten September 1771.]
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Es ist in unserm Allgemeinen Preußischen Land-Rechte festgesetzt: daß die eintretende Vestungsstrafe bey mehreren Verbrechen, in so fern dabey erschwerende Umstände obwalten, durch körperliche Züchtigung am Anfang und Ende der Strafzeit verschärft werden soll ... [Gegeben Berlin, den 15. May 1797]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/86f7b40c-fc77-4972-9dd2-4434c99bcb29/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Es ist in unserm Allgemeinen Preußischen Land-Rechte festgesetzt: daß die eintretende Vestungsstrafe bey mehreren Verbrechen, in so fern dabey erschwerende Umstände obwalten, durch körperliche Züchtigung am Anfang und Ende der Strafzeit verschärft werden soll ... [Gegeben Berlin, den 15. May 1797]
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preussen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Würdiger und Hochgelahrter, Lieber Getreuer! Unser Haupt-Banco-Direktorium hat für nöthig gefunden, mit der Form der Banko-Obligationen eine solche Veränderung zu treffen, daß dieselbe gewissermaßen au Porteur gestellet ... werden soll ... so werdet Ihr und sämmtliche Presbyterien auch Prediger hierdurch gnädigst befehliget ... Berlin, den 15sten April 1795. Thulemeier. Thym.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/3ff7c3d6-d3dc-407a-a58a-7dd0e755723a/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preussen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Würdiger und Hochgelahrter, Lieber Getreuer! Unser Haupt-Banco-Direktorium hat für nöthig gefunden, mit der Form der Banko-Obligationen eine solche Veränderung zu treffen, daß dieselbe gewissermaßen au Porteur gestellet ... werden soll ... so werdet Ihr und sämmtliche Presbyterien auch Prediger hierdurch gnädigst befehliget ... Berlin, den 15sten April 1795. Thulemeier. Thym.
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preussen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte Räthe. Liebe Getreue! Da die zeitherige Erfahrung gelehret, daß bey Unsern Gerichtshöfen die Eydesleistungen noch öfters mit vielem Leichtsinn geschehen, und daß von den Schwörenden die Wichtigkeit eines Eydschwurs, und die großen Verpflichtungen, welche sie dadurch übernehmen, öfters nicht reiflich genug erwogen, ... so sehen Wir Uns dadurch veranlaßt, Euch die möglichste Wachsamkeit gegen den Mißbrauch der Eyde selbst ... ernstlich einzuschärfen ... : Gegeben Berlin, den 7ten März 1769](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/44efebd6-b01d-41b8-8d89-acc4d77d9c82/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preussen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte Räthe. Liebe Getreue! Da die zeitherige Erfahrung gelehret, daß bey Unsern Gerichtshöfen die Eydesleistungen noch öfters mit vielem Leichtsinn geschehen, und daß von den Schwörenden die Wichtigkeit eines Eydschwurs, und die großen Verpflichtungen, welche sie dadurch übernehmen, öfters nicht reiflich genug erwogen, ... so sehen Wir Uns dadurch veranlaßt, Euch die möglichste Wachsamkeit gegen den Mißbrauch der Eyde selbst ... ernstlich einzuschärfen ... : Gegeben Berlin, den 7ten März 1769
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Da die Vorschrift des Accise- und Zoll-Justitz-Reglements vom 11ten Junii 1772. Cap. II. §. 7. litt. g. wegen der bei persönlichen Vorladungen der Accise- und Zoll-Bedienten zu erlassenden Notificationen in die Allgemeine Gerichts-Ordnung nicht mit aufgenommen worden ... : Gegeben Berlin, den 30ten Januar 1797](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/6f0cf3ec-15b0-4ddc-bc34-429e50f2232a/full/!306,450/0/default.jpg)