Archivale
Urkunden und Druckschriften zur Geschichte des Bauernkriegs
Enthält u. a.: Artikel der Bauern im Inntal; Georg Truchsess von Waldburg, Auszüge aus der Pappenheimischen Chronik; Beschreibungen zum Bauernkrieg 1525 u.a. Kloster Salem, Stadt Kaufbeuren
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 9 Bü 13
- Alt-/Vorsignatur
-
Nr. 13
- Umfang
-
1 Bü, 3,5 cm, S. 1-166
- Bemerkungen
-
davon wurden im Jahre 1975 mehrere Schriftstücke herausgenommen und gesondert gelagert
- Kontext
-
Sammlung Prälat Schmid (Johann Christoph von Schmid,*1756, +1827, Urkunden, Drucke und Abschriften) >> Unterlagen der Sammlung Prälat Schmid
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 9 Sammlung Prälat Schmid (Johann Christoph von Schmid,*1756, +1827, Urkunden, Drucke und Abschriften)
- Indexbegriff Person
- Indexbegriff Ort
-
Kaufbeuren KF
Salem FN; Kloster
- Laufzeit
-
1524-1525
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:53 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1524-1525
Ähnliche Objekte (12)

Georg, Truchsess von Waldburg, Statthalter des Kaisers in Württemberg, teilt Abt und Konvent von Kloster Anhausen den Sieg der Spanier über die Franzosen bei Pamplona, die Belehnung des Kaisers mit dem Königreich Neapel durch den Papst und die gemeinsame Aktion gegen Genua mit und fordert sie auf, deswegen Prozessionen und Lobgesänge zu veranstalten und die Neuigkeiten dem gemeinen Volk von der Kanzel mitzuteilen.

Notarielles Vidimus einer Urkunde vom 9. Februar 1528, womit Erbtruchsess Georg III. Truchsess von Waldburg-Zeil, Statthalter des Fürstentums Württemberg und Konrad von Venningen, Landhofmeister zu Baden, das Eigentum des Klosters an zwei Waldstücken hinter Dobel, das Groß und Klein Lohert genannt, anerkennen.

Theyß Keßlar, B. zu Nürtingen, auf Befehl des Jörg Truchseß von Waldburg, obersten Feldhauptmanns der Stände des Schwäbischen Bundes zu Nürtingen gef., weil er sich, trotz des einer ganzen Gemeinde auferlegten Verbots, dass niemand unerlaubt über Nacht aus dem Zehnten gehe, mutwillig daraus entfernt und den aufrührerischen Bauern dieser Landschaft angeschlossen hatte, jedoch von den verordneten Botschaftern und Räten des Bundes statt der Anwendung des strengen Rechts zu der Strafe begnadigt, Wehr und Harnisch abzugeben und keine Waffen mehr zu tragen außer einem Brotmesser mit abgebrochener Spitze, auch offene Zechen zu meiden, gelobt unter Eid, nachdem er Wehr und Harnisch abgelegt hat, den Strafbestimmungen nachzukommen und schwört U.
