Bestand
Ellmannsweiler, Herrschaft (Bestand)
Inhalt und Bewertung
Den Ort mit Ortsherrschaft und Niedergericht besaß als Lehen des Stifts Kempten seit Anfang des 15. Jahrhunderts die Biberacher Familie Bruder, die sich 1476 von Ellmannsweiler schrieb. Durch Verkauf im Jahr 1497 kamen das Schloßgut und die Hälfte der Höfe an die Biberacher Familie von Essendorf-Horn, in der Mitte des 17. Jahrhunderts nach häufigem weiterem Besitzerwechsel an die Reichlin von Meldegg. Die andere Hälfte des Ortes verblieb zunächst einem Zweig der Familie Bruder, schmolz jedoch im Laufe des 16. und 17. Jahrhunderts durch Erbteilungen und Verkäufe zusammen, bis der letzte Sproß der Familie die restlichen Güter veräußerte. In der Folge erwarben die Reichlin von Meldegg eine Reihe von Gütern zurück, womit ihnen eine teilweise Wiederherstellung der früheren Herrschaft gelang. Sie blieb in ihrer Hand bis zum Verkauf an die Grafen von Waldbott-Bassenheim im Jahr 1819. Das Gut steuerte zum Ritterkanton Donau. Die Hoch- und Blutgerichtsbarkeit übte die Landvogtei Schwaben aus, wobei sie diese Rechte verschiedentlich weiterverlieh, 1742 an Kloster Salem.
Die im vorliegenden Bestand enthaltenen Archivalien stammen hauptsächlich aus reichlinscher Zeit. Sie wurden zwischen 1820 und 1839 von dem damaligen preußischen Staatsarchiv (heute Hessischen Hauptstaatsarchiv) Wiesbaden aus dem Archiv der Waldbott-Bassenheimschen Güterverwaltung erworben und 1958 an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart abgegeben. Ein kleiner Rest, der damals übersehen worden war, wurde 1997 nachgeliefert.
Geschichte der Herrschaft: 1. Die Besitzgeschichte der Grundherrschaft in Ellmannsweiler verlief recht wechselhaft. Der Ort wird urkundlich erstmals zu Anfang des 14. Jahrhunderts (1316) in Verbindung mit den in der benachbarten Reichsstadt Biberach verbürgerten Geschlechtern der Recke von "Alwiswilar" und der Graeter erwähnt. Im 15. Jahrhundert teilten sich die Biberacher Patrizierfamilien Holtzapfel (1443, 1454), Vochentzer (1443, 1454) und Amstetter (1460, 1472) in den Besitz. Die vorherrschende Stellung im Ort nahm seit Anfang des 15. Jahrhunderts die Biberacher Familie Bruder ein, die seit dem Erwerb des Burgstalls von den Graetern 1403 die Ortsherrschaft und das Niedergericht lehensweise besaß. Sie schrieb sich nachweislich seit 1476 von Ellmannsweiler. Doch begann der Brudersche Besitz seit Ausgang dieses Jahrhunderts durch Veräußerungen und Familienteilungen zu zerbröckeln. Das Schlossgut und die Hälfte der Maierhöfe kamen 1497 durch Kauf an die Biberacher Familie von Essendorf-Horn, von dieser zwischen 1535 und 1543 durch Erbschaft an die Familie Frank, danach 1573 durch Kauf an die Renner von Allmendingen und 1588 an die Freyberg-Achstetten. 1627 veräußerte die Witwe des letzten Freybergers dieser Linie Schlossgut und Zubehör an die Reichsstadt Biberach, die es jedoch infolge ihrer finanziellen Bedrängnisse während des Dreißigjährien Krieges an die Strölin von Böfingen veräußerte. Schließlich kam der schon seit Freybergischer Zeit stark verschuldete Besitz nach jahrelangem Prozessieren vor dem oberschwäbischen Landgericht im Jahre 1638 pfandschaftlich, 1653 endgültig an den kaiserlichen Obristwachtmeister Johann Reichlin von Meldegg d.Ä. zu Haldenberg. Die andere Hälfte des Weilers war nach 1497 einem anderen Zweig der Familie Bruder verblieben, deren Anteil jedoch im Verlauf des 16. und 17. Jahrhunderts durch Erbteilungen (z.B. an die Familie Freiburg zu Villingen) und Verkäufe (z.B. 1545 an die Stadt Biberach) beträchtlich zusammenschrumpfte. Der letzte Sproß der Familie Bruder, Johann Franz, Kanoniker des Moritzstifts zu Augsburg, veräußerte 1672 die ihm noch verbliebenen beiden Hofgüter an seinen Vetter Fidel Magnus von Pflummern und den Biberacher Spitalschreiber Peter Deber. Über Franz Ruöesch und dessen Sohn Franz Anton gelangten sie, inzwischen in 4 Höfe geteilt, 1733 an die Reichlin von Meldegg, die schon zuvor aus der Bruderschen Erbmasse Besitz zu Ellmannsweiler gekauft hatten (z.B. 1652/55). Der in den Händen der Reichlin wiedervereinigte Grundbesitz ging vor dem Aussterben der Haldenbergischen Linie (1735) durch Erbschaft auf die Fellheimer Linie über und blieb in deren Hand bis zum Verkauf der Herrschaft an die Grafen von Waldbott-Bassenheim im Jahre 1819. 2. Die Lehenshoheit über den Weiler besaß, vielleicht schon seit karolingischer Zeit, das Kloster und spätere Reichsstift Kempten. Sie ging 1803 auf die Krone Bayern, 1806 durch Staatsvertrag auf Württemberg über. 3. Die hoheitsrechtlichen Funktionen (Hoch- und Blutgericht sowie Geleit) übte seit ihrer Errichtung im ausgehenden 13. Jahrhundert die obere Landvogtei Schwaben aus, wohl als Erbin ursprünglich welfischer und staufischer Vogteirechte. Im Jahre 1594 gehörte Ellmannsweiler zum Amt "jenseits der Riß" in der sogenannten Unteren Landvogtei. Urkundlich erscheint die Blutgerichtsbarkeit über Ellmannsweiler erst nach dem Übergang der Herrschaft an die Freyberg und Reichlin als landvogteiliches Lehen. Sie wurde 1603 Hans Georg von Freyberg, 1685 auf 12 Jahre dem Kloster Gotteszell, 1743 dem Kloster Salem als Inhaber des Pflegamts Schemmerberg verliehen, welches sie bis 1803 ausübte. 4. Niedergericht und Ortsherrschaft wurden als zum Schlossgut gehörig von den jeweiligen Lehenträgern ausgeübt. Solange sich das Lehen in Händen von Biberacher Familien befand (15./17. Jahrhundert), behauptete das Biberacher Stadtgericht als Obergericht in Streitsachen um Erb und Eigen zwischen den Grundherrschaften und ihren Hintersassen seinen Einfluß. Hinsichtlich der niederen Frevel- und Untergangsgerichtsbarkeit wurden zwischen den Grundherrschaften im Laufe des 16. und 17. Jahrhunderts Verträge abgeschlossen. Im 18. Jahrhundert besaßen die Reichlin von Meldegg Ortsherrschaft und Niedergericht unbestritten. 5. Die Ortsherrschaft bezog seit alter Zeit die gewöhnliche Steuer und außerordentliche Hilfen. In späterer Zeit war Ellmannsweiler als "freiadliges Rittergut" (1659) zum schwäbischen Ritterkanton Donau kollektabel. Die Verwaltung trug bei der Kleinräumigkeit der Herrschaft grundherrschaftlich-patrimonialen Charakter. Die ersten, nicht ortsansässigen Besitzer, die Freyberg, ließen ihre Güter und Rechte zu Ellmannsweiler von einem Schultheißen, der ihrer benachbarten Vogtei Bronnen unterstellt war, verwalten, die Fellheimer Linie der Reichlin durch einen der Zentralverwaltung zu Fellheim unterstellten Kanzleiverwalter, Schultheißen oder Baumeister. Für hochgerichtliche Belange scheint ein gemeinschaftlicher Jurisdiktionsschultheiß eingesetzt gewesen zu sein, der zuletzt vom Pflegamt Schemmerberg im Einvernehmen mit der Reichlinschen Herrschaft bestellt wurde. 6. Die Gemeindeverfassung des Weilers war grundherrschaftlich geprägt. Es bestand Realgemeinderecht; als gemeindefähig, d.h. berechtigt zur Nutzung des Gemeindewalds und der Allmende, galten nur die Maier der grundherrlichen Lehenhöfe. Die Teilung dieser Lehenhöfe unter verschiedenen Grundherren seit Ende 15. Jahrhundert führte mehrfach zu Streitigkeiten um den Anteil der Hintersassen an den gemeinen Nutzungen (z.B. 1531). Das Bedürfnis, in gemeinsamen Angelegenheiten zu einem Ausgleich zu kommen, bestimmte die Grundherrschaften, zeitweilig gemeinsame Gemeindeorgane zu bestellen, die mit geringer Polizeistrafgewalt ausgestattet wurden (1553, 1559). Von einem Gemeindegericht verlautet nichts. Als Gemeindeorgane werden nur niedere Dienste genannt. Die Markungsgrenzen des Weilers wurden erst im 18. Jahrhundert gegenüber den grundherrlichen Ansprüchen der Nachbarschaft fixiert. 7. Kirchlich war Ellmannsweiler (soweit sich zurückverfolgen läßt) nach Lage der Ösche unter die beiden benachbarten Pfarreien Laupertshausen und Ummendorf aufgeteilt. Die durch den Ort und die Gemarkung verlaufende Pfarreigrenze war zugleich auch Dekanatsgrenze. Das nach Laupertshausen eingepfarrte Schlossgut entrichtete den Pfarrzehnt aus einer Wiese (1446, 1663), die Hintersassen hatten zur Naturalbesoldung des Mesners zu Laupertshausen beizutragen. Auch die Pfarrei Ummendorf bezog Zehntgefälle auf der Ellmannsweiler Markung. Die Gottesdienste in der Schlosskapelle wurden auf Wunsch der Einwohnerschaft von dem einen oder anderen Pfarrer gehalten, in der Regel aber nur einmal im Jahr, an Kirchweih, Messe gelesen. Philipp Renner von Allmendingen ließ die Kapelle auf eigene Kosten neu aufbauen, eine weitere Renovation erfolgte, gleichfalls mit herrschaftlicher Finanzhilfe, zu Anfang des 19. Jahrhunderts.
Zur Archivgeschichte: Die im Bestand "Herrschaft Ellmannsweiler" zusammengefaßten Urkunden, Akten und Bände sind Archivalien, die von dem ehemaligen preußischen Staatsarchiv Wiesbaden zwischen 1820 und 1839 zusammen mit Archivalien des vormaligen Frauenklosters Heggbach und der Waldbott-Bassenheimschen Güterverwaltung in Oberschwaben aus dem 1820 aufgelösten Archiv der Grafen Waldbott-Bassenheim zu Buxheim erworben und 1956 nach Stuttgart überführt worden sind. Ein kleiner Rest (2 Kartons), der damals übersehen worden war, wurde 1997 nachgeliefert. Über die ältere Geschichte dieser Archivalien, ihren ehemaligen Zustand und ihre Ordnung zur Zeit der niederadligen (ritterschaftichen) Herrschaft in Ellmannsweiler läßt sich nichts aussagen, da alte Register und Repertorien fehlen. Die vorhandenen Verzeichnisse von Dokumenten und Briefen der Schlossherrschaft und Bruderschen Grundherrschaft helfen nicht weiter, da die zum Teil angegebenen älteren Signaturen so spärlich und unzusammenhängend sind, daß sich eine ältere Registraturordnung daraus nicht rekonstruieren läßt. Es bleibt daher ungewiß, inwieweit über bloße Sammelverzeichnisse hinaus eine umfassende Registraturordnung bestanden hat - was für die Zeit der Reichlinschen Herrschaft denkbar wäre -, und welche Form und Gestalt diese besaß. Über das Schicksal der Ellmannsweiler Archivalien nach 1803 bzw. 1819 lassen sich - in Anlehnung an die Geschicke des Heggbachschen Archivs - auch nur Vermutungen anstellen. Die Lotterschen Reiseberichte vom Jahre 1827 sind für Ellmannsweiler unergiebig, da eine Untersuchung der Adelsarchive nicht Aufgabe der Reise Lotters war. Es steht lediglich fest, daß ein Teil der Ellmannsweiler Archivalien nach der Übernahme der Herrschaft durch die Waldbott-Bassenheim 1819 in deren Familienarchiv überführt worden sind. Wann dies geschehen ist, ob die Archivalien noch nach Aschaffenburg oder unmittelbar nach Buxheim (wohin das Familienarchiv zwischen 1835 und 1843 verlegt wurde) überführt wurden, ist nicht bekannt. Die wiederholten Untersuchungen des Buxheimer Archivs von Seiten des württembergischen Staatsarchivs, im Jahre 1879 durch Archivrat Stälin und 1920 durch Archivrat Dr. Mehring (siehe HStAS E 61 Nr. 43), richteten sich ausschließlich auf den Verbleib von ehemals Heggbacher Archivalien und sind deshalb ohne Ertrag für das Ellmannsweiler Archiv. Unbekannt ist auch, ob und wieviel Archivgut während der Waldbott-Bassenheimschen Gutsverwaltung in Ellmannsweiler selbst verblieben ist. Dass es sich bei dem vorliegenden Splitterbestand nicht um ein auch nur annähernd vollständiges Archiv handeln kann, liegt auf der Hand. Es erhebt sich daher die Frage nach dem Verbleib des restlichen Archivguts, soweit es nicht zugrunde gegangen ist. Das Hauptstaatsarchiv Stuttgart und das Staatsarchiv Ludwigsburg besaßen vor 1958 weder Urkunden noch Akten Ellmannsweiler Provenienz. Ein Teil des einschlägigen Archivguts dürfte 1875 beim Verkauf des Schlosses Ellmannsweiler an das fürstliche Haus Waldburg-Wolfegg in das Archiv zu Wolfegg gelangt sein. Eine weitere Archivalien-Abwanderung nach Wolfegg ist wohl im Jahre 1920 beim Verkauf des Buxheimer Archivs eingetreten; die ehemalige Waldbottsche Domanialkanzlei in München entschied sich damals, wie es heißt aus Standesrücksichten, für die Veräußerung der Hauptmasse der Archivalien an das fürstliche Haus Waldburg-Wolfegg, das als Gutsbesitzer von Ellmannsweiler auch an Ellmannsweiler Archivalien ein Interesse gehabt haben dürfte. Eine Rückfrage bei der fürstlich Waldburgischen Archivdirektion auf Schloss Zeil bei Leutkirch vom 2. Januar 1963 hat diese Vermutung bestätigt.
Neuordnung: 1. Ordnung und Verzeichnung der Urkunden Der vorliegende Bestand enthält 28 Urkunden aus dem 15. bis 18. Jahrhundert; davon sind 5 Pergamenturkunden, darunter ein kaiserlicher Konfirmationsbrief von 1501, 16 Papierausfertigungen und 7 Urkunden-Abschriften. Da es sich hierbei um einen fragmentarischen Restbestand handelt, wurde - gemäß den von Friedrich Pietsch eingeführten Grundsätzen - versucht, weitere hierher gehörende Urkunden zu erschließen unter Auswertung der vorliegenden Dokumentenverzeichnisse und Heranziehung handgeschriebener Quellen anderer Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart und gedruckter Quellenpublikationen. Die Gesamtzahl der Regesten erhöhte sich so auf 105. Folgende Archivverzeichnisse für das Schlossgut Ellmannsweiler wurden ausgewertet: 1) "Kurzes Verzeichnis der Verträge und anderer Briefe betr. Ellmannsweiler" von 1589, zitiert "Altes Verz. 1589", in 16 Nummern (Bestellnr. 1). Es wurde kurz nach dem Verkauf der Herrschaft an die Freyberg-Achstetten angelegt und enthält auf 9 Folio-Blättern und 2 Beilagen Urkunden und Vertragsbriefe in chronologischer Reihenfolge, doch nur in Kurzregestenform und ohne Angabe von Monats- und Tagesdaten, Zeugen, Bürgen und Sieglern. Das Verzeichnis ist aber angesichts des Verlusts der Originale trotzdem wertvoll, namentlich für die Besitzgeschichte. Die Richtigkeit des Inhalts nachzuprüfen, war nicht möglich. 2) "Inventarium über Ellmansweilische Dokumente und Briefe" (mit Beilagen), zitiert: "Invent. (1655)" (Bestellnr. 2). Es wurde nach dem Übergang des Ritterguts an die Reichlin von Meldegg in Gestalt eines nicht paginierten Folio-Heftes angelegt, lehnt sich im älteren Teil an das Verzeichnis von 1589 an und enthält Nachträge bis 1655 (insgesamt 29 Nummern) in chronologischer Reihenfolge. Die Nachträge sind mit voller Datierung und in Kurzregestenform aufgeführt. Der Wert dieses Inventariums liegt gleichfalls darin, daß es für die meisten darin aufgeführten Urkunden die einzige Überlieferungsform bildet, da die Originale verloren gegangen sind. Für die Brudersche Grundherrschaft liegen vor: 3) "Kopialbuch", betr. die Bruderschen Höfe und Güter zu Ellmannsweiler zitiert "Kopialbuch" (Bestellnr. 3): Es wurde Ende des 17. Jahrhunderts geschrieben und enthält im ersten, paginierten Teil (217 Seiten) 54 vollständige Urkunden von 1390 bis 1672 in nicht-chronologischer Ordnung, unter welchen sich die älteste und zugliech einzige Urkunde der Provenienz Ellmannsweiler aus dem 14. Jahrhundert befindet. Einige Extrakte aus verlorenen Urkunden finden sich im nicht paginierten Teil des Kopialbuchs, das außerdem Einträge anderer Art enthält: Rechnungsauszüge, Renovationen, Markungs- und Zehntbeschreibungen, Korrespondenzen u.a. Soweit die Einträge im Kopialbuch mit den erhaltenen Urkunden-, Originalen oder -abschriften vergleichbar sind, sind sie annähernd zuverlässig. 4) "Inventarium über die Ellmannsweilischen sogenannten Bruederischen Documenta und daselbst habende Gerechtsame", zitiert "Inventar" (Bestellnr. 4). Es ist wohl gleichzeitig oder kurz nach der Anfertigung des Kopialbuchs entstanden (wohl zur besseren Übersichtlichkeit, gleichsam als Inhaltsregister) und enthält in Regestenform die im Kopialbuch aufgeführten Urkunden von 1-54 in gleicher Reihenfolge. 5) "Spezification aller Briefe und Documente, die zu den Bruederischen Höfen gehören" von 1697, zitiert "Spez. 1697". Es bestand aus einem Doppelblatt mit 3 Beilagen (Bü. 5). Die darin auf geführten Urkunden sind teilweise auch im Kopialbuch enthalten. Weiter wurden folgende Archivbestände herangezogen: HStAS B 142, Herrschaft Warthausen, B 163, Biberach, Spital, B 456, Kloster Heggbach. Ausgewertet wurden ferner Victor Ernst, Das Biberacher Spital bis zur Reformation, in: WVjH. NF 6 (1897) S. 1-112 (zitiert: Ernst) Gustav Merk, Der Pfarr- und Gemeinderegistraturen des Oberamts Biberach (Württembergisches Archivinventare 9) 1913 (zitiert: Merk) Roland Seeberg-Elverfeldt, Das Spitalarchiv Biberach an der Riß I und II (Inventar der nichtstaatlichen Archive in Baden-Württemberg 5) 1958-1960 (zitiert: Seeberg-Elverfeldt) 2. Ordnung und Verzeichnung der Akten und Bände Die in diesem Bestand aufgenommenen Akten und Bände wurden aus der von Wiesbaden nach Stuttgart überführten Archivalien-Masse in völlig ungeordnetem Zustande herausgelöst. Die nur teilweise angegebenen alten Signaturen gaben keine Anhaltspunkte für die Rekonstruktion eines ehemaligen Archivzusammenhangs. Vielmehr mußte Stück für Stück einzeln durchgegangen und in eine neue sinnvolle Ordnung nach öffentlich-rechtlich und grundherrlich-privatrechtlichen Beziehungen gebracht werden. Dabei wurde der sachlichen Aufteilung der gesamten vorhandenen Akten der Vorzug gegeben vor einer Aufteilung nach den verschiedenen Grundherrschaften. Angesichts des geringen Umfangs der Akten wurden, abweichend von sonstiger Gepflognheit, behelfsweise auch Aktentitel aus den vorhandenen Inventaren, aus dem Kopialbuch und aus fremden Beständen des Hauptstaatsarchivs Stuttgart aufgenommen, so aus Bestand B 142 (Herrschaft Warthausen), B 456 (Kloster Heggbach), aus dem gedruckten Repertorium Spitalarchiv Biberach (Seeberg-Elverfeldt), eingefügt. Die Masse der Akten behandelt Gegenstände der Verwaltung des 18. und des beginnenden 19. Jahrhunderts. Die Bände - fast durchweg Rechnungen - sind bei den Akten verzeichnet. Die Verzeichnungsarbeiten wurden 1963/64 von Hubert Fink durchgeführt, 1978 von Hans-Martin Maurer überprüft und zu Ende geführt. Hans-Martin Maurer hat auch die Einleitung stark überarbeitet. Der Abschluß des Repertoriums unterblieb jedoch bis 1999. Bernhard Theil hat dann die vom Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden 1997 nachgelieferten Archivalien eingearbeitet sowie Einleitung und Titelaufnahmen auf den neuesten Stand gebracht, ohne allerdings den eng an den Quellen orientierten Wortlaut der Regesten zu verändern. Er hat ferner die Indices gefertigt. Der Bestand umfasst nunmehr 28 Urkunden und 109 Büschel (= 1,5 lfd. m). Stuttgart, im April 1978, Hans-Martin Maurer im Januar 1999 Bernhard Theil
Abkürzungsverzeichnis:
A Aussteller
Abschr. Abschrift
Ap. Apostoli
Apr. April
aufgedr. aufgedrückt
Aug. August
Beil. Beilage(n)
Bl. Blatt
d.Ä. der Ältere
d.J. der Jüngere
Dat. Datum
Dez. Dezember
Di. Dienstag
Do. Donnerstag
Febr. Februar
Fr. Freitag
h. Heller
HStAS Hauptstaatsarchiv Stuttgart
Jan. Januar
Jh. Jahrhundert
lb. Pfund
M. Monat
Mi. Mittwoch
Mo. Montag
n. nach
Nov. November
o. ohne
Okt. Okt.
Or. Original
Pap. Papier
Perg. Pergament
s. siehe
S. Siegel
Sa. Samstag
Schr. Schriftstück(e)
Sept. September
So. Sonntag
Sr. Siegler
T. Tag
v. vor
WVjH Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte
- Reference number of holding
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 86 a
- Extent
-
28 Urkunden, 109 Büschel
- Context
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 >> Sonstige weltliche Herrschaften
- Date of creation of holding
-
(1390-) 1496-1819
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
20.01.2023, 3:09 PM CET
Data provider
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Object type
- Bestand
Time of origin
- (1390-) 1496-1819