Bestand
Tettnang, Provisorisches Oberamt, Landgericht und Rentamt (Bestand)
Inhalt und Bewertung
mit den Akten des Stadtkommissariats Buchhorn
Vorbemerkung: Die Reichsstadt Buchhorn kam im Dezember 1802, das österreichische Oberamt Tettnang durch den Pressburger Frieden vom 26. Dezember 1805 an Bayern. Dieses richtete in Tettnang zunächst ein provisorisches Oberamt ein, das am 28. Januar 1807 von dem neu gebildeten Landgericht Tettnang abgelöst wurde. Zum Landgerichtsbezirk Tettnang gehörte im wesentlichen das vormals montfortische Gebiet mit Buchhorn (vgl. Viktor Ernst in Oberamtsbeschreibung Tettnang 2. Aufl. S. 275ff.). Das Landgericht war Gerichts- und Verwaltungsstelle und unterstand zunächst der Bayerischen Landesdirektion Schwaben in Ulm, seit der Territorialeinteilung vom 21. Juni 1808 dem Generalkreiskommissariat des Illerkreises in Kempten. Neben dem Landgericht bestand in Tettnang das Bayerische Rentamt als Verwaltungsstelle der Kameralrenten und Steuern. Es war der Finanzdirektion des Illerkreises in Kempten unterstellt. Der Bestand D 133 enthält demzufolge Akten des provisorischen Oberamts, des Landgerichts und des Rentamts Tettnang. Die Akten des provisorischen Oberamts bilden keine besondere Abteilung, sondern befinden sich als Vorakten bei den anderen Abteilungen. Angeschlossen sind dem Bestand die Akten des Bayer. Stadtkommissriats Buchhorn (1802-1810). Es war für Gericht und Verwaltung zuständig und wurde im Mai 1810, noch vor dem Übergang an Württemberg, aufgehoben (vgl. Oberamtsbeschreibung Tettnang 2. Aufl. S. 741). Die im vorliegenden Repertorium verzeichneten Akten (132 Büschel in 0,8 lfd. m) gelangten nach der Abtretung des Landgerichtsbezirks Tettnang durch Bayern an Württemberg (Staatsvertrag vom 18. Mai 1810, Übergabe am 6. Nov. 1810) zunächst an die württembergischen Bezirksstellen (Oberamt und Kameralamt) und von diesen dann in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts an das Staatsarchiv Ludwigsburg. Hier wurden sie bei der Neuordnung der württembergischen Oberamts- und Kameralamtsakten herausgelöst und 1952 durch cand. phil. Rothmund verzeichnet. Unmittelbare Vorakten des Bestandes D 133 sind die Akten des österreichischen Oberamts Tettnang (Rep. B 63). Für Nachträge sind nach den Abteilungen I und II Nummern freigehalten. Ludwigsburg, 22. Mai 1954 Gez. Dr. W. Grube Rechnungen des bayer. Amts Oberdorf und Schussental siehe Bestand F 204, Oberamt Tettnang, Nachtrag Bü 66 -74 wurden 1964 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart aus dem bestand B 123 II, Tettnang-Montfort, ausgesondert und dem Staatsarchiv Ludwigsburg übergeben.
- Bestandssignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 133
- Umfang
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149 Büschel (4,0 lfd. m)
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Behörden der Übergangszeit um 1803-um 1817 >> Auswärtige Behörden betreffend württembergische Orte 1802-1810 >> Bayern
- Bestandslaufzeit
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1802-1810 (Va ab 1801)
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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18.04.2024, 10:40 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1802-1810 (Va ab 1801)