Akten

Appellationis Auseinandersetzung um Suspendierung

Kläger: (2) Direktor und Assessoren des Kgl. Schwedischen Hofgerichts zu Greifswald

Beklagter: N N von Baerenfels, suspendierter Hofgerichtsassessor

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Johann Franz von Palthen (P) Bekl.: N N von Baerenfels (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P), seit 14.10.1766: Adam Christian hauschildt (A)

Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 29.04.1766 um Fristverkürzung für die Kl. zum Einbringen ihrer Beschwerden gegen ein Urteil der Vorpommerschen Landesregierung fordert das Tribunal die Kl. am 30.04. dazu auf, ihren Schriftsatz binnen 14 Tagen vorzulegen. Die Bitte des Hofgerichts vom 14.05. um Fristverlängerung wird am 15.05. abgelehnt. Am 29.05. legt das Hofgericht seinen Schriftsatz vor. Die Landesgericht hat eine Kommission eingesetzt, die die Zustände am Hofgericht überprüfen soll.Mitglied der KOmmission ist der Landsyndikus Haselberg, den das Hofgericht als Kommissar ablehnt, da er die Kommissionsarbeit behindert. Von Seiten der Kl. sind der Direktor von Aeminga und der Prof. jur. von Essen als Adjuncti benannt worden. Diese werden von den Kommissaren nicht ordnungsgemäß in die Arbeit der Kommission eingebunden, weshalb sich das Hofgericht über die Arbeit Haselbergs als Kommissar beschwert, von der Landesregierung aber abgewiesen wird. Dagegen appellieren die Kl. an das Tribunal und bitten, Haselberg von der Kommission zu entbinden. Am 21.06. weist das Tribunal die Landesregierung zur Einsendung der Akten der Vorinstanz an. Am 14.07. sendet die Landesregierung die Akten ein und rechtfertigt ihr bisheriges Vorgehen damit, die Vorwürfe gegen das Hofgericht schnellstmöglich zu überprüfen und es wieder arbeitsfähig zu machen. Am 06.09.1766 weist das Tribunal die Beschwerden des Hofgerichts zurück, da die vor dem Tribunal gegen Haselberg vorgebrachten Einwände zuvor nicht der Landesregierung mitgeteilt worden sind und verweist das Verfahren zurück an die Landesregierung. Am 13.10. legen die Kl. dagegen Rechtsmittel ein, bitten aber zunächst um Fristverlängerung, werden aber am 14.10. abgewiesen, da die Akten bereits wieder bei der Landesregierung sind. Auch die Bitte des Bekl. vom 14.10. um Fristverlängerung zum Einreichen eines Rechtsmittels wird am selben Tag abgewiesen. Dieser gibt am 21.11.1766 eine Erklärung dazu ab

Instanzenzug: 1. Vorpommersche Landesregierung 1766 2. Tribunal 1766

Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Landesregierung an die von ihr eingesetzten Kommissare vom 17. und 21.04.1766; Schreiben des Hofgerichts an die Landesregierung vom 16. und 19.04.1766 mit deren Antworten vom 17. und 20.04.1766; vom Greifswalder Notar Carl Hinrich Linde aufgenommene Appellation vom 19.04.1766; Schreiben der beigeordneten Kommissare an das Hofgericht vom 19.04.1766; Schreiben des Frl. v. Normann an das Hofgericht vom 26.04.1766; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Hertzberg vom 24.11.1766

Archivaliensignatur
(1) 0317
Alt-/Vorsignatur
Rep. 29, Nr. 481

Kontext
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.07. 1. Kläger G
Bestand
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Laufzeit
(1766) 29.04.1766-10.12.1766

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09.05.2025, 15:02 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1766) 29.04.1766-10.12.1766

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