Einblattdruck | Monografie | Verordnung
Warnungs-Bekanntmachung. Wer sich an dem Holze der Königlichen Haupt-Brenn-Holz-Administration diebisch, oder gar durch vorsetzliche Brandstiftung vergreift, hat ohnausbleiblich Vestungs- und nach Maaßgabe der Umstände, Lebensstrafe zu erwarten ... : Berlin, den 10. April 1797.
- Location
-
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 77 in: 2" An 8630-11
- VD 18
-
90015908
- Extent
-
[1] Bl.
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
P_Drucke_VD18
VD18 90015908
- Series
-
VD18 digital
- Published
-
[Berlin] : [Decker] , 1797
- Sponsorship
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- PURL
- Last update
-
22.04.2025, 2:07 PM CEST
Data provider
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Verordnung ; Einblattdruck ; Monografie
Time of origin
- [Berlin] : [Decker] , 1797
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![Bereits unterm 24sten October 1780 ist den sämtlichen Beamten mittelst gedruckten Circularis befohlen, die Holz-Forderungen für die Aemter und Unterthanen, längstens mit Ende August jeden Jahres einzureichen, damit alles Holz, zeitig vor dem Wadel gefordert und gehörig im Wadel gehauen werden könne ... [Berlin, den 19. May 1783 ... Circulaire an sämtliche Beamten, Forst- und Baubediente.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1f83ea0a-3872-4017-b676-c98a12a2f355/full/!306,450/0/default.jpg)
Bereits unterm 24sten October 1780 ist den sämtlichen Beamten mittelst gedruckten Circularis befohlen, die Holz-Forderungen für die Aemter und Unterthanen, längstens mit Ende August jeden Jahres einzureichen, damit alles Holz, zeitig vor dem Wadel gefordert und gehörig im Wadel gehauen werden könne ... [Berlin, den 19. May 1783 ... Circulaire an sämtliche Beamten, Forst- und Baubediente.]
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Es ist in unserm Allgemeinen Preußischen Land-Rechte festgesetzt: daß die eintretende Vestungsstrafe bey mehreren Verbrechen, in so fern dabey erschwerende Umstände obwalten, durch körperliche Züchtigung am Anfang und Ende der Strafzeit verschärft werden soll ... [Gegeben Berlin, den 15. May 1797]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/86f7b40c-fc77-4972-9dd2-4434c99bcb29/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Es ist in unserm Allgemeinen Preußischen Land-Rechte festgesetzt: daß die eintretende Vestungsstrafe bey mehreren Verbrechen, in so fern dabey erschwerende Umstände obwalten, durch körperliche Züchtigung am Anfang und Ende der Strafzeit verschärft werden soll ... [Gegeben Berlin, den 15. May 1797]
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preussen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte Räthe. Liebe Getreue! Da die zeitherige Erfahrung gelehret, daß bey Unsern Gerichtshöfen die Eydesleistungen noch öfters mit vielem Leichtsinn geschehen, und daß von den Schwörenden die Wichtigkeit eines Eydschwurs, und die großen Verpflichtungen, welche sie dadurch übernehmen, öfters nicht reiflich genug erwogen, ... so sehen Wir Uns dadurch veranlaßt, Euch die möglichste Wachsamkeit gegen den Mißbrauch der Eyde selbst ... ernstlich einzuschärfen ... : Gegeben Berlin, den 7ten März 1769](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/44efebd6-b01d-41b8-8d89-acc4d77d9c82/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preussen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte Räthe. Liebe Getreue! Da die zeitherige Erfahrung gelehret, daß bey Unsern Gerichtshöfen die Eydesleistungen noch öfters mit vielem Leichtsinn geschehen, und daß von den Schwörenden die Wichtigkeit eines Eydschwurs, und die großen Verpflichtungen, welche sie dadurch übernehmen, öfters nicht reiflich genug erwogen, ... so sehen Wir Uns dadurch veranlaßt, Euch die möglichste Wachsamkeit gegen den Mißbrauch der Eyde selbst ... ernstlich einzuschärfen ... : Gegeben Berlin, den 7ten März 1769
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Da die Vorschrift des Accise- und Zoll-Justitz-Reglements vom 11ten Junii 1772. Cap. II. §. 7. litt. g. wegen der bei persönlichen Vorladungen der Accise- und Zoll-Bedienten zu erlassenden Notificationen in die Allgemeine Gerichts-Ordnung nicht mit aufgenommen worden ... : Gegeben Berlin, den 30ten Januar 1797](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/6f0cf3ec-15b0-4ddc-bc34-429e50f2232a/full/!306,450/0/default.jpg)