Bestand
Brandschadenversicherungs-Deputation (Bestand)
Inhalt und Bewertung
Von 1751 an wurden mehrfach Feuerkassendeputationen errichtet, aber erst 1772/73, als der Versicherungszwang eingeführt wurde, schuf man endgültig die Brandschadenversicherungs-Deputation, die Vorgängerin der späteren "Württ. Gebäudebrandversicherungsanstalt".
Die Akten wurden nach 1945 aus der Ämterregistratur A 211 und A 213, Rubrik Feuersachen herausgelöst. Beigefügt sind Akten der zeitweilig bestehenden Göppinger und Neuenbürger Brandbaudeputationen und Schriftstücke (ab 1702) der gelegentlich eingerichteten Feuerdeputationen, die Feuerordnungen zu entwerfen und Feuerschauen zu überwachen hatten. Der Bestand ist topographisch nach Ämtern gegliedert. Rechnungen der Gebäudebrandversicherungsanstalt in: A 19a, E 226.
Vorbemerkung: Regierungsdirektor Dipl.-Ing. Egid Fleck erwähnt in seiner Veröffentlichung "Die Anfänge der öffentlich-rechtlichen Brandversicherung in den früheren Gebieten des heutigen Landes Baden-Württemberg" (Württembergisches Jahrbuch für Statistik und Landeskunde 1957, S. 107 ff.) ein Projekt zu einer Feuerkasse im Herzogtum Württemberg, das die Regierung nach dem großen Stadtbrand zu Schorndorf am 3. Dezember 1743 entwarf. Dieser Plan kam jedoch nicht zur Ausführung. Erst durch Dekret vom 25. Februar 1751 (Büschel 7) wurde eine vierköpfige Feuerkassendeputation ernannt. Die Bemühungen dieser Deputation um Errichtung einer Feuerkasse scheiterten aber am Widerstand der Landstände. Landschaftskonsulent Joh. Jakob Moser griff dann den Gedanken einer Feuerkasse wieder auf. Er entwarf in vier Kapiteln mit 41 Paragraphen ein Statut für eine auf Gegenseitigkeit aufzubauende Feuerkasse. Diese "Nachricht von einer freywilligen Feuer-Cassa, welche zum Besten der Einwohnere des Herzogthums Würtemberg angeordnet und von Hoch-Fürstlicher Landes-Herrschaft gnädigst bestättiget worden ist" wurde im Jahre 1754 gedruckt und im Lande verteilt. Wiederum wurde eine herzogliche Deputation eingesetzt, welche die Vorschläge für diese freiwillige Feuerkasse zu prüfen hatte. Doch kam die Sache nicht weiter. Moser arbeitete einen neuen Entwurf zur Schaffung einer freiwilligen Brandversicherungsgesellschaft aus (Büschel 9), der am 26. Juli 1756 von Herzog Karl Eugen genehmigt wurde. Diese Brandversicherungs-Anstalten-Ordnung wurde mit einem kurzgehaltenen Generalreskript vom 24. September 1736 publiziert. Nachdem am 22. März 1757 noch einmal ein Generalreskript (Büschel 10) erlassen worden war, das sich mit der Regelung einiger weiterer Punkte befaßte, ging die Gesellschaft aus Mangel an Unterstützung bald wieder ein. Erneute Verhandlungen zwischen Regierungsratskollegium und Landschaft führten nach dem Siebenjährigen Kriege zu dem Generalreskript vom 10. September 1771, das die Einführung einer herzoglichen Deputation unter Zuziehung landschaftlicher Deputierter zur vorläufigen Beratung über die gesetzliche Einführung der Brandversicherungsgesellschaft vorsah. In einem weiteren Reskript vom 9. März 1772 wurden dann in 24 Paragraphen die wesentlichen Bestimmungen der kommenden Brandversicherungsordnung als Landesangelegenheit behandelt und erläutert. Diese Instruktion bringt den Versicherungszwang für alle Gebäudebesitzer. Unter dem 16. Januar 1773 wurde als allgemeines Landesgesetz die "Herzogliche Württembergische allgemeine Brandschadens-Versicherungs-Ordnung" (siehe Reyscher Bd. 14 Nr. 1358, S. 871-905) verkündet. Nach diesem Gesetz trat die Versicherung rückwirkend auf Georgii (23. April) 1772 in Kraft. Die Anstalt besteht heute noch als Württembergische Gebäudebrandversicherungsanstalt".
Der Großteil der hiernach verzeichneten Akten beginnt mit dem Jahre 1772, jedoch liegen auch zahlreiche Archivalien über die Verhandlungen zur Einführung der freiwilligen Feuerkasse vor. Außerdem ist dem Bestand als Vorakten (ab 1702) der Schriftverkehr der von Fall zu Fall bestehenden Feuerdeputationen angeschlossen, die vornehmlich die Aufgabe hatten, Vorschläge zur Verbesserung, Revision und Einführung der Feuerordnungen und Feuerschauen zu machen und über deren Durchführung zu wachen. Ein Teil der Akten fiel bei Neuverzeichnung des Bestandes Oberrat, Generalia (A 211) an; zur Hauptsache wurden sie jedoch aus dem Bestand Oberrat, Spezialia (A 213), Rubrik Feuersachen, herausgelöst. Der Bestand enthält auch Akten der zeitweise bestehenden Göppinger und Neuenbürger Brandbaudeputationen, des Oberrats und vereinzelt der Rentkammer, des Geheimen Rats und der Landrechnungsdeputation. Er umfaßt in 236 Büscheln 2,8 lfm. Ludwigsburg, den 2. Januar 1938 W. Bürkle NB.: Die Rechnungen der Gebäudebrandversicherungsanstalt befinden sich in den Beständen A 19a, Rechnungen der altwürttembergischen Hof- und Residenzbehörden (Jgg. 1772-1807) und E 225/26, neuere Rechnungen (Jgg. 1808-1917).
- Bestandssignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 239
- Umfang
-
236 Büschel
- Kontext
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Altwürttembergisches Archiv >> Weltliche Zentralbehörden >> Deputationen
- Verwandte Bestände und Literatur
-
E. Fleck, Die Anfänge der öffentlich-rechtlichen Brandversicherung in den früheren Gebieten des heutigen Landes Baden-Württemberg, in: Württ. Jahrbuch für Statistik und Landeskunde, 1957, S. 107 ff.
P. Sauer, 200 Jahre württembergische Gebäudebrandversicherungsanstalt 1773-1973, 1973
- Bestandslaufzeit
-
1702-1805
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 15:09 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1702-1805