Archivale
Stiftbrief
Regest: Ursula Mäßlin, Jacob Wirts von Rottwile selig eheliche Witwe, Bürgerin zu Reutlingen, bekennt, daß sie ihr Seelgerät gesetzt hat, indem sie mit Gunst und Wissen des Abts Hiltprant des Klosters zu Küngsprunnen (= Königsbronn) Ordens von Citele, da die Kirche zu Rütlingen incorporiert ist an den Tisch desselben Klosters zu Küngsprunnen, auch mit Gunst und Wissen Meister Jos Selers, zu diesen Zeiten Pfarrers der Pfarrkirche zu Reutlingen, gewidmet und gestiftet hat eine ewige Pfründ zu einer ewigen Meß einem besondern Priester auf den Altar, gelegen in St. Peters Kirche zu Reutlingen an der gerechten (= rechten) Seite, darauf Eberhart Bechts, ihres lieben Tochtermanns, Vordere (= Vorfahren) vor Zeiten auch eine ewige Meß und Pfründ gestiftet haben. Das soll die erste und dies die andere Pfründ sein auf dem gemeldeten Altar. Dieser Altar ist geweiht der Ehre der edeln Himmelskönigin Maria, der heil. 3 Könige und St. Martins. Sie macht die Stiftung Gott dem Allmächtigen und seiner lieben Mutter Maria und allem himmlichen Heer zu Lob und Ehren um des Seelenheiles willen der Nes (= Agnes), ihrer Tochter selig, und aller ihrer Vordern und Nachkommen und auch allen gläubigen Seelen zu Trost und Hilf. Die Stiftung soll unschädlich sein der Pfarrkirche zu Reutlingen. Folgendes Geld hat sie an die ewige Mess gestiftet:
1) 15 fl jährl. Gült gibt die Stadt Reutlingen aus der Stadt und von allen ihren Nutzen und Renten. Die 15 fl können abgelöst werden mit 300 rhein. Gulden nach Laut und Inhalt des darauf bezüglichen Hauptbriefs. Wenn sie abgelöst werden, soll jeglicher Kastvogt, der zu der Zeit die Pfründ zu leihen hat, mit dem Priester, der die Pfründ besingt und inofficiert, dieses Geld wieder anlegen und eine ewige Gült, wenn sie die finden, oder, wenn das nicht sein kann, eine Gült auf Ablösung darum kaufen.
2 Pfund Heller ewigs Geld, fällig auf St. Martins Tag, die zu diesen Zeiten gibt Conrat Baiger der Rechenmacher zu Pfullingen aus etlichen Weingärten und Baumgärten nach Laut des darauf bezüglichen Briefs.
3) 16 Schilling Heller ewiges Gelds gibt Heinz Hase, Schultheiß zu Rumenspach, aus einer Wiese.
Sie, die Stifterin, will zu ihren Lebzeiten die Pfründ, so oft sie ledig wird, selber leihen. Nach ihrem Tod soll ihr Tochtermann Eberhart Becht sie leihen, nach dessen Tod sein ältester Sohn und darnach allwegen (= immer) der älteste von demselben Stamm Mannesname an einen ehrbaren Priester. Dieser Priester, dem die erwähnte zweite Pfründ auf dem Altar geliehen ist, soll geloben, sich priesterlich zu halten und keine andere Pfründ zu besingen noch zu haben. Er soll dazu geloben, daß er, falls er ein offenlicher Weiber +) würde oder ein Spieler oder sich anderer Bosheit unterwünde und sich darin nicht bessern wollte, wenn er 2mal oder 3mal gemahnt würde, ohne alle Widerrede von der Pfründ und ihren Einkünften unverzüglich abtrete und sie einem ehrbaren Priester leihen lasse. Er soll auch geloben, daß er weder Mettenbuch ++) noch Meßbuch, Geld, Gezierd oder andere Dinge der Pfründ verkaufe noch entführe, und soll auch um dies alles sichere Briefe und Instrument (= Urkunde) geben, das stät zu halten, wenn der, der ihm leiht, Furcht hat, daß er sein Gelübde breche. Die Stifterin hat die Pfründe also gestiftet, daß der Kastvogt, der sie zu leihen hat, sie zu keiner andern Pfründ stoßen, sondern sie einem Priester allein leihen und lassen soll.
Abt Hiltprant und Pfarrer Jos Seler erklären, daß die Stiftung mit ihrem Wissen und Willen geschehen ist
Es folgt die latein. Bestätigungsurkunde des Bischofs von Konstanz vom 8. Juni 1453.
- Archivaliensignatur
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A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. 2373
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Hiltprant Abt zu Konigsprunnen
Meister Jos Seler, Pfarrherr zu Reutlingen
Junker Hans von Melchingen
Bemerkungen: +) Fischer: Schw. WB: ein Weiber = einer, der immer den Weibern nachläuft
++) Fischer: Schw. WB: Mette = Nachtgottesdienst mit Gesang
Bem.: Schenkung Frida Vogel (Berlin) 1954
Genetisches Stadium: Kopie
Verweis: ASig.: Nr. 23
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20) >> Bd. 7 Bechtenpflege
- Bestand
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A 2 b (Verfassung u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20)
- Laufzeit
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1453 April 28, Samstag nach St. Jörgen Tag
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1453 April 28, Samstag nach St. Jörgen Tag