Einblattdruck
Nachdeme Einem Hochlöblichen Rath, dieser des Heil. Römischen Reichs- Stadt Nürnberg die zuverläßigsten Anzeigen beschehen, daß bei denen offenen Gewerben, besonders aber Beken, Wirthen und Mezgern, die unconventionsmässige Kruzer und Groschen ... wiederum einzuschleichen beginnen ... als hat man von Obrigkeitlichen Amts wegen ... somit jedermänniglich ... die Annahm und Verausgabung ... verbiethen wollen ... : Decretum in Senatu, den 13. Aug. 1770
- Weitere Titel
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Nachdeme Einem Hochlöblichen Rath, dieser des Heil. Römischen Reichs- Stadt Nürnberg die zuverläßigsten Anzeigen beschehen
Rat; Reichsstadt; Nürnberg; Anzeige; Gewerbe; Bäcker; Gastwirt; Metzger; Fleischer; Kreuzer; Groschen; Münze; Einschleichung; Amt; Obrigkeit; Verbot; Ausgabe; Annahme
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 s-87
- Maße
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Satzspiegel 25,5 x 15 cm
- Umfang
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1 Bl.
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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1 Ill.; Holzschnitt 5 x 15 cm
Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1770, 13. August
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt und Ausstellungsdatum
Verordnung; Münzverruf
- Schlagwort
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Münzordnungen und Münzverrufe
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099397-8
- Letzte Aktualisierung
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16.04.2025, 08:38 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Einblattdruck
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