Einblattdruck

Nachdeme Einem Hochlöblichen Rath, dieser des Heil. Römischen Reichs- Stadt Nürnberg die zuverläßigsten Anzeigen beschehen, daß bei denen offenen Gewerben, besonders aber Beken, Wirthen und Mezgern, die unconventionsmässige Kruzer und Groschen ... wiederum einzuschleichen beginnen ... als hat man von Obrigkeitlichen Amts wegen ... somit jedermänniglich ... die Annahm und Verausgabung ... verbiethen wollen ... : Decretum in Senatu, den 13. Aug. 1770

Weitere Titel
Nachdeme Einem Hochlöblichen Rath, dieser des Heil. Römischen Reichs- Stadt Nürnberg die zuverläßigsten Anzeigen beschehen
Rat; Reichsstadt; Nürnberg; Anzeige; Gewerbe; Bäcker; Gastwirt; Metzger; Fleischer; Kreuzer; Groschen; Münze; Einschleichung; Amt; Obrigkeit; Verbot; Ausgabe; Annahme
Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 s-87
Maße
Satzspiegel 25,5 x 15 cm
Umfang
1 Bl.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
1 Ill.; Holzschnitt 5 x 15 cm
Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1770, 13. August
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt und Ausstellungsdatum
Verordnung; Münzverruf

Schlagwort
Münzordnungen und Münzverrufe

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099397-8
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:38 MESZ

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