Einblattdruck

Nachdeme Einem Hochlöblichen Rath, dieser des Heil. Römischen Reichs- Stadt Nürnberg die zuverläßigsten Anzeigen beschehen, daß bei denen offenen Gewerben, besonders aber Beken, Wirthen und Mezgern, die unconventionsmässige Kruzer und Groschen ... wiederum einzuschleichen beginnen ... als hat man von Obrigkeitlichen Amts wegen ... somit jedermänniglich ... die Annahm und Verausgabung ... verbiethen wollen ... : Decretum in Senatu, den 13. Aug. 1770

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Alternative title
Nachdeme Einem Hochlöblichen Rath, dieser des Heil. Römischen Reichs- Stadt Nürnberg die zuverläßigsten Anzeigen beschehen
Rat; Reichsstadt; Nürnberg; Anzeige; Gewerbe; Bäcker; Gastwirt; Metzger; Fleischer; Kreuzer; Groschen; Münze; Einschleichung; Amt; Obrigkeit; Verbot; Ausgabe; Annahme
Location
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 s-87
Dimensions
Satzspiegel 25,5 x 15 cm
Extent
1 Bl.
Language
Deutsch
Notes
1 Ill.; Holzschnitt 5 x 15 cm
Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1770, 13. August
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt und Ausstellungsdatum
Verordnung; Münzverruf

Keyword
Münzordnungen und Münzverrufe

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099397-8
Last update
16.04.2025, 8:38 AM CEST

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