Monografie

Nachdeme Einem Hochlöblichen Rath dieser des Heil. Römischen Reichs-Stadt Nürnberg abermal die zuverläßigsten Anzeigen beschehen, daß bei denen offenen Gewerben, besonders aber Beken, Wirthen und Mezgern, die unconventionsmäßige Kreuzer und Groschen .... wiederum einzuschleichen beginnen ... als hat man von Obrigkeitlichen Amts wegen, hierdurch ... die Annahm und Verausgabung der schlechten ... Sorten ... nachdrucksamst untersagen, und verbiethen wollen ... : Decretum in Senatu, den 10. Junii, 1772

Sprache
Deutsch
Umfang
1 Bl.
Anmerkungen
Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1772, 10. Juni
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt und Ausstellungsdatum
Verordnung; Münzverruf

Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 s-88

Thema
Münzordnungen und Münzverrufe; Münze; Münzwesen; Verruf; Verbot; Einfuhr; Annahme; Ausgabe; 13. August 1770; Verordnung; Schlechte Münze; Inflation; Schaden; Gewerbe; Handwerk; Beschlagnahme; Strafe; Strafandrohung; Konfiskation; Geld; Geldwert; Visitation; Überprüfung; 1772; 1750-1800; Nürnberg; Stadtrat ; Einblattdruck

Erschienen
[Nürnberg] : [1772]

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099396-2
Letzte Aktualisierung
20.04.2023, 14:59 MESZ

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