BGH, Urteil v. 8. 2. 2019 – V ZR 176/17 (OLG Celle)

Zusammenfassung: Zwar kann eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten einer juristischen Person sachenrechtlich auch für unbestimmte Zeit bestellt werden. Im Rahmen der Förderung gemäß § 88d II. WoBauG waren jedoch keine unbefristeten Wohnungsbelegungsrechte vorgesehen. Der V. Zivilsenat des BGH reduziert im Fall einer unbefristeten Vereinbarung entsprechend § 139 BGB die Bindung auf das rechtlich zulässige Maß. Herbert Grziwotz (JZ 2019, 739) stimmt der Entscheidung zu und ordnet die Fallkonstellation in den Kontext der Instrumente zur Verhinderung von Bodenspekulationen und zur Förderung sozialen Wohnbaus ein

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
Online-Ressource (4 Seiten)
Sprache
Deutsch

Erschienen in
BGH, Urteil v. 8. 2. 2019 – V ZR 176/17 (OLG Celle) ; volume:74 ; number:14 ; year:2019 ; pages:736-739
Juristenzeitung ; 74, Heft 14 (2019), 736-739

DOI
10.1628/jz-2019-0267
URN
urn:nbn:de:101:1-2019091809364026599807
Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
15.08.2025, 07:20 MESZ

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