Bestand
Maschke, Otto; Pfarrer (Bestand)
Der Nachlass von Otto Maschke wurde 2023 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 26 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1917 bis 1923. Der Nachlass liegt im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.118.Otto Maschke (05.03.1902-17.01.1965) war als Pfarrer von 1930 bis zu seinem plötzlichen Tod im Jahr 1965 in der Kirchengemeinde Steinhagen tätig. Als langjähriger Pfarrer hat er die Kirchengemeinde maßgeblich geprägt und bereichert. Seine Amtszeit fällt in eine Zeit großer politischer und gesellschaftlicher Umbrüche. Otto Maschke war ein erklärter Anhänger der Bekennenden Kirche. In Vertretung von Pfarrer Heuer aus Werther nahm er im Frühjahr 1934 an der Barmer Bekenntnissynode teil, die sein Lehrer und Mentor Karl Barth mitorganisiert hat.Davon zeugt der im Nachlass überlieferte Ausweis von Pfarrer Maschke mit Berechtigung, alle Veranstaltungen in der Gemarker Kirche Wuppertal-Barmen vom 29. bis 31. Mai 1934 zu besuchen (LkA EKvW 3.118 Nr. 5).Die Teilnahme an der Barmer Synode hatte für den jungen Pfarrer erhebliche Auswirkungen: dem sportbegeisterten Mitglied des Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps (NSKK) wurde der freiwillige Austritt nahegelegt. Zu dieser Zeit stand auch die seelsorgerliche Betreuung des auf dem Ströhen neu eingerichteten Strafgefangenenlagers zur Diskussion. Otto Maschke wurde vom Konsistorium wegen der gegen ihn erhobenen politischen Bedenken die Betreuung des Lagers jedoch verweigert (LkA EKvW 4.58 Nr. 458).Otto Maschke hat während seines gesamten Lebens die Verbindung zu Karl Barth gepflegt. 1926 stenografierte er einen Vortrag Karl Barths, der als Buch gedruckt wurde und Otto Maschkes Mitarbeit im Vorwort mit Dank erwähnte (LkA EKvW 3.118 Nr. 24). Bis in die 1960er Jahre stenografierte er Vorträge Barths und sandte sie ausgearbeitet an seinen Lehrer (Martin Maschke in: Die Lupe Nr. 134/2-2014, LkA EKvW 3.118 Nr. 4).Die im Nachlass sichergestellten amtlichen Unterlagen der Ev. Kirchengemeinde Steinhagen sind in deren Archiv übernommen und entsprechend gekennzeichnet worden (LkA EKvW 4.58 Nr. 445-458). Von besonderem Wert sind die Akten, die über kirchenpolitischen Auseinandersetzungen in der Nazizeit berichten.Erwähnenswert ist auch ein Stück der Bronzeglocke der Steinhagener Dorfkirche. Das Geläut wurde 1917 für Kriegszwecke abgeliefert und eingeschmolzen. Offenbar hat Maschke einen kleinen Teil dieser Glocke als persönlichen Gegenstand aufbewahrt und, wie sein Sohn erzählte, als Briefbeschwerer benutzt (LkA EKvW 4.58 Nr. 452, LkA EKvW 3.118 Nr. 14).Außer Unterlagen von und über Pfarrer Maschke sind Unterlagen seiner Frau Hilde und seines Sohnes Martin überliefert.Hilde Maschke, geb. Sopp (07.12.1899-17.07.1969), Lehrerin von Beruf, war seit 13. Juli 1931 mit Pfarrer Maschke verheiratet. In Steinhagen hat sie 34 Jahre lang die Frauenhilfe geleitet. 1969 hat sie einen Bericht über die Amtszeit von Otto Maschke in Steinhagen verfasst (LkA EKvW 3.118 Nr. 2). Überliefert sind auch ihre Unterlagen zur Tätigkeit der Frauenhilfe Steinhagen.Der Sohn Martin Maschke (23.06.1933-30.09.2022), Rechtsanwalt und Notar in Steinhagen, engagierte sich u.a. als Heimatforscher und -pfleger. 1971 wurde er Gründungsmitglied des Heimatvereins Steinhagen und von 1974 bis 2002 dessen Vorsitzender. 1994 wurde er Kreisheimatpfleger des Kreises Gütersloh und Vorsitzender des Heimatgebietes Minden-Ravensberg. Sein Interesse für die Geschichte kam auch der Kirchengemeinde Steinhagen zugute. Ihm ist die umfangreiche Sammlung zur Geschichte der Kirchengemeinde, besonders zur Glockengeschichte, zu verdanken.Der Teilnachlass der Familie Maschke wurde uns von Frau Marion Kunert, Tochter von Martin Maschke, übergeben. Den anderen Teil verwahrt der Heimatverein Steinhagen. Frau Marion Kunert und Frau Annegret Weber haben in akribischer Kleinarbeit die Unterlagen ausgewertet und zusammengestellt.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.118 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.118 Nr. ...".Bielefeld, im Juli 2023Anna Warkentin Quellen und Literatur (Auswahl): s. Veröffentlichungen im Archivbestand (LkA EKvW 3.118 Nr. 4) sowiePersonalakte LkA EKvW 1 neu Nr. 1783Prüfungsarbeiten zum 1. und 2. theologischen Examen LkA EKvW 1.2 Nr. 3396Hilde Maschke: Kriegsende im Pfarrhaus. - In: 18. Gemeindechronik Heimatverein Steinhagen, Steinhagen 1995, S. 31-36.Büschenfeld, Jürgen: Steinhagen im Nationalsozialismus.Ländliche Gesellschaft im Gleichschritt. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte, 2018, S. 52 ff.
Form und Inhalt: Der Nachlass von Otto Maschke wurde 2023 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 26 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1917 bis 1923. Der Nachlass liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.118.
Otto Maschke (05.03.1902-17.01.1965) war als Pfarrer von 1930 bis zu seinem plötzlichen Tod im Jahr 1965 in der Kirchengemeinde Steinhagen tätig. Als langjähriger Pfarrer hat er die Kirchengemeinde maßgeblich geprägt und bereichert. Seine Amtszeit fällt in eine Zeit großer politischer und gesellschaftlicher Umbrüche. Otto Maschke war ein erklärter Anhänger der Bekennenden Kirche. In Vertretung von Pfarrer Heuer aus Werther nahm er im Frühjahr 1934 an der Barmer Bekenntnissynode teil, die sein Lehrer und Mentor Karl Barth mitorganisiert hat.
Davon zeugt der im Nachlass überlieferte Ausweis von Pfarrer Maschke mit Berechtigung, alle Veranstaltungen in der Gemarker Kirche Wuppertal-Barmen vom 29. bis 31. Mai 1934 zu besuchen (LkA EKvW 3.118 Nr. 5).
Die Teilnahme an der Barmer Synode hatte für den jungen Pfarrer erhebliche Auswirkungen: dem sportbegeisterten Mitglied des Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps (NSKK) wurde der freiwillige Austritt nahegelegt. Zu dieser Zeit stand auch die seelsorgerliche Betreuung des auf dem Ströhen neu eingerichteten Strafgefangenenlagers zur Diskussion. Otto Maschke wurde vom Konsistorium wegen der gegen ihn erhobenen politischen Bedenken die Betreuung des Lagers jedoch verweigert (LkA EKvW 4.58 Nr. 458).
Otto Maschke hat während seines gesamten Lebens die Verbindung zu Karl Barth gepflegt. 1926 stenografierte er einen Vortrag Karl Barths, der als Buch gedruckt wurde und Otto Maschkes Mitarbeit im Vorwort mit Dank erwähnte (LkA EKvW 3.118 Nr. 24). Bis in die 1960er Jahre stenografierte er Vorträge Barths und sandte sie ausgearbeitet an seinen Lehrer (Martin Maschke in: Die Lupe Nr. 134/2-2014, LkA EKvW 3.118 Nr. 4).
Die im Nachlass sichergestellten amtlichen Unterlagen der Ev. Kirchengemeinde Steinhagen sind in deren Archiv übernommen und entsprechend gekennzeichnet worden (LkA EKvW 4.58 Nr. 445-458). Von besonderem Wert sind die Akten, die über kirchenpolitischen Auseinandersetzungen in der Nazizeit berichten.
Erwähnenswert ist auch ein Stück der Bronzeglocke der Steinhagener Dorfkirche. Das Geläut wurde 1917 für Kriegszwecke abgeliefert und eingeschmolzen. Offenbar hat Maschke einen kleinen Teil dieser Glocke als persönlichen Gegenstand aufbewahrt und, wie sein Sohn erzählte, als Briefbeschwerer benutzt (LkA EKvW 4.58 Nr. 452, LkA EKvW 3.118 Nr. 14).
Außer Unterlagen von und über Pfarrer Maschke sind Unterlagen seiner Frau Hilde und seines Sohnes Martin überliefert.
Hilde Maschke, geb. Sopp (07.12.1899-?), Lehrerin von Beruf, war seit 13. Juli 1931 mit Pfarrer Maschke verheiratet. In Steinhagen hat sie 34 Jahre lang die Frauenhilfe geleitet. 1969 hat sie einen Bericht über die Amtszeit von Otto Maschke in Steinhagen verfasst (LkA EKvW 3.118 Nr. 2). Überliefert sind auch ihre Unterlagen zur Tätigkeit der Frauenhilfe Steinhagen.
Der Sohn Martin Maschke (23.06.1933-30.09.2022), Rechtsanwalt und Notar in Steinhagen, engagierte sich u.a. als Heimatforscher und -pfleger. 1971 wurde er Gründungsmitglied des Heimatvereins Steinhagen und von 1974 bis 2002 dessen Vorsitzender. 1994 wurde er Kreisheimatpfleger des Kreises Gütersloh und Vorsitzender des Heimatgebietes Minden-Ravensberg. Sein Interesse für die Geschichte kam auch der Kirchengemeinde Steinhagen zugute. Ihm ist die umfangreiche Sammlung zur Geschichte der Kirchengemeinde, besonders zur Glockengeschichte, zu verdanken.
Der Teilnachlass der Familie Maschke wurde uns von Frau Marion Kunert, Tochter von Martin Maschke, übergeben. Den anderen Teil verwahrt der Heimatverein Steinhagen. Frau Kunert und die Presbyterin Annegret Weber haben in akribischer Kleinarbeit die Unterlagen ausgewertet und zusammengestellt.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.118 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.118 Nr. ...".
Bielefeld, im Juli 2023
Anna Warkentin
Quellen und Literatur (Auswahl):
s. Veröffentlichungen im Archivbestand (LkA EKvW 3.118 Nr. 4) sowie
Personalakte LkA EKvW 1 neu Nr. 1783
Prüfungsarbeiten zum 1. und 2. theologischen Examen LkA EKvW 1.2 Nr. 3396
Hilde Maschke: Kriegsende im Pfarrhaus. – In: 18. Gemeindechronik Heimatverein Steinhagen, Steinhagen 1995, S. 31-36.
Büschenfeld, Jürgen: Steinhagen im Nationalsozialismus.Ländliche Gesellschaft im Gleichschritt. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte, 2018, S. 52 ff.
- Bestandssignatur
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3.118
- Kontext
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe
- Bestandslaufzeit
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1917-2023
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1917-2023