Bestand
Horstmeier, Walther; Pfarrer (Bestand)
Der Nachlass von Walther Horstmeier wurde 2022 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 67 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1917 bis 1996. Der Nachlass liegt im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.122.Walther Horstmeier (18.01.1890-24.04.1989) wurde im Jahr 1933 Hilfsprediger und Ende 1934 Pfarrer in Kattenvenne. 1948 wechselte er zum Ev. Mädchenwerk der EKvW. 1957 wurde er Landesjugendpfarrer der EKvW mit Sitz in Witten. Ab 1961 bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1973 übernahm er eine Tätigkeit als Missionsinspektor bei der Rheinischen Missionsgesellschaft in Wuppertal-Barmen. Der Nachlass enthält überwiegend persönliche Korrespondenzen zwischen Walther Horstmeier und seiner Verlobten und späteren Ehefrau Irmgard aus der Verlobungszeit und v.a. aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges. Nicht nur private, sondern auch berufliche und politische Angelegenheiten spiegeln sich in den Briefen wider. Sie sind eine beeindruckende Quelle der Zeitgeschichte, deren nähere Erschließung und sogar Veröffentlichung wünschenswert wäre.Weitere interessante Quellen sind Fotoalben aus Horstmeiers Studienzeit, in denen Veranstaltungen der Bibelkreise in den Jahren von 1928 bis 1933 dokumentiert sind.Ein Teil des Nachlasses (vier Kartons von elf) wurde im Juni 1994 von der Witwe Irmgard Horstmeier an Pfarrer i.R. Eberhard Warns übergeben. Warns hat den Teilnachlass grob geordnet und im Oktober 1994 an das Landeskirchliche Archiv weitergegeben. Dieser Teil ist anhand der Altsignaturen mit Anfangsbuchstaben A, B, C und D zu erkennen. Warns hat versucht die Lücken in der Tätigkeit von Walther Horstmeier zu schließen; die entsprechende Korrespondenz mit Irmgard Horstmeier befindet sich in seinem Nachlass (LkA EKvW 3.35 Nr. 60)Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.122 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.122 Nr. ..."Bielefeld, im August 2022Anna WarkentinQuellen und Literatur (Auswahl):LkA EKvW 3.35 Nachlass Eberhard Warns Nr. 60Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 2. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2017, S. 81.https://kattenvenne.ekvw.de/fileadmin/mediapool/gemeinden/KG_kattenvenne/Informationen_als_PDF/125_Jahre_Kirche_in_Kattenvenne.pdf
Form und Inhalt: Der Nachlass von Walther Horstmeier wurde 2022 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 67 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1917 bis 1996. Der Nachlass liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.122.
Walther Horstmeier (18.01.1890-24.04.1989) wurde im Jahr 1933 Hilfsprediger und Ende 1934 Pfarrer in Kattenvenne. 1948 wechselte er zum Ev. Mädchenwerk der EKvW. 1957 wurde er Landesjugendpfarrer der EKvW mit Sitz in Witten. Ab 1961 bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1973 übernahm er eine Tätigkeit als Missionsinspektor bei der Rheinischen Missionsgesellschaft in Wuppertal-Barmen.
Der Nachlass enthält überwiegend persönliche Korrespondenzen zwischen Walther Horstmeier und seiner Verlobten und späteren Ehefrau Irmgard aus der Verlobungszeit und v.a. aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges. Nicht nur private, sondern auch berufliche und politische Angelegenheiten spiegeln sich in den Briefen wider. Sie sind eine beeindruckende Quelle der Zeitgeschichte, deren nähere Erschließung und sogar Veröffentlichung wünschenswert wäre.
Weitere interessante Quellen sind Fotoalben aus Horstmeiers Studienzeit, in denen Veranstaltungen der Bibelkreise in den Jahren von 1928 bis 1933 dokumentiert sind.
Ein Teil des Nachlasses (vier Kartons von elf) wurde im Juni 1994 von der Witwe Irmgard Horstmeier an Pfarrer i.R. Eberhard Warns übergeben. Warns hat den Teilnachlass grob geordnet und im Oktober 1994 an das Landeskirchliche Archiv weitergegeben. Dieser Teil ist anhand der Altsignaturen mit Anfangsbuchstaben A, B, C und D zu erkennen. Warns hat versucht die Lücken in der Tätigkeit von Walther Horstmeier zu schließen; die entsprechende Korrespondenz mit Irmgard Horstmeier befindet sich in seinem Nachlass (LkA EKvW 3.35 Nr. 60)
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.122 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.122 Nr. ..."
Bielefeld, im August 2022
Anna Warkentin
Quellen und Literatur (Auswahl):
LkA EKvW 3.35 Nachlass Eberhard Warns Nr. 60
Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 2. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2017, S. 81.
https://kattenvenne.ekvw.de/fileadmin/mediapool/gemeinden/KG_kattenvenne/Informationen_als_PDF/125_Jahre_Kirche_in_Kattenvenne.pdf
- Reference number of holding
-
3.122
- Context
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe
- Date of creation of holding
-
1917-1996
- Other object pages
- Delivered via
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
23.06.2025, 8:11 AM CEST
Data provider
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1917-1996