Urkunden
König Sigmund stellt der Judenschaft zu Nürnberg Quittung aus über 6000 fl als erste Rate einer ihr auferlegten außerordentlichen Steuer.
- Archivaliensignatur
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden 1102
- Alt-/Vorsignatur
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88/1
- Material
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Perg.
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Sonstige Erschließungsangaben
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Besiegelung/Beglaubigung: mit anh. Siegel.
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Nürnberg
Vermerke: Kanzleivermerk: Ad mandatum domini regis Johannes Kirchen.
Originaldatierung: Der geben ist zu Nuremberg 1414 des nechsten montags nach sant Michelstag.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1414
Monat: 10
Tag: 1
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden >> Lade 11: Kaiserliche und königliche Schutzbriefe für Juden 1313-1468; königliche Quittungen für den "Gulden Opferpfennig" der Juden, 1409-1414 - auch: königlicher Schlagschatz
- Bestand
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden
- Indexbegriff Person
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Sigmund, Kaiser
- Indexbegriff Ort
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Nürnberg, Juden
- Laufzeit
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1414 Oktober 1
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
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23.05.2025, 11:50 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1414 Oktober 1
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König Sigmund gibt den Bürgermeistern, dem Rat und den Bürgern insgesamt der Stadt Nüremberg Gewalt, dass sie allen jenen, welche die von oder zu ihrer Stadt Wandernden auf des Reichs Straßen ausraubten oder widerrechtlich angriffen und beschädigten, selbst oder durch ihre diener und Helfer nachstellen und nachfolgen, sie nach Nüremberg bringen und dort über sie als schädliche Leute richten mögen, mit der Beschränkung jedoch, dass sie die Gefangenen nicht durch umwallte Märkte oder gemauerte Schlösser, darinnen Halsgerichte wären, führen sollen. - Siegler: der Aussteller.

Kaiser Sigmund bestätigt und erneuert anläßlich seiner Krönung zum römischen Kaiser sein der Stadt Nuremberg unterm 31. Oktober 1427 über den Ankauf der burggräflichen Burg ob der Stadt nebst den zugehörigen Gütern und Rechten erteiltes Konfirmationsprivileg sowie die gleichzeitig ausgesprochene Belehnung mit den erkauften Stücken (KA/C Nr. 30). - Siegler: der Aussteller.
