Urkunden
König Sigmund stellt der Judenschaft zu Nürnberg Quittung aus über 6000 fl als erste Rate einer ihr auferlegten außerordentlichen Steuer.
- Reference number
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden 1102
- Former reference number
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88/1
- Material
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Perg.
- Language of the material
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ger
- Further information
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Besiegelung/Beglaubigung: mit anh. Siegel.
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Nürnberg
Vermerke: Kanzleivermerk: Ad mandatum domini regis Johannes Kirchen.
Originaldatierung: Der geben ist zu Nuremberg 1414 des nechsten montags nach sant Michelstag.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1414
Monat: 10
Tag: 1
- Context
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden >> Lade 11: Kaiserliche und königliche Schutzbriefe für Juden 1313-1468; königliche Quittungen für den "Gulden Opferpfennig" der Juden, 1409-1414 - auch: königlicher Schlagschatz
- Holding
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden
- Indexentry person
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Sigmund, Kaiser
- Indexentry place
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Nürnberg, Juden
- Date of creation
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1414 Oktober 1
- Other object pages
- View digital item at providers-website
- Last update
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23.05.2025, 11:50 AM CEST
Data provider
Staatsarchiv Nürnberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1414 Oktober 1
Other Objects (12)

Willebrief König Sigmunds, worin er als König zu Behem, Kurfürst und Reichserzschenk seinen Willen dazu gibt, dass des Reichs Heiligtum, welches er zur Sicherung vor den Wiclefen zu Behem dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern gemeiniglich zu Nuremberg zur Aufbewahrung übergeben habe, fürderhin ewiglich dortselbst verbleiben solle. - Siegler: der Aussteller.

König Sigmund gibt den Bürgermeistern, dem Rat und den Bürgern insgesamt der Stadt Nüremberg Gewalt, dass sie allen jenen, welche die von oder zu ihrer Stadt Wandernden auf des Reichs Straßen ausraubten oder widerrechtlich angriffen und beschädigten, selbst oder durch ihre diener und Helfer nachstellen und nachfolgen, sie nach Nüremberg bringen und dort über sie als schädliche Leute richten mögen, mit der Beschränkung jedoch, dass sie die Gefangenen nicht durch umwallte Märkte oder gemauerte Schlösser, darinnen Halsgerichte wären, führen sollen. - Siegler: der Aussteller.
