Urkunden
Kurfürst Johann Wilhelm in Bayern [von der Pfalz] bekundet, dass er, nachdem Weiprecht von Gemmingen verstorben ist, dessen Sohn Uriel für diesen selbst und als Ältesten und Lehnsträger seines Bruders Reinhard und seiner Vettern, der Brüder Johann Reinhard und Friedrich, der Söhne des verstorbenen Hans Albrechts, Johann Bernhard und Eberhard, der Söhne des verstorbenen Achilles Christophs, Franz Ignatius, des verstorbenen Johann Gottliebs Sohn, Johann Christoph, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, sowie "curatorio nomine" seines verstorbenen Bruders Weiprecht Sohn, Ernst Ludwig, allen von Gemmingen, näher bezeichnete Güter und Zinse zu Gochsen zu Mannlehen verliehen hat.
- Reference number
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                Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Hornberg-1 Nr. 713
 
- Former reference number
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                No 20; 138; D18
 69 von Gemmingen-Hornberg Nr. U 713
 
- Language of the material
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                Deutsch
 
- Further information
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                Ausstellungsort: Heidelberg
 Siegler: Aussteller
 Überlieferungsart: Ausfertigung
 Siegelbeschreibung: Siegel in Holzkapsel anhängend
 Vermerke: Rückvermerk vorhanden.
 Anmerkungen: Autor: Kurt Andermann
 
- Context
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                Archiv der Freiherren von Gemmingen auf Burg Hornberg: Urkunden >> 18. Jahrhundert >> Aussteller >> Weltliche Herrschaften >> Kurpfalz / Bayern
 
- Holding
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                Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Hornberg-1 Archiv der Freiherren von Gemmingen auf Burg Hornberg: Urkunden
 
- Date of creation
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                1705 Februar 5
 
- Other object pages
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- Rights
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                        Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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                        04.04.2025, 8:13 AM CEST
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1705 Februar 5
Other Objects (12)
 
        
    
    
        
    
    Herzog Karl zu Württemberg bekundet, dass er Karl Ludwig von Gemmingen, württembergischem Legationsrat, für diesen selbst und als Träger für die übrigen gemmingischen Agnaten Bürger Linie, nämlich Reinhard, Eberhard und Ludwig, des verstorbenen Reinhards Söhne, Friedrich August, Wilhelm Ludwig und Johann Philipp, des verstorbenen Friedrichs Söhne, Ludwig Eberhard und Hans Weiprecht, des verstorbenen Ernst Ludwigs Söhne, Johann Christoph, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, Karl August und Eberhard, des verstorbenen Eberhards Söhne, Casimir, des verstorbenen Johann Bernhards Sohn, Karl Wilhelm, des verstorbenen Friedrichs Sohn, und Philipp Adam, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, den Kirchensatz zu Buttenhausen und drei näher bezeichnete Höfe oder Güter daselbst mit allen Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat.
![Kurfürst Karl Philipp in Bayern [von der Pfalz] bekundet, dass er Johann Bernhard von Gemmingen, des verstorbenen Achilles Christophs Sohn, für diesen selbst und als Ältestem und Lehnsträger von dessen Bruder Eberhard und dessen Vettern Franz Ignatius, des verstorbenen Johann Gottliebs Sohn, Philipp Adam, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, Friedrich, des verstorbenen Hans Albrechts Sohn, Johann Christoph, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, Ernst Ludwig, des verstorbenen Weiprechts Sohn, Johann Adam, Karl Ludwig und Uriel, des verstorbenen Uriels Söhne, sowie Reinhard, Eberhard, Friedrich und Ludwig, der Söhne des verstorbenen Reinhards, allen von Gemmingen, näher bezeichnete Güter und Zinse zu Gochsen zu Mannlehen verliehen hat.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/166a1cb9-e501-40ea-91df-dbc9bc9a3754/full/!306,450/0/default.jpg) 
        
    
    
        
    
    Kurfürst Karl Philipp in Bayern [von der Pfalz] bekundet, dass er Johann Bernhard von Gemmingen, des verstorbenen Achilles Christophs Sohn, für diesen selbst und als Ältestem und Lehnsträger von dessen Bruder Eberhard und dessen Vettern Franz Ignatius, des verstorbenen Johann Gottliebs Sohn, Philipp Adam, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, Friedrich, des verstorbenen Hans Albrechts Sohn, Johann Christoph, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, Ernst Ludwig, des verstorbenen Weiprechts Sohn, Johann Adam, Karl Ludwig und Uriel, des verstorbenen Uriels Söhne, sowie Reinhard, Eberhard, Friedrich und Ludwig, der Söhne des verstorbenen Reinhards, allen von Gemmingen, näher bezeichnete Güter und Zinse zu Gochsen zu Mannlehen verliehen hat.
 
        
    
    
        
    
    Herzog Wilhelm Ludwig zu Württemberg bekundet, dass er Eberhard von Gemmingen, des verstorbenen Philipps Sohn, für diesen selbst und für dessen Lehnsagnaten Weiprecht, des verstorbenen Reinhards Sohn, Johann Reinhard, des verstorbenen Johann Christophs Sohn, Johann Albrecht, des verstorbenen Johann Konrads Sohn, und die Brüder Georg Schweickard und Achilles Christoph, des verstorbenen Eberhards Söhne, alle von Gemmingen Bürger Linie, den Kirchensatz zu Buttenhausen und drei Höfe oder Güter daselbst mit allen Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat.
![Erzbischof Lothar Friedrich zu Mainz bekundet, dass er Weiprecht von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards Sohn, als nunmehr Ältestem und Lehnsträger für diesen selbst und für Johann Reinhard, des verstorbenen Johann Christophs Sohn, sodann für Eberhard, des verstorbenen Philipps Sohn, für die Brüder Georg Schweickard und Achilles Christoph, des verstorbenen Eberhards Söhne, sowie für Johann Albrecht, des verstorbenen Johann Konrads Sohn, alle von Gemmingen, näher bezeichnete Güter [im Raum Oppenheim, Erfelden, Stockstadt und Wintersheim], die Afterlehen sind, verliehen hat.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/3de486f6-7f5e-4c15-9ca5-d9cf59bb08dd/full/!306,450/0/default.jpg) 
        
    
    
        
    
    Erzbischof Lothar Friedrich zu Mainz bekundet, dass er Weiprecht von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards Sohn, als nunmehr Ältestem und Lehnsträger für diesen selbst und für Johann Reinhard, des verstorbenen Johann Christophs Sohn, sodann für Eberhard, des verstorbenen Philipps Sohn, für die Brüder Georg Schweickard und Achilles Christoph, des verstorbenen Eberhards Söhne, sowie für Johann Albrecht, des verstorbenen Johann Konrads Sohn, alle von Gemmingen, näher bezeichnete Güter [im Raum Oppenheim, Erfelden, Stockstadt und Wintersheim], die Afterlehen sind, verliehen hat.
 
        
    
    
        
    
    Herzog Wilhelm Ludwig zu Württemberg bekundet, dass er Eberhard von Gemmingen, des verstorbenen Philipps Sohn, für diesen selbst und für dessen Lehnsagnaten Weiprecht, des verstorbenen Reinhards Sohn, Johann Reinhard, des verstorbenen Johann Christophs Sohn, sowie deren Leibslehnserben von Gemmingen in absteigender Linie Rappenau, Schloss und Dorf, samt allen Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat.
 
        
    
    
        
    
    Herzog Wilhelm Ludwig zu Württemberg bekundet, dass er Weiprecht von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards Sohn, für diesen selbst und für dessen Lehnsagnaten Johann Reinhard, des verstorbenen Johann Christophs Sohn, Johann Albrecht, des verstorbenen Johann Konrads Sohn, und die Brüder Georg Schweickard und Achilles Christoph, des verstorbenen Eberhards Söhne, alle von Gemmingen Bürger Linie, den Kirchensatz zu Buttenhausen und drei Höfe oder Güter daselbst mit allen Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat.
![Erzbischof Damian Hartard zu Mainz bekundet, dass er Weiprecht von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards Sohn, als derzeit Ältestem und Lehnsträger für diesen selbst und für Johann Reinhard, des verstorbenen Johann Christophs Sohn, für die Brüder Georg Schweickard und Achilles Christoph, des verstorbenen Eberhards Söhne, sowie für Johann Albrecht, des verstorbenen Johann Konrads Sohn, alle von Gemmingen, näher bezeichnete Güter [im Raum Oppenheim, Erfelden, Stockstadt und Wintersheim], die Afterlehen sind, verliehen hat.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/ac797e25-629c-4eec-9bcd-f238e4c965ea/full/!306,450/0/default.jpg) 
        
    
    
        
    
    Erzbischof Damian Hartard zu Mainz bekundet, dass er Weiprecht von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards Sohn, als derzeit Ältestem und Lehnsträger für diesen selbst und für Johann Reinhard, des verstorbenen Johann Christophs Sohn, für die Brüder Georg Schweickard und Achilles Christoph, des verstorbenen Eberhards Söhne, sowie für Johann Albrecht, des verstorbenen Johann Konrads Sohn, alle von Gemmingen, näher bezeichnete Güter [im Raum Oppenheim, Erfelden, Stockstadt und Wintersheim], die Afterlehen sind, verliehen hat.
![Kurfürst Johann Wilhelm in Bayern [von der Pfalz] bekundet, dass er, nachdem Weiprecht von Gemmingen verstorben ist, dessen Sohn Uriel für diesen selbst und als Ältesten und Lehnsträger seines Bruders Reinhard und seiner Vettern, der Brüder Johann Reinhard und Friedrich, der Söhne des verstorbenen Hans Albrechts, Johann Bernhard und Eberhard, der Söhne des verstorbenen Achilles Christophs, Franz Ignatius, des verstorbenen Johann Gottliebs Sohn, Johann Christoph, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, sowie "curatorio nomine" seines verstorbenen Bruders Weiprecht Sohn, Ernst Ludwig, allen von Gemmingen, ein Drittel am großen und kleinen Zehnt in Steiner und Kochertürner Gemarkung samt allen Nutzungen und Zugehörungen von wegen der Herrschaft Weinsberg zu Mannlehen verliehen hat.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/5d4571b5-f812-480d-8549-4c10bb09391f/full/!306,450/0/default.jpg) 
        
    
    
        
    
    