Archivale

Antwort von Bürgermeister und Rat zu Eßlingen auf eine Reutlinger Anfrage wegen suspecti veneficii (Giftmordverdachtes)

Regest: Der Rat von Reutlingen hat mitgeteilt, dass eines Metzgers Weib wegen Giftmordverdachtes von Obrigkeits wegen eingezogen, wegen vorhandener genugsamer Indizien an die Folter geschlagen wurde, sich aber von den Indizien durch ausgestandene Tortur reinigte, von den Richtern entlassen und ihrem Ehemann wieder zugeschieden und nun dieser von der gesamten Metzgerzunft ganz unschuldigerweise angefochten und in der Ausübung seines ehrlich erlernten Handwerks turbiert (= gestört) wurde. Wunschgemäss hat der Rat von Eßlingen seinen Kerzen- und Obermeistern der Metzgerzunft den erwähnten Fall mitgeteilt. Diese haben die Sache nicht anders angesehen, als dass dem unschuldigen Metzger, wenn er sein Handwerk erlernt und bis dato unklagbar getrieben hat, um seines auch unschuldigen und von den Richtern freigesprochenen Eheweibs willen das Handwerk nicht niedergelegt werden könne.
Bürgermeister und Rat von Eßlingen.

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2878
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): auf der Rückseite Siegel der Stadt Eßlingen

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Metzger
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
1697 Feburar 23

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1697 Feburar 23

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