Archivale
Antwort von Bürgermeister und Rat zu Eßlingen auf eine Reutlinger Anfrage wegen suspecti veneficii (Giftmordverdachtes)
Regest: Der Rat von Reutlingen hat mitgeteilt, dass eines Metzgers Weib wegen Giftmordverdachtes von Obrigkeits wegen eingezogen, wegen vorhandener genugsamer Indizien an die Folter geschlagen wurde, sich aber von den Indizien durch ausgestandene Tortur reinigte, von den Richtern entlassen und ihrem Ehemann wieder zugeschieden und nun dieser von der gesamten Metzgerzunft ganz unschuldigerweise angefochten und in der Ausübung seines ehrlich erlernten Handwerks turbiert (= gestört) wurde. Wunschgemäss hat der Rat von Eßlingen seinen Kerzen- und Obermeistern der Metzgerzunft den erwähnten Fall mitgeteilt. Diese haben die Sache nicht anders angesehen, als dass dem unschuldigen Metzger, wenn er sein Handwerk erlernt und bis dato unklagbar getrieben hat, um seines auch unschuldigen und von den Richtern freigesprochenen Eheweibs willen das Handwerk nicht niedergelegt werden könne.
Bürgermeister und Rat von Eßlingen.
- Archivaliensignatur
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2878
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegel (Erhaltung): auf der Rückseite Siegel der Stadt Eßlingen
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Metzger
- Bestand
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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Laufzeit
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1697 Feburar 23
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
Stadtarchiv Reutlingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1697 Feburar 23