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Antwort von Bürgermeister und Rat zu Eßlingen auf eine Reutlinger Anfrage wegen suspecti veneficii (Giftmordverdachtes)

Regest: Der Rat von Reutlingen hat mitgeteilt, dass eines Metzgers Weib wegen Giftmordverdachtes von Obrigkeits wegen eingezogen, wegen vorhandener genugsamer Indizien an die Folter geschlagen wurde, sich aber von den Indizien durch ausgestandene Tortur reinigte, von den Richtern entlassen und ihrem Ehemann wieder zugeschieden und nun dieser von der gesamten Metzgerzunft ganz unschuldigerweise angefochten und in der Ausübung seines ehrlich erlernten Handwerks turbiert (= gestört) wurde. Wunschgemäss hat der Rat von Eßlingen seinen Kerzen- und Obermeistern der Metzgerzunft den erwähnten Fall mitgeteilt. Diese haben die Sache nicht anders angesehen, als dass dem unschuldigen Metzger, wenn er sein Handwerk erlernt und bis dato unklagbar getrieben hat, um seines auch unschuldigen und von den Richtern freigesprochenen Eheweibs willen das Handwerk nicht niedergelegt werden könne.
Bürgermeister und Rat von Eßlingen.

Reference number
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2878
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Siegel (Erhaltung): auf der Rückseite Siegel der Stadt Eßlingen

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Metzger
Holding
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Date of creation
1697 Feburar 23

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1697 Feburar 23

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