Führer
Wiens Beste - 250 Top-Adressen : Restaurants, Bars, Beisln, Imbisse, Cafés, Heurige ; with English summaries
- Standort
-
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- ISBN
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9783902469618
- Maße
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25 cm, 455 g
- Umfang
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130 S.
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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zahlr. Ill.
- Schlagwort
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Restaurant
Wien
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
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Wien
- (wer)
-
D + R Verl.-Ges.
- (wann)
-
2015
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
Burghardt, Anna
Schmid, Hans
Grünwald, Christian
- Inhaltsverzeichnis
- Rechteinformation
-
Bei diesem Objekt liegt nur das Inhaltsverzeichnis digital vor. Der Zugriff darauf ist unbeschränkt möglich.
- Letzte Aktualisierung
-
11.06.2025, 14:01 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Führer
Beteiligte
- Burghardt, Anna
- Schmid, Hans
- Grünwald, Christian
- D + R Verl.-Ges.
Entstanden
- 2015
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![Hans Schmid aus Knittlingen [Kr. Vaihingen], wegen Raufhändeln und Körperverletzung zu Nürtingen gef. und vom Vogt peinlich angeklagt, jedoch auf ein Gnadengesuch an Herzog Christof von Württemberg strenger Strafverfolgung überhoben und freigelassen mit der Auflage, keine Waffen mehr zu tragen, alle offenen Zechen und Wirtshäuser zu meiden, sich mit dem von ihm verwundeten Gesellen gütlich oder rechtlich zu vertragen, sowie sein Atzung zu bezahlen, gelobt unter Eid, diese Begnadigungsartikel zu erfüllen und schwört U. Schmid hatte auf der Kirchweih zu Oberensingen in betrunkenem Zustand, allerdings ohne Schuld, einen Streit angefangen, dabei einen ihm zunächst sitzenden Mann trotz Friedebietens geschlagen und einen Mitknecht verwundet, als er mit Gewalt niedergehauen und zum Frieden gebracht werden musste.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4e0540ac-e1e1-4a80-83fd-ece8604862ef/full/!306,450/0/default.jpg)
Hans Schmid aus Knittlingen [Kr. Vaihingen], wegen Raufhändeln und Körperverletzung zu Nürtingen gef. und vom Vogt peinlich angeklagt, jedoch auf ein Gnadengesuch an Herzog Christof von Württemberg strenger Strafverfolgung überhoben und freigelassen mit der Auflage, keine Waffen mehr zu tragen, alle offenen Zechen und Wirtshäuser zu meiden, sich mit dem von ihm verwundeten Gesellen gütlich oder rechtlich zu vertragen, sowie sein Atzung zu bezahlen, gelobt unter Eid, diese Begnadigungsartikel zu erfüllen und schwört U. Schmid hatte auf der Kirchweih zu Oberensingen in betrunkenem Zustand, allerdings ohne Schuld, einen Streit angefangen, dabei einen ihm zunächst sitzenden Mann trotz Friedebietens geschlagen und einen Mitknecht verwundet, als er mit Gewalt niedergehauen und zum Frieden gebracht werden musste.

Hans Schmid aus Neuffen, wegen seines verdächtigen Benehmens, da er oft Kinder frommer Leute und gleichzeitig leichtfertige Leute bei sich ein- und ausgehen ließ, - woraus große Schande gegen Gott, Aufruhr und Übel entstehen könnte, - zu Neuffen gef., jedoch auf Bitten seiner Freunde wieder freigelassen, schwört U.
