Urkunden
Hans Schmid aus Neuffen, wegen seines verdächtigen Benehmens, da er oft Kinder frommer Leute und gleichzeitig leichtfertige Leute bei sich ein- und ausgehen ließ, - woraus große Schande gegen Gott, Aufruhr und Übel entstehen könnte, - zu Neuffen gef., jedoch auf Bitten seiner Freunde wieder freigelassen, schwört U.
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 3486
- Further information
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Schaden: Pap. fleckig
Siegler: Bm. und Richter zu Neuffen mit dem gemeinen Sekret-S. der Stadt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
- Context
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Urfehden >> 6. Band 6: Amt / Vogtei Nagold bis Nürtingen >> 6.6 Neuffen, Amt >> 6.6.1 Neuffen, Stadt
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexentry person
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Schmid, Hans
- Indexentry place
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Neuffen ES
- Date of creation
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1538 Januar 13 (Hilarius)
- Other object pages
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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20.01.2023, 4:51 PM CET
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1538 Januar 13 (Hilarius)
Other Objects (12)
![Hans Schmid aus Altensteig [Kr. Calw], zu Schorndorf gef., weil er wider päpstlicher Dekrete und kaiserlicher Mandate und Verbote etliche lutherische Büchlein unter die Leute gebracht und sich nach Kräften für die Ausbreitung dieser Lehre eingesetzt hatte, jedoch aus Gnaden der strengen Strafe enthoben und freigelassen, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang innerhalb des Fürstentums Württemberg kein lutherisches Buch mehr zu verbreiten, feilzubieten oder wegzugeben, auch die lutherische Lehre nicht zu verkünden oder sonst in irgend einer Weise zu fördern.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/aa594627-35bf-4ebf-9a57-1ac9490e7b42/full/!306,450/0/default.jpg)
Hans Schmid aus Altensteig [Kr. Calw], zu Schorndorf gef., weil er wider päpstlicher Dekrete und kaiserlicher Mandate und Verbote etliche lutherische Büchlein unter die Leute gebracht und sich nach Kräften für die Ausbreitung dieser Lehre eingesetzt hatte, jedoch aus Gnaden der strengen Strafe enthoben und freigelassen, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang innerhalb des Fürstentums Württemberg kein lutherisches Buch mehr zu verbreiten, feilzubieten oder wegzugeben, auch die lutherische Lehre nicht zu verkünden oder sonst in irgend einer Weise zu fördern.
![Hans Schmid aus Knittlingen [Kr. Vaihingen], wegen Raufhändeln und Körperverletzung zu Nürtingen gef. und vom Vogt peinlich angeklagt, jedoch auf ein Gnadengesuch an Herzog Christof von Württemberg strenger Strafverfolgung überhoben und freigelassen mit der Auflage, keine Waffen mehr zu tragen, alle offenen Zechen und Wirtshäuser zu meiden, sich mit dem von ihm verwundeten Gesellen gütlich oder rechtlich zu vertragen, sowie sein Atzung zu bezahlen, gelobt unter Eid, diese Begnadigungsartikel zu erfüllen und schwört U. Schmid hatte auf der Kirchweih zu Oberensingen in betrunkenem Zustand, allerdings ohne Schuld, einen Streit angefangen, dabei einen ihm zunächst sitzenden Mann trotz Friedebietens geschlagen und einen Mitknecht verwundet, als er mit Gewalt niedergehauen und zum Frieden gebracht werden musste.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4e0540ac-e1e1-4a80-83fd-ece8604862ef/full/!306,450/0/default.jpg)