Archivale
Zinsbrief
Regest: Michael Hoß, Einwohner zu Sickenhausen, Tübinger unteren Amts und mit ihm Elisabetha, seine eheliche Hausfrau neben ihrem Curator Georg Braun, Schultheiss zu Sickenhausen, bekennen für sich und ihre Erben, dass sie mit Bewilligung ihres Fürsten, des Herzogs Johann Friedrich von Württemberg, an Michael Helmling und Gall Göbel, beide Bürger und Spitalpfleger zu Reutlingen, um 180 Gulden Hauptguts guter, genehmer Landeswährung verkauft haben 9 Gulden jährlichen, doch wiederkäuflichen Zins aus ihren 2 völligen Mannsmahd Wiesen im Thal (?) Sicken-hausener Zehentes, zwischen jung Georg Jedelins Hofgut und dem gemeinen Wasen gelegen, oben auf den Reutlinger Wasen und unten auf ihren (der Eheleute Hoß) Hofacker stossend. Diese Wiesen gehören in das Hofgut (der Eheleute Hoß), welches Eigentum des Spitals zu Reutlingen und ihr Erbgut ist. Von diesem Hofgut haben sie neben einem gewöhnlichen Wieszins jährlich von allerlei Früchten die dritte Garbe zu reichen. Sonst ist das Unterpfand weiter nicht beschwert, sondern zinsfrei, ledig und eigen. Sie versprechen, die 9 Gulden Zins jährlich auf Invocavit, erstmals 1623, oder in den nächsten 8 Tagen vor oder nach zu bezahlen vor allen sonstigen Verpflichtungen. Wenn sie oder ihre Erben eines Jahres an Reichung des Zinses oder zu Zeit der Wiederablösung mit Erstattung des Hauptguts säumig sein würden, so haben die Spitalpfleger das Recht, das Unterpfand nach württ. Landrecht darum anzugreifen bis zu vollkommener Bezahlung. Die Ehefrau erklärt ihr vollständiges Einverständnis unter ausdrücklichem Verzicht auf alle "Guttaten, so dem weiblichen Geschlecht im Rechten zu Gutem gegeben und verliehen" sind. Wenn die Gültkäufer im Namen des Spitals zu Reutlingen nach Ablauf von 4 Jahren gemäss der württ. Landesordnung das Hauptgut der 180 Gulden zurückverlangen, so haben sie (Das Ehepaar Hoß) es auf Zuvorabkündung eines Vierteljahrs abzulösen. -
Amtmann, Schultheiss und Gericht der 5 Flecken des Tübinger unteren Amts bekennen auch insonderheit, dass der Spital zu Reutlingen mit dem oben angegebenen Unterpfand genugsam versichert ist, ferner dass vor ihnen "diese Aufnahm gemeiner Haushaltung zum besten angesehen, genugsam bescheint worden", sodann dass der Verzicht der Frau auf vorhergegangene notwendige Erinnerung vermittelst Angelobens an Eides statt geschehen ist.
- Archivaliensignatur
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1422
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pg.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegel (Erhaltung): beide Siegel vorhanden in Kapseln
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Hans Joachim von Gravental (?) von Grüenthal? zu Kremlßeckh (?) zu Harttneckh und Tusslingen, württ. Rat, Oberhofmeister des fürst. Collegii und Obervogt, und Martin Schmid, Untervogt zu Tübingen
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
- Bestand
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Laufzeit
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1622 Februar 13, Invocavit
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
Stadtarchiv Reutlingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1622 Februar 13, Invocavit